Allgemeine Zeitung des Judentums, 12. Jahrgang, 03. Januar 1848 - Zeitungsnachrichten

Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse in Betreff von Politik, Religion, Literatur, Geschichte, Sprachkunde und Belletristik
Autor: Herausgegeben von Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabbiner. 1837 begründete er die Allgemeine Zeitung des Judentums, die er bis zu seinem Tode im Jahr 1889 herausgab und redigierte., Erscheinungsjahr: 1848

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Themenbereiche
Enthaltene Themen: Deutschland, Mecklenburg-Vorpommern, Preußen, Juden, Judentum, Geschichte der Juden in Deutschland, Gesellschaft, Literatur, Geschichte, Sitten und Gebräuche, Mischehen, Zulassungen
Die Allgemeine Zeitung des Judentums, war eine deutsche jüdische Zeitung, die vom 2. Mai 1837 bis 1922 erschien. Ihr Untertitel lautete „Ein unparteiisches Organ für alles jüdische Interesse in Betreff von Politik, Religion, Literatur, Geschichte, Sprachkunde und Belletristik“. Sie erschien anfangs zweimal pro Woche, später wöchentlich. Sie wurde die erfolgreichste jüdische Zeitschrift in Deutschland.

Die AZJ wurde 1837 von Rabbiner Ludwig Philippson in Leipzig gegründet, der sie bis zu seinem Tod im Jahr 1889 herausgab. 1890 bis 1909 wurde die Zeitung von Gustav Karpeles herausgegeben, seit 1890 im Verlag von Rudolf Mosse; ein regelmäßiger Autor in diesen Jahren war Saul Raphael Landau. 1909 bis 1919 lag die Herausgeberschaft in den Händen von Ludwig Geiger, danach bei Albert Katz.
Die letzte Nummer der Zeitung erschien am 28. April 1922. Sie wurde abgelöst von der ebenfalls bei Rudolf Mosse erscheinenden CV-Zeitung des Central-Vereins deutscher Staatsbürger jüdischen Glaubens.
Das Internetarchiv jüdischer Periodika Compact Memory enthält den vollständigen Bestand der Zeitschrift. (Wikipedia)
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Aus Bayern, 6. Dezember 1847.
Für die Juden in Bayern steht eine bessere Ära bevor. Die sich während des jüngsten Landtages in den beiden Kammern für die endliche Erlösung derselben von einem mehr als tausendjährigem Drucke erhobenen Stimmen sind nicht unerhört verhallt. Bereits hat die Regierung die äußeren Behörden aufgefordert, sich gutachtlich über die Emanzipation der Juden zu äußern. So viel verlautet, hat der Magistrat in Bamberg sich bereits für eine vollständige Emanzipation derselben erklärt, und es ist nicht zu bezweifeln, dass sich auch die Magistrate aller übrigen Städte Bayerns in gleicher Weise aussprechen werden. Die Verordnung vom Jahre 1813 hat die Emanzipation derselben angebahnt, und seitdem haben dieselben, wenigstens in den Städten, an Zivilisation wesentlich gewonnen.

Hamburg, 11. Dezember 1847. (Voss’sche Zeitung)
Die Gesellschaft für soziale und politische Interessen der Juden hat einen Verein zu Stande gebracht – aus Christen und Juden bestehend – dessen Mitglieder sich verpflichten, die für sie arbeitenden Handwerker entweder nach Ablieferung der Arbeit oder vierteljährlich zu bezahlen, um den arbeitenden Stand nicht zu einem langen Kreditgeben zu veranlassen; überhaupt ist man hier jetzt sehr bemüht, dem Handwerkerstande jede mögliche Erweiterung und Erleichterung zu schaffen – die Zünfte aber stehen mauerfest, und wanken nicht, der Kampf gegen sie ruhet. Für die jüdischen Handwerker geschieht aber bei uns Nichts, und in dieser Beziehung ist Hamburg hinter allen anderen Staaten – Bremen und Lübeck ausgenommen – zurück. Ein Paar jüdischen Schuhmachern wurde in voriger Woche die Arbeit aus dem Hause weggeholt, da sie als Juden kein zünftiges Gewerk betreiben dürfen. Wenn man dieses Grausamkeit nennt, ist der Ausdruck nicht zu stark. Dagegen ist den Juden neuerdings gestattet, im Kommerzium einen Sitz – aber nicht eine Stimme – zu haben. Die Begünstigungen werden tropfenweise gereicht.

Aus dem Fürstentum Waldeck, 20. Dezember 1847. (Privatmitteilung) Auch in unserm kleinen Fürstentum beginnt ein regeres Leben die Synagoge zu ergreifen. Seit zwei Jahren hat die Gemeinde zu Adorf Chorgesang eingeführt, überhaupt möglichst den Zeitforderungen genügt. Freilich erhob sich damals auch in Adorf der Ruf des Unwillens über den Chorgesang; aber wie schnell er sich eingewöhnt, ersieht man daraus, dass an den vergangenen hohen Festen sogar deutsche Choralgesänge, z. B. am Versöhnungsfeste das Lied von Stein „o Tag des Herrn“ mit Violinen-Begleitung vorgetragen wurden. So hat auch die Gemeinde zu Mengringhausen auf Veranlassung ihres Lehrers Herrn Heilbrun den 3jährigen Zyklus der Tora eingeführt, und bemüht sich derselbe durch allsabbatliche gottesdienstliche Vorträge das religiöse Bewusstsein umzugestalten und auf die Höhe der Gegenwart zu erheben. Mögen diesem Beispiel der beiden genannten Gemeinden die anderen bald nachfolgen, die Piutim durch die Predigt ersetzen, und hierzu geeignete Lehrer erwerben. Da diese im hiesigen Lande wenig Kinder zu unterrichten haben, so können sie ihre Muße am Besten hierauf verwenden, um so mehr, da für die Landleute nicht sowohl glänzende Reden, als einfache, schmucklose Sprache angemessen ist.

Was die bürgerlichen Verhältnisse der Juden hier im Waldeckischen betrifft, davon kann ich Ihnen noch nichts Erhebliches mitteilen. Es genießt der jüdische Handwerker und Ökonom fast dieselben Rechte wie sein christlicher Mitbruder; übrigens vermutet man jetzt allgemein, da vor Kurzem ein Seelenregister über die Juden im ganzen Lande aufgenommen worden ist, dass nunmehr die bürgerlichen Verhältnisse derselben bald verbessert werden sollen.

Hamburg, 24. Dezember 1847. (Magd. Zeit)
Die jüdische Kaufmannschaft wartet wieder einmal darauf, ob man sie zu den Versammlungen der Kommerziumsmitglieder zulassen oder abermals abweisen wird, trotz aller Reden von Menschenrechten, Aufklärung, Zeitgeist und Toleranz. Die gestrige Versammlung E. Ehrbaren Kaufmanns wegen dieser Sache, wobei der Antrag vom Präses des Kommerziums ausgeht, blieb noch ohne Resultat; vorgängige Abstimmung, ohne Diskussion, die der Präses des Kommerziums erst später gestatten wollte, wurde abgelehnt. Die Versammlung der Kaufmannschaft in dieser allerdings sehr wichtigen Angelegenheit findet nun am 30. d. M. nochmals statt. Da bis jetzt der Einwand wider die Aufnahme der Israeliten in das Kommerzium meist darin bestand, dass sie sich des Abschreibens ihrer Wechsel an jüdischen Feiertagen weigerten, während sie selbst auch an solchen Tagen Zahlung erwarten, so hat der Präses des Kommerziums sich genaue Auskunft über das numerische Verhältnis der also Handelnden verschafft. Es ergab sich zur Ehre der namhafteren israelitischen Kaufleute, der Bankinteressenten unter ihnen, dass nur einige wenige Häuser von Belang die eben angegebene Maxime befolgen. Trotzdem hat man geringe und die Juden selbst haben die geringste Hoffnung, jene Zulassung werde genehmigt werden; die Wahl zu Delegierten und Beamten des Kommerziums wird ohnedies auch künftig ausschließlich auf Bürger fallen. – Die israelitischen Handwerker vereinigten sich dieser Tage zu einer Ausstellung ihrer Arbeiten, um dadurch vielfach ausgesprochene Vorurteile zu besiegen. Die meisten Gegenstände waren so sauber und geschmackvoll angefertigt, dass wir keinen Unterschied zwischen der jüdischen und christlichen Arbeit wahrnehmen konnten.

                                Preußen.

Potsdam, 10. Dezember 1847.
Das „Amtsblatt“ der königl. Regierung zu Potsdam und der Stadt Berlin enthält folgende Bekanntmachung:

Potsdam, 5. Dezember 1847.
Zur Erläuterung des §. 33 Nr. 7 des Gesetzes über die Verhältnisse der Juden vom 23. Juli d. J. (Gesetzsammlung Seite 263 u. ff) bringen wir hierdurch zur öffentlichen Kenntnis, dass wir höheren Orts ermächtigt worden sind, solchen nicht naturalisierten Juden aus dem Großherzogtum Posen, welche sich zur Erlernung einer Kunst, eines Handwerks, des Manufakturwesens oder der Handlung, überhaupt Behufs ihrer Ausbildung, oder auch als Gesellen, Gehilfen oder Handlungskommis, so wie bei ihnen verwandten Familien im diesseitigen Verwaltungsbezirk aufzuhalten wünschen, hierzu die Genehmigung Namens des Herrn Oberpräsidenten der Provinz Brandenburg auf einen gewissen Zeitraum zu erteilen. – Etwanige Anträge hierauf find daher an uns zu richten, und durch den Nachweis, dass der Unterhalt des betreffenden Individuums gesichert ist und der Rückkehr desselben in seine Heimat nach Beendigung des gestatteten Aufenthalts kein Hindernis entgegensteht, auch gegen seine Führung. Nichts zu erinnern ist, zu begründen. – Zum Aufenthalte zu anderen als den vorbezeichneten Zwecken ist die Genehmigung des Herrn Oberpräsidenten erforderlich. – Übrigens bleibt unsere Bekanntmachung vom 31. Mai 1842 (Amtsblatt de 1842 Seite 164), nach welcher die Aufnahme von nicht naturalisierten Juden aus dem Großherzogtum Posen Seitens der Einwohner des diesseitigen Verwaltungsbezirks ohne polizeiliche Erlaubnis bei einer Strafe von fünf Thalern untersagt ist, in Kraft. – Die Polizeibehörden haben bei eigener Verantwortlichkeit darauf zu wachen, dass diesem Verbote nicht entgegen gehandelt und das Übersiedeln nicht naturalisierter Juden nicht auf eine unstatthafte Weise befördert wird.
Königl. Regierung. Abteilung des Innern.


Königsberg, 1. Dezember 1847. (Brem. Ztg)
Der Appellationssenat des Tribunals fürs Königreich Preußen hatte auf den gestrigen Tag den Schlusstermin im Eheprozess des Dr. Falkson angesetzt. Neun Richter bildeten das Kollegium; der Kanzler von Wegnern hatte das Präsidium für diesen Fall an den Tribunalsdirektor von Kitzing abgegeben. Ausschließlich juridische, oder vielmehr theologische Deduktionen bildeten den Gegenstand der Verhandlungen. Der Staatsanwalt Herr Reuter wollte den Juden das Recht absprechen, zu entscheiden, ob sie sich nach ihren Religionsgrundsätzen der christlichen Trauung unterwerfen könnten; hierüber, ob es gleich Juden betreffe, sollte die christliche Kirche zu entscheiden haben; der Richter habe das Recht der Kirche anzuerkennen. Dr. Falkson erklärte es für neues Prinzip, dass die christliche Kirche über die Grundsätze der Nichtchristen ein Recht der Entscheidung haben solle, zumal das preußische allgemeine Landrecht den Begriff der Kirche als einer Einheit nicht einmal kenne, sondern nur den einzelner Kirchengesellschaften; man solle ihm das bescheidene Maß der Gewissensfreiheit nicht rauben, hierüber, da es bei den Juden kein Konsistorium, überhaupt keine objektive Autorität gebe, nach seinem Gewissen entscheiden zu dürfen. Die Ansicht, Kraft deren er gehandelt, sei überdies unter den Juden vertreten, und hätte bedeutende Autoritäten für sich. Der Staatsanwalt beharrte bei dem Vorrechte der christlichen Kirche, und wies überdies auf den Landtagsabschied hin. Als sich die Parteien zurückgezogen, entspann sich unter den Richtern eine heftige Debatte; nach 12 Stunden entschied sich der Gerichtshof mit 6 gegen 3 Stimmen für die Nichtigkeitserklärung der Ehe, also die Bestätigung des ersten Erkenntnisses.

(Hiermit ist entschieden, dass Mischehen in Preußen auf Grund der bisherigen Gesetze nicht gestattet sind, und erst ein besonderes Gesetz darüber bestimmen könnte.)

Bonn, 15. Dezember 1847.
Die Juristenfakultät der hiesigen Universität hat sich in sofern günstig in der Judenfrage ausgesprochen, als dieselbe mit einziger Ausnahme des Prof. Walter für die Propositionen des Herrn Ministers stimmt. Einzelne Juristen sind sogar für unbedingte Zulassung der Juden zum Lehramte. Unter den Theologen ist der wackere Bleek der Einzige, der die Juden zulassen will. Unter den Medizinern sollen die entgegengesetztesten Ansichten zum Vorschein gekommen sein. Am Interessantesten soll das Gutachten des Prof. Bischoff sein. Dasselbe bildet, wie man hört ein förmliches Buch.

Berlin, 24. Dezember1847.
Wie man hört, hat sich die hiesige juristische Fakultät gegen die Zulassung der Juden zu juristischen Lehrämtern ausgesprochen und dabei geltend gemacht, dass das römische Recht eine christliche Grundlage habe. Der Geh. Obertribunalsrat, Prof. Dr. Heffter, soll indes ein abweichendes Sondergutachten eingereicht haben.

Jastrow, 15. Dezember 1847. (Privatmitteilung)
Es ist in der letzten Zeit schon mehrfach über die neue Steuer, die durch das Gesetz vom 23. Juli den Juden auferlegt ist, gesprochen worden – wir meinen die Gebühren, die mit den Meldungen der Geburts-, Heirats- und Sterbefälle verbunden sind und die jetzt bedeutende Summen kosten, während sie früher mit einigen Groschen abgemacht waren. Wir erfahren so eben aus sicherer Quelle, dass Herr Rabbiner Dr. Klein in Stolp entschlossen sei, dagegen einzukommen und zwar im Namen aller Gemeinden, die es wünschen. – Indem wir uns gestatten, den Gemeinden hiervon Nachricht zu geben, können wir ihnen nur raten, sich der Petition des Herrn Dr. Klein anzuschließen und denselben recht bald davon in Kenntnis zu setzen.

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. 1837 begründete er die Allgemeine Zeitung des Judentums, die er bis zu seinem Tode im Jahr 1889 herausgab und redigierte.

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. 1837 begründete er die Allgemeine Zeitung des Judentums, die er bis zu seinem Tode im Jahr 1889 herausgab und redigierte.

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. Grabstein auf dem jüdischen Friedhof in Bonn-CastellJPG

Philippson, Ludwig Dr. (1811-1889) deutscher Schriftsteller und Rabiner. Grabstein auf dem jüdischen Friedhof in Bonn-CastellJPG