Schlußwort.

Als Materialien zur Beantwortung der von vielen Landleuten aufgeworfenen, aber, soviel ich weiß, von niemanden mit Gründen beantworteten, Frage: In welchem Lande, Mecklenburg oder Holstein, hat man von gleich vielem und gleich gutem Lande die größten Einkünfte? werden folgende Bemerkungen angeführt:

In Mecklenburg wird am meisten auf Korn, in Holstein am meisten auf Butter gesehen. Dort lässt man das Land zur Viehweide liegen, um Korn zu bekommen; hier pflügt und besät man es zum Teil, um Gras zu erhalten.


In Mecklenburg hegt man die Felder nicht, wie in Holstein, mit Erdwällen und lebendigen Hecken ein, einen Schlag ausgenommen, worin das Vieh zur Nachtzeit liegt:

1) weil der Schnee dicker gegen die Dämme fällt, und länger liegt, ehe er schmilzt, daher der Acker zunächst in den Erdwällen selten gutes Korn trägt;

2) weil sich die Sperlinge, welche eine beträchtliche Menge Korn verzehren, in den lebendigen Hecken aufhalten; und endlich

3) weil durch die Erdwälle der Abfluss des Winterwassers gehindert wird.

Unter diesen Einwürfen ist der letzte der unbedeutendste. Denn wenn zwischen den Erdwällen auf den niedrigsten Stellen Steinrinnen gelegt werden: so fällt er weg. Aber die beiden ersten sind zuverlässig gegründet, wie auch viele einsichtsvolle und unparteiische holsteinische Landleute eingestehen. Indessen sehen sie den Vorteil, ihren Kühen jeden dritten oder vierten Tag frisches Gras geben, und sie in vollkommener Ruhe bei Tage und Nacht im Grase gehen lassen zu können, ohne befürchten zu müssen, dass sie ins Korn kommen mögten, für ihre Meiereien für größer an, als den Verlust des Korns, welches die Sperlinge fressen, und welches bisweilen unter dem Schnee verdirbt, und diese Meinung halte ich für gegründet,

In Mecklenburg wird das Land so oft gehakt und geeggt, dass alle Graswurzeln gänzlich vertilgt werden, damit das Korn desto reiner und besser werden möge.

In Holstein tut man dies nicht, ja man hält den Haken, als ein Werkzeug, welches das Gras, zum Nachteil der Holländereien, vertilgt, für schädlich.

Da die Erfahrung beweist, dass der Klee mehrere und fettere Milch gibt, als das bloße natürliche Gras, und dass der Klee besser wächst, je besser das Erdreich gereinigt ist: so glaube ich aus Erfahrung bezeugen zu können, dass, so wie die Mecklenburgische Bauart in Ansehung des Kornbaues unleugbar den Vorzug verdient, so auch eben dasselbe in Ansehung der Viehweide gilt, wenn nur mit der letzten Saat Klee gesät wird.

Der große Fleiß, welchen man in Mecklenburg auf das Graben und Haken wändet, um die Erde trocken und mürbe zu halten, und wodurch die beiden größten Hindernisse der Wirksamkeit der natürlichen Fruchtbarkeit aus dem Wege geräumt werden, lässt sich dort nicht, wie in Holstein, in Ansehung der Vermehrung des Düngers bemerken, wodurch man in diesem Lande der weniger fleißigen Bearbeitung zu Hilfe kommt. Wenn der Mecklenburger hakt: so mischt der Holsteiner Dünger.

In Mecklenburg werden die Kühe mit Stroh gefüttert, an welchem das Korn rein ausgedroschen ist.

In Holstein hält man, und ich glaube mit Recht, dafür, dass eine Tonne Hafer, im Frühjahr von einer guten Kuh verzehrt, eine Tonne Roggen wert ist.

Wenn daher in Jütland in der östlichen und westlichen Gegend, wo das Erdreich größtenteils besser als in Mecklenburg und Holstein ist, (die Marsch ausgenommen,) die Felder eingehegt und gedüngt würden, wie in Holstein, durchgegraben, gehakt und geeggt, wie in Mecklenburg, besät mit Klee, wie in dem größten Teil von Deutschland, und die Kühe wie in Holstein, gefüttert würden: so glaube ich, dass die Einkünfte vieler Güter ansehnlich vermehrt werden müssten, besonders wenn die Eigentümer, dadurch, dass sie ihre Bauern von Frohndiensten befreiten, wie in England, sie aus der gegenseitigen Gemeinheit heraussetzten, wie in Angeln und dem Amte Coldinghuus, und sie befreiten, ihre Zehnten in Natura zu bezahlen, wie in dem größten Teil von Europa, sich in Sicherheit setzen könnten, bei den Bauern einen, bei den gegenwärtigen Umständen, oft nicht unbeträchtlichen Teil des Pachtgeldes ihres selbst verbesserten Haupthofes zusetzen zu dürfen.

Ad Respublicas firmandas et ad stabiliendas vires, fanandos populos, omnis nostra pergit Oratio.



Cic.de Leg. I. I. c. 37.