Den 14. August

Ich reiste ins Holsteinsche nach Aschberg. Der Weg ist, wie an den meisten Stellen in Holstein, zu beiden Seiten mit Erdwällen eingefasst, welche mit lebendigen Hecken bepflanzt sind. Dies scheint zwar im Anfange angenehm, aber es macht in kurzer Zeit den Weg langweilig, weil es die Aussicht einschränkt, und zugleich, weil es den Wind bricht, die Unterhaltung der Wege beschwerlicher.

Aschberg ist ein sehr schönes Gut, welches von er verwitweten Gräfin Rantzau, deren Mann Oberhofmeister bei der Hochseligen Königin Sophia Magdalena war, bewohnt wird. Sie hat zwei Söhne, welche mit der Zeit zu den reichsten Untertanen Seiner Majestät zu zählen sein werden, und bei deren Erziehung nichts gespart wird.


Der Garten ist sehr groß, wohl unterhalten, und voll der schönsten Lagen und Aussichten. Er liegt im Plauer See gerade der Stadt Plön gegen über, deren Schloss und Turm, worinn eine Wasserkunst ist, vortrefflich ins Auge fällt, und seltene schöne Aussichten gewährt.

Die Felder, welche zuvor in zwei Meierhöfe geteilt waren, auf welchen 500 Kühe gehalten wurden, und welche die Bauern des Guts bearbeiteten, sind von dem Menschenfreund Graf Hans Rantzau, einem Vater des General Graf Rantzau, Ritter des Elefantenordens, welcher gegenwärtig in Frankreich lebt, in Parzellen oder kleine Höfe, jeden zu 60 bis 70 Tonnen Land eingeteilt, und deren Anbauern und Bewohnern in Erbpacht überlassen worden. Bei Aschberg aber ist nur so viel Land geblieben, als zur Unterhaltung von 40 Kühen erfordert wird, und die Bearbeitung desselben wird, ohne Frondienste, von dem Pächter selbst besorgt. Durch diese Einrichtung sind, genauen und zuverlässigen Berechnungen und Nachrichten zu Folge, die Einkünfte des Gutes um den sechsten Teil vermindert worden, welches der Regel nach, bei dieser Unternehmung immer zu fürchten ist. Ich glaube daher, dass sie nicht mit Vorteil geschehen könne, außer in der Nähe großer Städte, wo reiche Leute wohnen, die auf das Land einen vorzüglichen Wert setzen, weil es ihnen, um unverfälschte Milch und Rahm zu erlangen, die vor Geld selten oder nie zu haben sind, unentbehrlich ist. Die Gründe zu dieser meiner Vermutung sind folgende:

1) weil viele kleine Haushaltungen mehr, als eine große kosten;

2) weil, sobald die Kühe zerstreut und an vielen Stellen verteilt gehalten werden, die Einkünfte der Holländerei so gut, als verloren, angesehen werden müssen, welche jedem Landmanne bekannt ist;

3) weil man selten ein Feld findet, welches durchgehend so gut ist, dass man nicht hin und wieder schlechte Stücke finden sollte. In diesen findet man, wenn die guten Stücke weg sind, keine Liebhaber, welches neulich auf einem andern Gut geschehen ist, wo man diesen Versuch machen wollte.

Was hingegen die königlichen Domainen betrifft: so ist diese Einrichtung, meinem Bedünken nach, allezeit ratsam. Denn dass Güter, welche Königen und Fürsten zugehören, und wo die Augen des Eigentümers fehlen, die Verwaltung aber kostbar und in ihren Unternehmungen gebunden ist, nicht so viele reine Einkünfte einbringen, als die Güter der Privatpersonen, das ist bekannt genug. Bei diesen Gütern hat man daher nicht nur Hoffnung, durch die Parzellierung in Erbpachtstücke, dieselben Einkünfte zu erhalten, welche bei der Verwaltung gewonnen werden: sondern es steht auch, wenn dieses fehlschlagen sollte, dem Landesherrn frei, nach seinem eigenen Gutdünken andere Abgaben, unter anderen Namen, zu verordnen, so wie sich der Zustand der Erbpächter verbessert: zu geschweigen, dass die Einnahmen der landesherrlichen Kassen ohne neue Auflagen, durch den verbesserten Zustand der Untertanen vergrößert werden. Ganz anders aber verhält es sich mit einem Privateigentümer, welcher diese indirekten Wege nicht hat, sich für die Entsagung in Ansehung der Erhöhung der Abgaben von seinem Eigentume, welche er seinen Erbpächtern geleistet hat 1), schadlos zu halten.

Einige von den Parzellisten aus Aschberg, welche das beste Land besitzen, haben mit gutem Vorteil angefangen den Rübensamen, welcher sonst den Marschen eigen ist, zu säen.

Die Waldungen aus Aschberg sind ein beträchtlicher Schatz, welche nach 20 oder 30 Jahren, und zum Teil auch noch eher, dem Eigentümer ansehnliche Einkünfte abwerfen kennen. Sie sind von den vormaligen Eigentümern, ein Jahr nach dem andern, in eingeschlossenen Koppeln mit Eicheln und Buchen gesät worden: so, dass das Land jetzt mit den schönsten Eichen und Buchenbäumen bedeckt ist, und dass man hier, so wie man auf andern Höfen jährlich einen Roggenschlag erntet, eine Koppel Waldung wird hauen können. Fährt man fort, jährlich ein neues Stück zu besäen und einzuhegen: so müssen diese Waldungen unverwüstbar werden, und der Wert des Gutes wird, durch den steigenden Holzpreis, jährlich erhöht.

Bei dieser Gelegenheit muss ich doch ein Wort von der Pflanzung der Wälder sagen, mit welcher sich zwar verschiedene Leute in unserm lieben Jütland viele Mühe geben; wovon aber die Versuche missglücken, weil man meistens in den Grundsätzen fehlt. Man versetzt nämlich junge Eichen oder Buchen aus den Wäldern; man pflanzt sie in Alleen; ja man beschneidet sie: und so kommen sie nirgends fort. Daraus schließt man denn, dass kein Holz in Jütland wachsen könne.

Dass junge Bäume nicht wachsen können, wenn ihre zarten Wurzeln oft abgelöst, und aus der Erde gerissen werden, das ist eine Eigenschaft, welche sie mit allen Pflanzen gemein haben. Dass der Wind dies tut, bedarf keinen Beweis. Bei Holzpflanzungen muss man daher Schutz suchen. Diesen erhält man schwerlich so vollkommen, als man ihn nötig hat, außer nur, wenn die Bäume so nahe bei einander stehen, dass einer den andern beschützt. Junges Holz muss also dick stehen.

An andern Orten hier im Lande habe ich bemerkt, dass man, nachdem man Stellen im Wald, wo junges Holz von selbst aufgelaufen war, gegen das Vieh eingehegt hatte, (welches auch gut und notwendig ist, weil eine abgefressene Sprosse nie ein guter Baum wird, einen Teil der jungen Bäume weggehauen hat, indem man glaubte, dass sie zu dick standen, und einer den andern erdrückte; ja, dass man bisweilen sogar, nach Gutdünken, Zweige, welche hatten stehen bleiben sollen, von den Bäumen abschnitt, um sich einen Wald zu verschaffen, welcher so schön und gerade wäre, wie der Tischler hobelt und der Drechsler dreht, als wenn er gemalt wäre. Die Folge davon war, wie ich ohne alle Ausnahme gesehen habe, diese, das diese gelüfteten und beschnittenen Bäume im ersten Sommer zwar schön zunahmen; aber das Jahr darauf ging ein großer Teil aus, und diejenigen, welche stehen blieben, sind krumm, und stehen in einem kümmerlichen Wachstum. Die Ursache davon ist, dass man durch das Schneiden dem Sturme Gewaltalt gegeben hat, die zarten Wurzeln der Bäume loszureißen, wodurch denn das ganze Wachstum zurückgesetzt wird; und da den Bäumen ihre Nachbarn fehlen, an welche sie sich halten können: so werden sie vom Winde gekrümmt.

Es ist eine ungegründete Furcht, wenn man glaubt, dass die Bäume zu dicht stehen können. Es geht vielmehr mit ihnen, wie mit den Menschen: sie werden zusammen ernährt und wachsen mit einander auf; einige, welche von der Vorsehung mehr begünstigt sind, als ihre Mitbrüder, erheben sich über diese, und werden Generale, Bischöfe, erste Minister, u. s. f. ohne dass dazu ein Mord erfordert wird. So wie die Bäume auf einem gut besäten Platze an Größe zunehmen: so vermindert sich ihre Anzahl von selbst: diejenigen, welche von ihren Nachbarn überschattet werden, gehen aus, düngen das Land, und vermehren die Fruchtbarkeit destselben denen zum Besten, welche bestimmt sind, zur Vollkommenheit zu gelangen, Die Geschichte der Wälder in Amerika sowol, als in Polen und Deutschland nach dem dreißigjährigen Kriege gibt hiervon den besten Beweis. Die besten Wälder einstehen da, wo reine Menschen und zahmen Tiere sind, weil die jungen Bäume dort weder gepflanzt, noch beschnitten, noch abgefressen werden. Das Messer ist nur in der Hand des Gärtners nützlich, welcher, statt Holz, Früchte oder Blätter haben will, wie z. B. bei den Maulbeerbäumen.

Ein sehr merkwürdiger Beweis von der Wirkung des Schneidens fiel mir in dem Garten auf Aschberg in die Augen, von dessen Zuverlässigkeit sich jeder Reisender auf der Stelle überzeugen kann. Auf einer Anhöhe, welche wie ein Schneckengang ausgeschnitten, und mit schönen jungen Eichenholz dick besäht ist, entdeckte der vorige Besitzer, vor ungefähr zehn Jahren, eine Stelle, von welcher man eine neue besonders angenehme Aussicht hatte. Er ließ daher eine Öffnung durch die jungen Bäume, und am Ende derselben einen runden Platz, aushauen, auf welchen eine Bank gesetzt wurde, von welcher man die Aussicht genießen konnte. Über diese Bank neigen sich nun die nächsten Bäume ganz krumm und im schlechten Wuchse in den runden Platz herein, wenn sie gleich, wie man mich versichert hat, als man den Platz aushaute, eben so schlank und gerade waren, als die dicht hinter ihnen stehenden. Wollen wir daher Waldung haben: so lasst uns der Natur folgen; das heißt, wir müssen sähen, und unsere Saat einhegen.

Das Vorurteil, welches viele hegen, als ob Tannen- und Eichenbäume in Dänemark, wenn sie dreißig oder vierzig Jahre alt werden, ausgingen, ist, aller Vermutung nach, dadurch veranlasst worden, dass man sie beschnitten hat, und dadurch die Erde um die Wurzeln herum durch die Sonne warm gemacht worden ist. Denn in allen andern Ländern, wo das nämliche geschieht, gehen diese Arten von Bäumen aus. Dass also eben das, auch eben daher in Dänemark geschieht, ist nichts Besonderes.

Da der Wind auf der Westseite von Jütland so stark ist, dass es an vielen Stellen nicht möglich scheint, daselbst Bäume zum Wachstum. zu bringen, und gleichwohl in diesen Gegenden Eichen und Tannen in der Erde befindlich sind: so gerate ich dadurch auf die Vermutung, dass das Meer uns damals nicht so nahe gewesen ist, als jetzt.




1) Aber eben deswegen kann auch dem Landesherrn, der hier als Privatmann betrachtet werden muss, auf keine Weise das Recht zugestanden werden, unter andern Namen die Abgaben der Erbpächter zu erheben, um seine Einkünfte von ihnen, als Gutsbesitzer, zu vermehren. Denn das hieße doch wohl, welches der edle und freimütige Verfasser gewiss nicht gewollt hat, dem Landesherrn ein Recht einräumen, seine Untertanen nach Gutbefinden zu hintergehen.