Die Sünden der mecklenburgischen Ritterschaft.

Eine geschichtliche Darstellung von Wolfgang Scharenberg, Amtshauptmann a. D., in Hagenow i. Meckl.
Autor: Wolfgang Scharenberg, Erscheinungsjahr: 1926

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Themenbereiche
Inhaltsverzeichnis
  1. Zurück oder vorwärts?
  2. Ritterschaft und Verfassung.
    1. Wesen der ständischen Verfassung.
    2. Anschluss an den Rheinbund.
    3. Die Revolution von 1848.
    4. Einsetzen der Reaktion.
    5. Der Rechtsbruch von Freienwalde.
    6. Reformversuche.
    7. Nationale Einheitsbestrebungen.
    8. Der Norddeutsche Bund.
    9. Aus dem Reichstag.
    10. Nach 1900.
    11. Aus der Zeit des Weltkrieges.
  3. Ritterschaft und Steuern.
  4. Ritterschaft und Schule.
    1. Ausbildung der Lehrer.
    2. Besoldung der Lehrer.
    3. Kündigung der Lehrer.
    4. Ausstattung der Schulen.
    5. Sommerschule.
    6. Dienstscheine.
    7. Der Lehrstoff.
  5. Ritterschaft und Klöster.
  6. Ritterschaft und Bauern.
    1. Das ursprüngliche Besitzrecht.
    2. Der Rechtsbruch der Ritter.
    3. Die Lage nach dem Rechtsbruch.
    4. Leibeigenschaft und Auswanderung.
    5. Die Lage der Domanialbauern.
    6. Statt Leibeigenschaft Landesarbeitshaus.
    7. Der Kampf um die Regulierung der Bauernverhältnisse in der Ritterschaft..
    8. Die Vererbpachtung der Domanialbauern.
    9. 9. Nutzanwendung.
  7. Ritter und Landarbeiter.
Es ist eine Tatsache, dass sich heute nach 7 Jahren moderner parlamentarischer Verfassungsform in Mecklenburg schon wieder Stimmen an die Öffentlichkeit wagen, welche mit klaren Worten oder versteckten Andeutungen für die altständische mecklenburgische Verfassung eintreten und es so hinstellen, als habe sich das Land unter dieser Staatsform wohl gefühlt und Glück und Segen durch sie gehabt. So hat z.B. der Fraktionsvorsitzende der deutschnationalen Volkspartei, Herr Forstmeister Iven, im Landtage am 4. Februar 1926 Von den Vorzügen des alten ständischen Landtages gesprochen. Derselbe habe viel billiger gearbeitet als der jetzige Landtag und es sei gute sachliche Arbeit von ihm geleistet worden.