Abschnitt 2

Blasonierung
des meklenburgischen Wappens.


II. Helme.


Der Stierkopf aber muß hinter die
Schirmbretter gelegt werden, so daß er zur Hälfte zu
sehen ist, wenn die Legung überhaupt Sinn haben soll;
den Schild nach vierhundert Jahren wieder
zurückzuführen, ist bedenklich, da seit Jahrhunderten
nichts mehr für denselben redet. Daß der Stierkopf die
Gestaltung und Färbung des meklenburgischen
Stierkopfes im Schilde haben muß, versteht sich von
selbst. Die Färbung der Schirmbretter hat aber besondere
Schwierigkeiten. Da durch die Zahl der Schirmbretter
offenbar die Zahl der 5 alten Felder angedeutet werden
soll, so folgt selbstverständlich, daß die Schirmbretter
auch die Farben der Schilde tragen. Die Schirmbretter
finden sich schon auf dem über dem Grabe des Herzogs
Magnus II. 1503 aufgehängten Wappen in der Kirche zu
Dobern gefärbt. Im 16. und 17. Jahrh. finden sich oft nur
die Farben: gold, blau, roth, aber schon im 16. Jahrh.
daneben die schwarze Farbe, da die schwarze Farbe
wegen des meklenburgischen Stierkopfes neben gold
eigentlich die meklenburgische Hauptfarbe ist. Endlich
findet sich daneben schon früh die silberne Farbe. Und
so sind denn seit längern Zeiten durch die Farben:
schwarz, gold, blau, roth und silbern alle Farben des
alten fünfschildigen Wappens vertreten und
repräsentiren alle Farben der Wappen aller
meklenburgischen Landestheile, wie sie überhaupt die
heraldischen Farben find; das Grün in dem Wappen für
das Fürstenthum Schwerin ist nur eine untergeordnete
Farbe für den „Plan“ und erst im J. 1658 hineingebracht,
hat also keine Berechtigung einen Landestheil zu
repräsentiren.

2 Helm, rechts von dem mittlern: zwei gebogene Hörner, unten roth, oben golden, wegen der Grafschaft Schwerin.

Gesch. Erl. So sind die Hörner am häufigsten dargestellt;
sie tragen die Farben des Schildes für die Grafschaft
Schwerin. Man findet auch mitunter die Farben
gewechselt.

3 Helm, links von dem mittlern: ein Flug, rechts golden, links blau, für die Herrschaft Rostock.

Gesch. Erl. So sind die Flügel sicher seit dem Anfange des 16. Jahrhunderts gestaltet und gefärbt gewesen.

4 Helm, rechts zu äußerst: ein links gekehrter, wachsender, goldener Greif, mit ausgeschlagener rother Zunge, wegen des Fürstenthums Schwerin.

Gesch. Erl. So ist der Helm durch Regierungsbeschluß 1658 bestimmt.

5 Helm, links zu äußerst: sieben rothe Fähnlein an silbernen Stangen, wegen des Fürstenthums Ratzeburg. Gesch. Erl. So ist der Helm durch Regierungsbeschluß 1658 bestimmt.

Die Helmdecken tragen die Farben der zu den Helmen gehörenden Schilde und zwar so, daß die Farbe des Schildes nach außen, das Metall nach innen gekehrt ist, also

1 Helm: außen schwarz, innen golden.
2 Helm: außen roth, innen golden.
3 Helm: außen blau, innen golden.
4 Helm: außen blau, innen golden.
5 Helm: außen roth, innen silbern.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Ueber das mecklenburgische Wappen