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Sie ist in ihren drei Teilen, der Alt-, Neu- und Mittelstadt im Ganzen gut gebaut, zählt über 18.000 Einwohner, hat neun Kirchen, unter welchen die Marienkirche mit den Gebeinen des Hugo Grotius sich auszeichnet, und mehre öffentliche Plätze, unter denen der Blücherplatz mit Blüchers Standbild in Erz von Schadow der vorzüglichste ist. Die Stadt ist mit Mauern, Wällen und Gräben umgeben, ohne jedoch eine, haltbare Festung zu sein; sie führt noch jetzt mit mehr als 130 eignen Schiffen einen lebhaften Handel. Auch hat sie mehre Tabaks-, Seiden- und Lederfabriken, Webereien, Gerberein u. s. w. und hält jährlich eine Messe. Sie ist der Sitz des Landeskonsistoriums, des engeren Ausschusses der Ritter- und Landschaft und einer Justizkanzlei. Auch besteht daselbst ein Jungfernkloster, das Kloster zum Heiligen Kreuz genannt, und ein 1823 eröffnetes Handlungslehrinstitut. Ein uralter slawischer Ort, wurde Rostock 1161 von dem Dänenkönig Waldemar I, erobert und mit seinem berühmten Götzenbilde in Asche gelegt. Um 1170 durch den christlichen Obotritenfürsten Pribislav II. wiederhergestellt, zog seine günstige Handelslage bald eine stark deutsche Bevölkerung zusammen, und als Fürst Heinrich Burewin I. 1218 ihm die Stadtgerechtigkeit verlieh, muss es bereits ungemischt deutsch und mit Munizipaleinrichtungen versehen gewesen sein. Von 1237 - 1301 Residenz der Herren von Rostock, dann unter dänischer Hoheit, wurde die Stadt seit 1323 mecklenburgisch und war seit 1695 der Linie Mecklenburg-Schwerin allein zuständig. Mitglied der Hansa, fast von ihrem ersten Aufblühen an bis 1630 und eine lange Zeit in ihr unter den Städten an der Ostsee den Rang nach Lübeck behauptend, erreichte Rostock einen hohen Grad des Wohlstandes und verhältnismäßiger Macht gegen außen, während es gegen innen keine Gelegenheit verabsäumte, Erwerbungen aller Art, teils an Grundbesitz, teils an Bevorrechtungen zu machen. Die beträchtliche Erwerbung der ersteren Gattung war der Flecken Warnemünde. Seit dem Ende des 15. Jahrh. war Rostock mit seinem Landesherrn in unaufhörliche Streitigkeiten verwickelt, welche mehr als einmal Entscheidungen durch die Waffen herbeiführten und erst unter der Regierung des Großherzogs Friedrich Franz durch den Erbvergleich von 1788 beigelegt wurden. Auch nach diesem Vertrage besitzt Rostock, außer einer ganz republikanisch geordneten inneren Verfassung, noch eine Menge der wichtigsten politischen Rechte. Sie hat eigne Ober- und Niedergerichtsbarkeit, welche nur das Oberappellationsgericht zu Parchim über sich hat; eine ziemlich ausgedehnte Gesetzgebungs- und eine unabhängige Polizeigewalt, eine ganz freie innere Verwaltung, selbst mit der Befugnis, Auflagen für die städtischen Bedürfnisse zu veranstalten; das Recht der Münze und einer eignen Flagge; das Stapelrecht für die Ausfuhr zur See, welches nur mit Wismar, und eine Accise, deren Einkünfte mit dem Großherzoge geteilt werden. Auch hatte, sie bis 1827 das Compatronat der Universität, an welcher der Rat neun ordentliche Professoren besoldete und ernannte. Ebenso sind die landständischen Rechte Rostocks bedeutend; es bildet einen Stand für sich; einer seiner Burgermeister ist Mitglied des Direktoriums auf Landtagen und Landeskonventen, sowie des engem permanenten Ausschusses der Stände.

Die Universität zu Rostock wurde 1419 von den Herzogen Johann III. und Albrecht V. unter Mitwirkung der Stadt gestiftet und vom Papste Martin V. bestätigt; sie war 1437 - 43 nach Greifswald und 1760 nach Bützow verlegt. Da die vom Rate angestellten Professoren damals in Rostock blieben, so gab es eigentlich zwei Universitäten im Lande, bis 1789 ihre Wiedervereinigung und Restauration erfolgte. Sie zählt 23 ordentliche Professoren und nicht viel über 100 Studenten. Unter ihren Instituten sind die wichtigsten: eine an seltenen Schätzen reiche Bibliothek von 80.000 Bänden, welche durch die Tychsen’sche Bibliothek, vorzüglich in der orientalischen und spanischen Literatur, einen großen Zuwachs erhalten hat; das theologisch-pädagogische Seminarium, das anatomische Theater, das 1829 errichtete philologische Seminarium.

Aus: Allgemeine deutsche Real-Encyklopädie für die gebildeten Stände (Conversations-Lexikon) Neunter Band. Leipzig: F. A. Brockhaus. 1836

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