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Fürstenberg, den 22. Juli. 1826. Bei der diesjährigen hiesigen Losung der Militärpflichtigen weigerten sich mehrere Individuen an der Losung Teil zu nehmen, und zwar aus dem Grunde, weil einer ihrer Mitgenossen, in Folge aufgewiesener Atteste, wegen Kurzsichtigkeit dispensiert wurde.

Der Magistrat schien bei dieser Widersetzlichkeit keine ernsthafte Miene annehmen zu wollen, sondern suspendierte bloß die Losung und berichtete den Vorfall an die höhere Behörde. Die bald darauf herbeorderten Husaren stellten die Ordnung wieder her, die Losung wurde ungestört vollzogen, und die sich frei gelosten Inkulpaten wurden der hiesigen Polizei übergeben.

Unser Kirchhof, dessen leider schon zu oft im freim. Abendbl. erwähnt worden, hat noch immer seine alle Form, und wird zu der höchst notwendigen Erweiterung desselben noch immer keine Anstalt getroffen, sosehr es auch allgemein gewünscht wird.

Löblich ist die Übereinkunft des Baugewerks, dass die Schafe während der Sommermonate in Hürden auf dem Felde bleiben sollen, wodurch nicht nur der sonst verursachte lästige Staub, sondern auch manche Streitigkeit vermieden wird. Desgleichen ist des in kurzem vollendeten neuen Steindamms zwischen den Scheunen rühmlichst zu erwähnen, welcher Weg bisher des tiefen Sandes wegen unendlich beschwerlich war, vorzüglich bei der Ernte.

Aus: Freimütiges Abendblatt 1826

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