Milde Stiftungen

Die neben den Hebungen bestehenden milden Stiftungen (Privatstiftungen für fromme und milde Zwecke), die Nettelbladt zum Teil mit der Armenanstalt hatte vereinigen wollen, besaßen, vierundzwanzig an Zahl, ein Gesamtvermögen von gegen 100.000 Talern, ungerechnet das vom Oberpostdirektor von Smith hinterlassene, zur Zeit der Regulierung 30.000 Taler betragende Vermögen. Dies war zu einem „v. Smithschen Wohltätigkeitsinstitut“ unter Oberaufsicht der Regierung und zu fast ausschließlicher Verwendung für Wismar umgewandelt worden.

Konnte die städtische Verwaltung auch nicht über diese, bestimmten Zwecken gewidmeten Stiftungen verfügen, so zog sie doch aus ihnen den größten Nutzen: die Armenversorgung wurde ihr durch die reichen Mittel der Stiftungen großenteils abgenommen. Zur Sicherung ihres Bestandes war die Einführung einer durch den Rat auszuübenden Oberaufsicht und der Erlass einer Verordnung über ihre Verwaltung in Aussicht genommen. Unterm 16. März 1830 legte Haupt den Verordnungsentwurf vor. Dieser wollte die Stiftungen der Stadt erhalten, aber auch an ihrem stiftungsmäßigen Zweck nichts geändert wissen, dessen Erfüllung vor der Stadtobrigkeit durch regelmäßig wiederkehrende Rechnungsablagen dargetan werden sollte. Die von Nettelbladt vorgeschlagene Aufhebung einzelner Stiftungen oder die Vereinigung solcher mit der Armenanstalt verbot sich dadurch von selbst. Die bisherige selbständige Verwaltung der einzelnen Stiftungen sollte, soweit sie nicht gegen den Willen des Stifters verstieß, fortbestehen. Dies blieben auch die leitenden Gedanken der Verordnung, wie sie unterm 21. April 1831 zur Veröffentlichung kam. Es war damit eine feste Grundlage gewonnen, durch die der Fortbestand und die Weiterentwicklung dieses reichen Schatzes gesichert war. 1878 waren die Stiftungen schon dreiunddreißig an Zahl, sie vermehrten sich bis zum Ablauf des 19. Jahrhunderts noch um dreizehn neue. Ihr Kapitalvermögen war bis dahin auf rund 1 1/4 Millionen Mark gestiegen. Dazu kamen im Jahre 1902 noch die Gebrüder Meyersche und die Wilhelm Gollert-Stiftung mit 35.000 bezw. 10.000 Mark Kapitalvermögen.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Wismar unter dem Pfandvertrage, 1803 bis 1903