Anlage A 3

An
das Ministerium Abtheilung
für Medicinal-Angelegenheiten.

In Erwiderung des Berichts v. 1. v. M. theilt das unterzeichnete Ministerium der Medicinal-Commission in Rostock mit, daß Seine Königliche Hoheit der Großherzog wegen des Vierten der bisher zur Ausbildung von Aerzten in der Wasserheilkunde in Gräfenberg ausgesetzt gewesenen Stipendien zu bestimmen geruhet haben:


daß dasselbe an approbirte Aerzte Zwecks ihrer weiteren Fortbildung zum Besuch von Kliniken und Krankenhäusern sowie zur Theilnahme an geeigneten medicinischen Kursen oder sonstigen wissenschaftlichen oder practischen Unterweisungen insbesondere bei Specialisten verliehen werden soll.

Zugleich haben seine Königliche Hoheit der Großherzog vorzuschreiben geruhet, daß bei Verleihung aller vier Stipendien dem Empfänger zur Pflicht gemacht werden soll, dem unterzeichneten Ministerium binnen einer von demselben zu bestimmenden Frist einen Bericht über die Art, in welcher der Zweck des verliehenen Stipendiums verfolgt worden, und über das dabei Gesehene zu erstatten.

Für den Fall, daß sich für Eins oder das Andere der verschiedenen Stipendien nicht qualificirte Bewerber finden sollten, haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog die anderweitige Verwendung desselben vorbehalten.

Schwerin, den 15. April 1884.
Großherzoglich Mecklenburgsches Ministerium,
Abtheilung für Medizinal - Angelegenheiten.