Oekonomische und statistische Reise durch Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Holstein

Autor: Heinze, Valentin August (1758-1801), Erscheinungsjahr: 1786

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Enthaltene Themen: johannisroggen, Valentin August Heinze, Gut Dalwitz, Mecklenburg, Reise, Pommern, Brandenburg, Holstein, Briefe
Vorrede zur Reise durch Mecklenburg, Pommern, Brandenburg und Holstein

Die Urschrift der Reise, welche ich hier dem deutschen Publico vorlege, erschien im Ausgang des Jahrs 1784 zu Kopenhagen unter dem bescheidenen Titel: „Udtog af en Reysendes Dag Bog i Meklenborg, Pommern, Brandenburg og Holsteen“; das ist: Auszug aus dem Tagebuch eines Reisenden durch Mecklenburg usf. Auf Bitte des Verlegers ist dieser Titel bei der gegenwärtigen Übersetzung etwas verändert worden, damit das Publikum sogleich daraus erkennen könne, mit welchen von den mannigfaltigen Gegenständen, welche die Aufmerksamkeit der Reisenden an sich zu ziehen pflegen, der Herr Verfasser dieses Tagebuchs sich vorzüglich beschäftigt hat. Das dänische Publikum kennt diesen freimütigen, edlen, und unermüdlich zum Wohl seines Vaterlandes geschäftigen Mann so allgemein, dass ich kein Bedenken tragen darf, ihn hier öffentlich zu nennen. Es ist nämlich der durch mehrere mit Beifall aufgenommene kleine Schriften schon rühmlichst bekannte Königlich Dänische Kammerherr, Herr Friedrich von Buchwald, Amtmann über Dronningborg, Silkeborg und Mariager, und Besitzer des ansehnlichen Gutes Gudumlund in Jütland. Die wichtigen Verbesserungen, welche er auf diesem seinen Gute durch Abschaffung des Natural-Zehnten, Aufhebung der Gemeinheiten und Frondienste, Ausgrabung von Sümpfen und Einführung des Kleebaues gemacht hat, haben seinen Namen in seinem Vaterland noch weit mehr als seine Schriften berühmt gemacht, und ich habe Hoffnung, dem deutschen Publico davon in kurzem eine authentische Nachricht vorlegen zu können. Hier mag es genug sein, zu bemerken, dass nach den echtesten von der Königlichen Landhaushaltungsgesellschaft bekannt gemachten Berechnungen, die ich in Händen gehabt habe, dieses Gut in den letzten zehn Jahren, ehe der gegenwärtige Gutsbesitzer es antrat, nämlich von 1766 bis 1776, 19.360 Rthlr., folglich im Durchschnitt jährlich 1.936 Rthlr. einbrachte. Die jetzige sichere Einnahme von diesem nämlichen Gut beträgt 5.304 Rthlr. 58 Schillinge, und übersteigt also jene um 3.368 Rthlr. 58 Schill. Dieses ist die Frucht der anhaltenden Verbesserungen des gegenwärtigen einsichtsvollen und tätigen Besitzers, welche ungefähr 25.000 Rthlr. gekostet haben, und also einen jährlichen Nutzen von 13 Prozent eintragen. Wenngleich diese Verbesserungen dem Besitzer einen langwierigen Streit zuzogen: so hatte er doch nach dessen glücklicher Beendigung das Vergnügen, seine Bemühungen von der Königlichen Landhaushaltungsgesellschaft, deren Beschützer Seine Königliche Hoheit der Kronprinz zu sein geruhen, mit der großen goldenen Preismedaille, als dem höchsten Zeichen Ihres Beifalls, belohnt, und diese Belohnung unter der Rubrik: Für große und edle Handlungen, welche den eifrigen Patrioten, einsichtsvollen Landwirt, und rechtschaffenen Menschenfreund beweisen, in dem gedruckten Verzeichnisse der Belohnungen, welche die Gesellschaft jährlich auszuteilen pflegt, aufgeführt zu sehen. Ich habe diese Umstände hier vorzüglich um deswillen angeführt, damit das deutsche Publikum daraus von dem Wert der Bemerkungen eines solchen Mannes eine vorläufige Versicherung haben, und nicht glauben möge, dass sie von einem flüchtigen und nicht genug mit Kenntnis versehenen Reisenden, an deren Erzählungen es uns in Deutschland leider! nicht fehlt, herrührten.

Die Urschrift dieser Reise hat auch in Deutschland, besonders durch die Anzeige der allenthalben beliebten allgemeinen Literaturzeitung, Aufmerksamkeit erregt. Da ich mir ein Geschäft daraus mache, nützliche dänische Schriften den Deutschen bekannt zu machen: so erinnerte ich den Herrn Verleger der Urschrift, eine Übersetzung zu veranstalten. Er hatte daran auch schon selbst gedacht, und sandte mir die Handschrift einer Übersetzung, welche er zu seinem Schaden hatte verfertigen lassen, die er aber selbst als völlig untüchtig zum Druck ernannte, mit der Bitte, sie zu verbessern oder, wenn dies nicht möglich sei, eine neue zu veranstalten. Ich sah beim ersten Anblick derselben, das, so unglücklich auch manche dänische Meisterwerke gewesen sind, in die Hände eben der Übersetzer zu fallen, doch keines unglücklicher, als dieses, gewesen war. Der Übersetzer, wenn ich ihn anders so nennen darf, hatte weder Dänisch noch Deutsch verstanden, und das Ganze war ein so abscheulicher Mischmasch von Fehlern und unverzeihlichen Nachlässigkeiten, dass eine Verbesserung desselben schlechterdings unmöglich war. Aus Liebe zu der Urschrift entschloss ich mich daher, bei meinen übrigen Arbeiten auch noch diese zu übernehmen, und ich hoffe, da das deutsche Publikum keine Ursache finden wird, darüber missvergnügt zu sein. Die Zusätze, welche ich an einigen wenigen Stellen hinzugefügt habe, sind von keiner großen Erheblichkeit, wenn sie mir gleich nicht unnütz schienen. Hin und wieder habe ich stillschweigend einige Namen verbessert, welche durch die Schuld des dänischen Setzers und Korrektors unrichtig gedruckt waren.

Und hier könnte ich denn auch meine Vorrede schließen, wenn ich es nicht für nötig hielte, nicht meinen deutschen Lesern, sondern dem Rezensenten der Urschrift dieses Buchs in den Kopenhagener Efterretninger om laerde Sager (Nachrichten von gelehrten Sachen,) einige Worte zu sagen. Dieser Ehrenmann mochte sonst glauben, ich hätte seine schöne Arbeit nicht gelesen, oder die Vorwürfe, welche er diesem Buche macht, wären gegründet, und ich hätte sie also benutzen sollen. Ihm scheint diese Reise, (S. den Jahrgang 1785 No. 21.) (aus welchen Ursachen wird er selbst am besten wissen: ich mag mich mit Untersuchung der mannigfaltigen Bewegungsgründe vieler Rezensenten, wenn sie nicht klar am Tage liegen, nicht befassen;) nicht behagt zu haben. Der einzige Vorwurf, den er ihnen indessen mit Anführung von Gründen gemacht hat, betrifft die Vergleichung, welche der Verf. S. 30 ff. dieser Übersetzung zwischen dem Zustande der Gutsbesitzer und Bauern in Dänemark und Mecklenburg anstellt, und die, woran doch der Verfasser gewiss so unschuldig ist, als der Rezensent, zum Vorteil der mecklenburgischen ausgefallen ist. Dass diese Stelle dem Herrn Rezensenten dunkel und unverständlich gewesen ist, dafür kann nun der Verfasser nicht: denn ich wette darauf, dass diese nämliche Stelle keinem einzigen verständigen Leser unverständlich scheinen wird, wenn ihm nicht eingewurzelte Vorurteile auch das Allerdeutlichste dunkel machen können. Die Lage des dänischen Festebauern und des mecklenburgischen Leibeigenen soll unendlich, wie der Rezensent versichert, in Ansehung der persönlichen Freiheit derselben verschieden sein. Ich aber kann diesen unendlichen Unterschied nicht finden, und bin überzeugt, dass jeder, welcher nicht gewohnt ist, an Namen zu hängen, sondern die wahre Beschaffenheit der Sache selbst, sie heiße, wie sie wolle, miteinander zu vergleichen, mit dem Herrn Kammerherrn von Buchwald übereinstimmend urteilen wird, dass die persönliche Freiheit der dänischen und mecklenburgischen Bauern, wenngleich jene Festebauern und diese Leibeigene heißen, einander gleich sei. Die Gründe, welche der Rezensent zur Bestätigung seiner Behauptung beibringt, sind leicht zu widerlegen. Er sagt nämlich:

„Der dänische Bauer kann den Schutz der Gesetze und seines Landesherrn anrufen, der mecklenburgische aber ist gänzlich der willkürlichen und eigenmächtigen Behandlung seinem Gutsherrn unterworfen. Diese unglückselige Verfassung ist in einem Grundgesetz vom 18. April 1753, zum Trotz aller ihrer entgegenstehenden politischen, statistischen und moralischen Gründe von der Ritterschaft behauptet und von Neuem bekräftigt worden. Der unrichtige Maßstab des Verfassers ist der persönliche moralische Charakter einiger Gutsbesitzer gewesen. Der Unterschied zwischen dem Zustande der Bauern nach den dänischen Gesetzen und dem angeführten mecklenburgischen Gesetze sei groß. Wo aber das Gesetz einer zügellosen willkürlichen Behandlung Schranken setzte, da sei die Sicherheit und der Schutz des Bauern größer, als wo der Herr des Leibeigenen zugleich dessen Richter sei.“

Ich kann es ganz sicher dem Urteil der Leser überlassen, ob diese Sophistereien imstande sind, die starken Gründe des Verfassers an dem angeführten Ort zu widerlegen oder nicht. Sie werden finden, dass diese durch ein so allgemeines und von der Oberfläche abgeschöpftes Geschwätz nicht in einem einzigen Punkt beantwortet sind. Zwar sollte man nach dem, was der Rezensent sagt, Wunder denken, was in dem mecklenburgischen Erbvergleich vom 18. April 1755, (denn diesen meint er unstreitig;) stünde; aber man lese die §§. 325 bis 336 desselben, und man wird finden, dass die Leibeigenen darin mit keinem Worte der willkürlichen und eigenmächtigen Behandlung ihres Gutsherrn unterworfen sind: sondern dass sogar das Gegenteil daraus erhellt. Es ist daher lächerlich, wenn der Rezensent seinen Landesleuten weismachen will, der mecklenburgische Bauer könne den Schutz der Gesetze und seines Landesherrn nicht anrufen, sondern sein Gutsherr sei zugleich sein einziger Richter, da er es doch nur in der ersten Instanz ist. Wer ferner den Verfasser nur aufmerksam liest, wird finden, dass keineswegs der gute persönliche Charakter einiger Gutsbesitzer sein Maßstab gewesen sei. Und welcher vernünftige Mann würde auch wohl nach einem solchen Maßstab im Allgemeinen urteilen? Was endlich die dänischen Gesetze betrifft: so hat sie der Verfasser, wie es klar ist, besser studiert als der Rezensent, und kennt auch gewiss die Observanz besser als er. Denn das diese oft noch von den Gesetzen verschieden sei: wer weiß das leider! nicht? Young sagt irgendwo sehr schön: „Wenn wir entdecken wollen, was die Freiheit des Volks sei: so müssen wir unter ihm leben, und nicht darnach in den Gesetzen des Reichs suchen. Das geschriebene Gesetz kann die Sprache der Freiheit reden, und der Zustand der Armen nur die Stimme der Sklaverei hören lassen!“

Der Widerspruch, in welchen der Rezensent den Verfasser zuletzt verwickeln will, konnte wohl nur ihm, der tadeln wollte, und nichts zu tadeln finden konnte, einer scheinen. Denn gewiss fiel es dem menschenliebenden Verfasser, so wenig, als mir, je ein, die mecklenburgische Leibeigenschaft, oder irgendeine Leibeigenschaft in der Welt, sie heiße wie sie wolle, zu verteidigen. Er wollte nur zeigen, dass selbst der Zustand der Leute, welche in Mecklenburg Leibeigene heißen sowie der Zustand ihrer Gutsherrn, dem Zustande der dänischen Bauern, welche weder Leibeigene heißen noch frei sind, und ihrer Gutsherrn, nachzusetzen, sondern vielmehr vorzuziehen sei. Und dieselben Gründe, welche er anführt, wird wohl der Rezensent so wenig, als des berühmten Hrn. Etatsrat Tyge Rothe dänisches Landwesens System, das ich ihm bestens zu seinem Studio empfohlen haben will, ehe er wieder über eine verwandte Materie sein Urteil fällt, widerlegen können.

Wenn der Rezensent den Verfasser am Ende noch beschuldigt: er habe an einigen Orten die Wirkung für die Ursache, und an andern die Ursache für die Wirkung angesehen, ohne auch nur einen einzigen Beweis dieser Beschuldigungen anzuführen; und wenn er einen Mann wie diesen, auf die höchst mittelmäßige Schrift: „Die Holsteinische Landwirtschaft“, als eine solche verweist, welche ihn bei seinen Vergleichungen und ökonomischen Berechnungen hätte leiten können: so gehört das Erste zu den kleinen Rezensentenkniffen, die kein hübscher Mann zu gebrauchen pflegt; und das Letztere fällt bei einem jeden, welcher diese Schrift und die weniger als mittelmäßigen Kenntnisse, welche der Verfasser derselben von der Landwirtschaft anderer Länder gezeigt hat, kennt, ins Lächerliche.

Dies mag zur Rüge eines dänischen Rezensentenunfugs genug sein. Die deutschen Leser können wenigstens daraus sehen, dass dergleichen Unfug nicht bloß in Deutschland getrieben wird: sondern dass er sich auch von hier aus schon über andere Länder des Nordens verbreitet hat.

Geschrieben auf der Königlichen Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, den 3. Februar 1786.
D. V. A. Heinze.

Ökonomische und Statistische Reise Original-Titelblatt.

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Ochsengespanne beim Pflügen und Haken.

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