Ueber das mecklenburgische Wappen

besonders über den stargardischen Arm in demselben.
Autor: Georg Christian Friedrich Lisch (1801-1883), Erscheinungsjahr: 1860

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Themenbereiche
  1. Einleitung
  2. Der stargardische Arm
  3. Blasonierung des meklenburgischen Wappens
    1. Schild
    2. Helme
    3. Schildhalter
    4. Krone und Mantel
    5. Nachträge zur Abhandlung
Einleitung

Das mecklenburgische Wappen hat sich beinahe seit der Zeit der Bereinigung von fünf Schilden in Einem Schilde, also ungefähr seit 350 Jahren, die größten Willkührlichkeiten gefallen lassen müssen, ohne Zweifel, weil es nicht verstanden ward. Diese Willkührlichkeiten beginnen schon im 16. Jahrhundert, wahrscheinlich durch Rixner veranlasst, von welchem ein Wappenbuch vom J. 1530 im Archive zu Schwerin handschriftlich vorhanden ist; bekanntlich ist dieser Mann, obgleich er sich an vielen Orten einzudrängen und geltend zu machen verstand, als Heraldiker ohne Wert, und manche neue Erscheinung, z. B. die rote Krone des Stierkopfes, ist seine Erfindung, indem er es liebte, die Wappen nach seinen von ihm erfundenen Regeln und Ansichten umzugestalten.

In den neueren Zeiten ist, namentlich in den Jahrbüchern und andern Werken, das mecklenburgische Wappen im Ganzen und in seinen einzelnen Teilen einer wiederholten kritischen Untersuchung unterworfen und dadurch die wahre Gestalt der Wappenbilder wieder ans Licht gezogen. Es liegt nicht in meiner Absicht, hier eine vollständige kritische Geschichte des Wappens zu geben, sondern ich beabsichtige nur, die früheren Untersuchungen zusammenzufassen, einzelne Gegenstände näher zu beleuchten und die zahlreichen neuesten Erscheinungen in die Geschichte einzuführen.

Wenn wir bei der folgenden Darstellung zuvörderst die neuere Literatur in Betrachtung ziehen, so lege ich dabei das jetzige siebenschildige Wappen zum Grunde.

Die Grundzüge der Geschichte des meklenburgischen Wappens sind ziemlich eigenthümlich. In den ältesten Zeiten führte jeder Landesfürst nur Einen Schild mit Einem Schildzeichen und einem eigentümlich gestalteten Helm. Von den ältesten Fürsten Mecklenburgs ist nur ein Reitersiegel ohne Wappen erhalten; von dem Stammvater Pribislav ist gar keine Urkunde vorhanden, Pribislavs Sohn Borwin I. führte als Alleinherrscher einen Greifen im Schilde und ebenso die Vormundschaft seiner Enkel. Zu gleicher Zeit lässt es sich aber erkennen, dass die Fürsten des westlichen Landesteiles einen Stierkopf, des östlichen Landesteiles einen Greifen im Schilde führten. Die Heraldik der fürstlichen Siegel beginnt erst nach der Hauptlandesteilung vom J. 1229 und wird vom Ende des 13. Jahrh. bis zur Mitte des 14. Jahrh. fest und kräftig ausgebildet. Bis auf diesen Zeitraum muss man in den Forschungen immer zurückgehen, wenn es irgend möglich ist. Durch die Landesteilung vom J. 1229, von welcher noch so viele und bedeutende Reste übrig 8) sind, ward das Land für die vier fürstlichen Brüder in vier Teile geteilt: Mecklenburg, Werle, Rostock und Richenberg. Jedes Land bildete nun ein eigenes Schildzeichen und einen eigenen Helm aus. Die drei jüngeren Linien starben nach und nach aus, und ihre Länder und Wappen, als Herrschaftszeichen, gingen auf die älteste Linie Mecklenburg über, von welcher das ganze Land den Namen erhalten hat. Von der Herrschaft Richenberg, welche schon in der zweiten Hälfte des 13. Jahrhunderts vielfach zerstückelt ward und die Herrscher wechselte, ging nach ihrem Aussterben 1315 kein Wappenzeichen in das Wappen anderer Herrscher über, teils vielleicht weil die Herrschaft zerstückelt ward, teils weil das Wappen ein Stierkopf, also den Wappen von Mecklenburg und Werle gleich war. Rostock, welches einen Greifen im Schilde führte, starb aber um dieselbe Zeit aus. Der Stierkopf der Fürsten von Richenberg ist nur noch auf einigen alten Siegeln 9) derselben und in den Siegeln ihrer Städte Parchim, Plau, Goldberg und Sternberg vorhanden. Um dieselbe Zeit, im J. 1314, starb die Linie Rostock aus. Die Fürsten von Mecklenburg nahmen nun einen Schild mit dem Rostocker Greifen neben ihrem Schilde, so dass beide Schilde getrennt blieben, in ihr Siegel auf, jedoch nur in das kleine Siegel. Sicher führte schon Heinrich H. der Löwe im J. 1327 ein kleines Siegel mit den zwei Schilden und Helmen. Der alte eigentümliche Rostocker Helm kam für die Zukunft nicht zur Geltung; die Fürsten von Mecklenburg führten in der alten Zeit nur Einen Helm, wahrscheinlich weil man nur Einen Helm, wohl aber mehrere Schilde führen kann. Mit dem Ankaufe der Grafschaft Schwerin im J. 1358 nahmen die Fürsten von Mecklenburg auch den Schild der Grafen von Schwerin neben den Schilden für Mecklenburg und Rostock in ihr Siegel auf. Der Helm kam ebenfalls noch lange nicht zur Geltung. Endlich starb im J. 1436 die Linie Werle aus. Von dieser ging aber zuerst gar nichts in das mecklenburgische Wappen über, wahrscheinlich weil das Schildzeichen auch ein Stierkopf war. Der eigentümliche Helm der Fürsten von Werle, wie er noch in den Siegeln der Städte Teterow und Waren zu sehen ist, ist seitdem nie wieder zur Geltung gekommen.

So blieb es lange Zeit. Von der Zeit nach der Mitte des 14. Jahrh. bis gegen das Ende des 15. Jahrh. führen die Herzoge von Mecklenburg nur drei Schilde, für die Herrschaft Mecklenburg, die Herrschaft Rostock und die Grafschaft Schwerin, verschiedenartig zusammengestellt, im Siegel.

Gegen das Ende des 15. Jahrhunderts trat eine große Veränderung in dem landesherrlichen Wappen ein, indem der kräftige Herzog Magnus II. (1477 † 1503) das fünfschildige Wappen mit drei Helmen schuf. Er behielt die drei Schilde für Mecklenburg, Rostock und Schwerin bei, nahm den werleschen Stierkopf dazu auf und führte den stargardischen Arm ein; auf diesen vierfach geteilten und mit einem Mittelschilde gezierten Schild setzte er drei Helme für Mecklenburg, Rostock und Schwerin. So ist das Mecklenburgische Wappen geblieben, bis im J. 1658 das sieben-schildige Wappen eingeführt ward.

1) Für die Herrschaft Mecklenburg hat die eigentümliche Gestaltung und künstlerische Ausbildung des Stierkopfes und des Helmes in Jahrb. VIIl, S. 7 flgd., und in den dazu gegebenen Abbildungen eine gute und sichere Grundlage erhalten. Damit stimmen viele alte Bildungen überein, namentlich eine alte Glasmalerei in der Kirche zu Doberan.

2) Für die Herrschaft Werle ist der Stierkopf oft mit dem Mecklenburgischen Stierkopfe, nachdem dieser festgestellt war, zur Vergleichung gezogen. Eine uralte, gemalte Darstellung des werleschen Schildes fand sich in den alten Wandmalereien der Kirche der Altstadt Röbel und ist von mir in der Zeitschrift für Bauwesen, Berlin, 1852, August, in Abbildung mitgeteilt und in Jahrb. XVII, S. 380, beschrieben.

3) Für die Herrschaft Rostock ist die Stellung und Gestaltung des Greifen in Jahrb. X, S. 19, durch Abbildung zur Anschauung gebracht und durch die Abbildungen auf S. 7 und 9 erläutert.

4) Für die Grafschaft Schwerin ist der Schild in Jahrb. VIII, S. 19 flgd. erläutert.

5) Für die Herrschaft Stargard wird der Schild in dieser Abhandlung weiter unten zur Untersuchung gezogen werden.

6) Für das (ehemalige Bistum) Fürstenthum Ratzeburg isi das Wappen in Jahrb. I, S. 143, und VIII, S. 33 flgd., ausführlich beleuchtet.

7) Für das (ehemalige Bisthum) Fürstentum Schwerin habe ich in Jahrb. VIII, S. 33 flgd., eine ausführliche, quellenmäßige Darstellung geliefert.

8) Von der Landesteilung von 1229 rühren z. B. noch die Vorderstädte und die Erblandmarschälle her. Die Vorderstädte waren ursprünglich die Hauptstädte und Hauptresidenzstädte: Wismar für Mecklenburg, Güstrow für Werle, Rostock für Rostock, Parchim für Richenberg. Da Wismar und Rostock Hansestädte wurden, so erhielten diese eine eigentümliche Stellung und es blieben nur Güstrow und Parchim als Vorderstädte. Mit demselben Rechte könnte aber auch Schwerin eine Vorderstadt sein. - Die Landmarschallwürde ward erst um die Mitte des 14. Jahrh. erblich. Weil nun die jüngern Linien Rostock und Richenberg 1314-1315 ausstarben, ehe die Landmarschallwürde erblich ward, so konnten nur zwei Erblandmarschälle historisch in die Verfassung eintreten, für Mecklenburg und Werle. Das Land Stargard hat seine eigene Vorderstadt und seinen eigenen Landmarschall.

9) Vgl. Jahrb. X, S. 23 flgd.


Das Gestaltung des ganzen Wappens ist von nur besprochen in Jahrb. I. S. 141, und VIII, S. 33, vgl. X, S. 15.