Mitteilungen über den Hochseligen Großherzog Friedrich Franz II. von Mecklenburg-Schwerin, nach meist zu seinen Lebzeiten niedergeschriebenen Aufzeichnungen.

veröffentlich von seinem Leibarzt am 15. April 1893, dem 10jährigen Todestag Seiner Königlichen Hoheit.
Autor: Carl von Mettenheimer (1824-1898), Erscheinungsjahr: 1893

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Enthaltene Themen: Mecklenburg, Friedrich Franz II.,
Nicht leicht gelingt es, das Leben eines Menschen, selbst wenn er eine hohe, von allen Seiten sichtbare Stellung eingenommen hatte, auch von allen Seiten gleichmäßig zu beleuchten. Es gibt nun freilich ausgezeichnete Persönlichkeiten, die nur eine einseitige Beleuchtung vertragen, welche sie im hellsten, strahlendsten Licht erscheinen lässt, während sie, von andrer Seite betrachtet, nur dunkelste Schatten darbieten. Diesen gegenüber stehen Persönlichkeiten, die desto mehr unsre Verehrung und Liebe gewinnen, von je mehr Seiten ihr Wesen ins Licht gesetzt wird. Je klarer und lebendiger uns solche Persönlichkeiten entgegentreten, je mehr sie uns nicht bloß als Vollbringer großer Taten, als Träger glänzenden Ruhms erscheinen, je näher sie uns in ihrer Menschlichkeit gebracht werden, eine desto größere Anziehungskraft üben sie aus, selbst auf diejenigen, die sie im Leben nur von ferne oder gar nicht beobachtet haben.

Zu den Charakteren der letzteren Art gehört auch der ausgezeichnete Fürst, der vor nun zehn Jahren, am 15. April 1883, 60 Jahre alt, viel zu früh für Alle, die ihn verehrten, tief betrauert von seiner Familie und dem ganzen Lande, sein tatenreiches Leben beschloss. Dass eine so hervorragende fürstliche Persönlichkeit, die schon bei Lebzeiten Fülle des Ruhms genoss, nach dem Tode berufene Biographen finden werde, ließ sich erwarten. War doch das allgemeine Verlangen, das Bild des so tief Betrauerten für alle Zeit, nicht bloß durch ein Standbild von Erz festgehalten zu sehen, viel zu groß. So ist denn der Hochselige auch mit vielem Talent als Fürst, Politiker, Krieger und Familienvater geschildert und sein Bild den Annalen der Geschichte Mecklenburgs und Deutschlands für alle Zeiten einverleibt worden.

Schwerin (Meckl.), Denkmal des Großherzogs Friedrich Franz II 1911 (Bild: zeno.org)

Schwerin (Meckl.), Denkmal des Großherzogs Friedrich Franz II 1911 (Bild: zeno.org)