Anlage A 2

Wir eröffnen Unserm Ministerium Abtheilung für Medicinal-Angelegenheiten auf den betreffenden Bericht vom 9. d. Mts., daß von den zur Ausbildung von Aerzten in der Wasserheilkunde in Gräfenberg bestehenden vier jährlichen Stipendien á 600 Mark von jetzt an zunächst nur zwei jenem Zwecke verbleiben sollen und eins zur Erlernung der Massage zu verwenden ist. In welcher Weise das vierte dieser Stipendien eine anderweitige geeignete und dienliche Verwendung zur Ausbildung auf dem Gebiete der Heilkunde finden mag, darüber wollen Wir dem weiteren Berichte Unseres Ministeriums Abtheilung für Medicinal-Angelegenheiten in Gnaden entgegensehen.
Cannes, den 16. Februar 1884.
Allerhöchst gez. Friedrich Franz.