Mecklenburg in Bildern 1845
aus Mecklenburgische Jahrbücher
Themenbereiche
Enthaltene Themen: von Prillwitz, Malchin, Parchim, Lübz, Hohenzieritz, Sülz, Goldberg, Röbeln, Waren, Plau, Penzlin, Teterow ,Warin
Inhaltsverzeichnis
Die Landtagsstädte
Die Landtagsstädte
Die Landständische Verfassung Mecklenburgs hat sich allmählich mit der Landesgeschichte entwickelt und ausgebildet und ist so alt, wie diese. Die Landesherren bedürften zur Ausführung wichtiger Landesangelegenheiten des Rates und der Zustimmung der Einsichtsvolleren und Begüterten von der Geistlichkeit, den Lehnträgern und den Städten (oder: der Prälaten, der Ritterschaft und der Städte). Die Landesherrschaft hatte immer das Recht, diese „Stände“ des Landes oder die Landstände nach Erfordernis überall an ihr Hoflager zusammen zu berufen. Jedoch mochten die Landstände im Mittelalter Einfluss und Zwang der Fürsten in den befestigten Städten derselben fürchten, und so kam es, dass sie zu ihren Versammlungsorten Stellen wählten, an welchen die Beratungen und Beschlüsse unter freiem Himmel an Einem Tage abgemacht wurden; die Stände des Landes Mecklenburg pflegten sich zu Beidendorf oder Zurow in der Nähe der alten Residenzen Mecklenburg und Wismar, die Stände des Landes Wenden oder Werle bei Crakow, die Stände des Landes Stargard zu Cölpin bei Stargard zu versammeln: an diesen Orten wurden auch die Musterungstage der aufgebotenen Ritterschaft gehalten und ebendahin gewöhnlich die Landtage für die genannten einzelnen Landesteile ausgeschrieben. Oft aber beriefen die Landesherren ihre Stände auch in oder vor ihre Residenzen oder an andere gelegene Punkte, namentlich wenn die Stände aller Landesteile zusammentreten sollten. So wurden oft landständische Versammlungen zu Wismar, Güstrow und Neu-Brandenburg gehalten; seitdem im Anfange des 14. Jahrhunderts Sternberg fürstliche Residenz geworden war, fanden öfter auch in oder vor Sternberg Fürsten- und Landesversammlungen statt, namentlich in der Nähe von Sternberg an der Brücke bei dem Dorfe Sagsdorf, einem Punkte, an welchem oder in dessen Nähe zu verschiedenen Zeiten die Grenzen verschiedener Landesteile zusammenstießen. Daher geschah es, dass am Ende des Mittelalters die Berufung der Landstände in die Nähe der Stadt Sternberg herkömmlich geworden war; an der Sagsdorfer Brücke wurden die Landtage noch von 1521 bis 1549 zwölf Male, zuletzt im Jahre 1549, gehalten. Zu derselben Zeit wurden während der Ausbildung der herzoglichen Linien Mecklenburg-Schwerin und Güstrow jedoch auch Landtage nach Wismar oder Sternberg für jene, oder nach Güstrow für diese Linie, oder für beide Landesteile umschichtig nach diesen Städten, oder auch nach Sternberg, als einem bequem gelegenen Orte, ausgeschrieben. In die Stadt Sternberg wurden die Landstände zuerst im J. 1542, auf den Judenberg vor Sternberg zuerst im J. 1556 entboten. Zwischen diesen beiden Stellen und der Stadt Güstrow ward gewechselt, bis die Landesherren in den nach Beilegung der Streitigkeiten mit den Landstanden gegebenen Reversalen vom 2. Juli 1572 versicherten, fortan die Land- und Musterungstage auf dem Judenberge vor der Stadt Sternberg zu halten. Nach der letzten Landesteilung zwischen den fürstlichen Linien Mecklenburg - Schwerin und Güstrow ward jedoch in den landesherrlichen Reversalen vom 23. Februar 1621 festgesetzt, dass fernerhin die Landtage zu Sternberg und Malchin umschichtig gehauen werden sollten. Dabei ist es denn auch bis auf unsere Tage geblieben und diese beiden Landstädte haben einen großen Teil ihres Wachstums in neueren Zeiten den in ihnen gehaltenen Landtagen zu verdanken.
>> zum nächsten Kapitel: Sternberg
Die Landständische Verfassung Mecklenburgs hat sich allmählich mit der Landesgeschichte entwickelt und ausgebildet und ist so alt, wie diese. Die Landesherren bedürften zur Ausführung wichtiger Landesangelegenheiten des Rates und der Zustimmung der Einsichtsvolleren und Begüterten von der Geistlichkeit, den Lehnträgern und den Städten (oder: der Prälaten, der Ritterschaft und der Städte). Die Landesherrschaft hatte immer das Recht, diese „Stände“ des Landes oder die Landstände nach Erfordernis überall an ihr Hoflager zusammen zu berufen. Jedoch mochten die Landstände im Mittelalter Einfluss und Zwang der Fürsten in den befestigten Städten derselben fürchten, und so kam es, dass sie zu ihren Versammlungsorten Stellen wählten, an welchen die Beratungen und Beschlüsse unter freiem Himmel an Einem Tage abgemacht wurden; die Stände des Landes Mecklenburg pflegten sich zu Beidendorf oder Zurow in der Nähe der alten Residenzen Mecklenburg und Wismar, die Stände des Landes Wenden oder Werle bei Crakow, die Stände des Landes Stargard zu Cölpin bei Stargard zu versammeln: an diesen Orten wurden auch die Musterungstage der aufgebotenen Ritterschaft gehalten und ebendahin gewöhnlich die Landtage für die genannten einzelnen Landesteile ausgeschrieben. Oft aber beriefen die Landesherren ihre Stände auch in oder vor ihre Residenzen oder an andere gelegene Punkte, namentlich wenn die Stände aller Landesteile zusammentreten sollten. So wurden oft landständische Versammlungen zu Wismar, Güstrow und Neu-Brandenburg gehalten; seitdem im Anfange des 14. Jahrhunderts Sternberg fürstliche Residenz geworden war, fanden öfter auch in oder vor Sternberg Fürsten- und Landesversammlungen statt, namentlich in der Nähe von Sternberg an der Brücke bei dem Dorfe Sagsdorf, einem Punkte, an welchem oder in dessen Nähe zu verschiedenen Zeiten die Grenzen verschiedener Landesteile zusammenstießen. Daher geschah es, dass am Ende des Mittelalters die Berufung der Landstände in die Nähe der Stadt Sternberg herkömmlich geworden war; an der Sagsdorfer Brücke wurden die Landtage noch von 1521 bis 1549 zwölf Male, zuletzt im Jahre 1549, gehalten. Zu derselben Zeit wurden während der Ausbildung der herzoglichen Linien Mecklenburg-Schwerin und Güstrow jedoch auch Landtage nach Wismar oder Sternberg für jene, oder nach Güstrow für diese Linie, oder für beide Landesteile umschichtig nach diesen Städten, oder auch nach Sternberg, als einem bequem gelegenen Orte, ausgeschrieben. In die Stadt Sternberg wurden die Landstände zuerst im J. 1542, auf den Judenberg vor Sternberg zuerst im J. 1556 entboten. Zwischen diesen beiden Stellen und der Stadt Güstrow ward gewechselt, bis die Landesherren in den nach Beilegung der Streitigkeiten mit den Landstanden gegebenen Reversalen vom 2. Juli 1572 versicherten, fortan die Land- und Musterungstage auf dem Judenberge vor der Stadt Sternberg zu halten. Nach der letzten Landesteilung zwischen den fürstlichen Linien Mecklenburg - Schwerin und Güstrow ward jedoch in den landesherrlichen Reversalen vom 23. Februar 1621 festgesetzt, dass fernerhin die Landtage zu Sternberg und Malchin umschichtig gehauen werden sollten. Dabei ist es denn auch bis auf unsere Tage geblieben und diese beiden Landstädte haben einen großen Teil ihres Wachstums in neueren Zeiten den in ihnen gehaltenen Landtagen zu verdanken.
>> zum nächsten Kapitel: Sternberg