Zweite Fortsetzung

Vermeintlich kluge Köpfe begnügen sich nicht, an einer einzigen Stelle Feuer anzulegen, sondern sie suchen sich, damit der Brand schneller um sich greift, mehrere ihnen geeignet erscheinende Punkte aus. Hierfür werden auch mitunter Kleiderschränke angesehen. Ein Schrank mit Kleidern bietet ja genug brennbare Stoffe. Man glaubt dann, am sichersten zu verfahren, wenn man gleich die Kleider im Schrank anzündet. Aber die Flammen bedürfen, um sich zu entwickeln, einer ausreichenden Luftzufuhr. An dieser mangelt es indessen im Innern des Schrankes, und so kommt es, dass das Feuer nur spärlich fortglimmt oder nach kurzem völlig erlischt. Wird der Brand frühzeitig entdeckt oder gelöscht, so sind natürlich die angesengten Kleidungsstücke in dem unversehrten Schrank der vollgültigste Beweis für die absichtliche Brandlegung.

Verschiedene von den Stoffen, die zur Entfachung des Feuers verwendet werden, dienen noch mehr durch die Eigenart ihrer Beschaffenheit und Anwendung häufig dazu, den Hergang der Brandstiftung aufzuhellen und die Person des Täters zu ermitteln. Wenn bei einem Gärtner in der Wohnung an ungewöhnlichen Stellen Blumenstäbe, bei einem Buchdrucker große Haufen von Papier aus der Druckerei, in welcher er beschäftigt ist, und bei einem Müller mehlbestäubte Säcke aufgestapelt vorgefunden werden, so unterliegt es keinem Zweifel, dass nur der Gärtner, Buchdrucker oder Müller der Brandstifter sein kann.


Selbst wenn die Vorkehrungen unauffälliger sind, gelingt es noch, den Tatbestand klarzulegen. Bei einem Kellerbrande stieß man zwischen den Balken, auf denen Weinfässer lagen, auf Reisigbündel und Stroh. Der Verdächtige, dem man vorhielt, dass sie wohl dort hingelegt worden seien, um die Ausbreitung des Feuers zu begünstigen, entgegnete, die Aufhäufung des Reisigs und des Strohs zwischen den Fässern sei allgemein üblich. Ein hinzugezogener Sachverständiger dagegen erklärte, die Aufschichtung von Reisig oder Stroh sei allerdings gebräuchlich, aber nur dann, wenn ein Balkenlager für die Fässer nicht vorhanden sei.

Mitunter ergeben recht geringfügige Spuren dennoch gewichtige Anhaltspunkte für die Entdeckung des Täters. Bei einem Brand in Berlin, der mit Schwefelfaden angelegt war, fand man am Tatorte eine Tüte, die Reste von Schwefelfaden enthielt und die Aufschrift trug „Drogerie zum Goldenen Stern in F.“. Es wurde festgestellt, dass der Verdächtige am Tage vor dem Brande nach F. gefahren war, ferner durch das Zeugnis der Verkäuferin in dem Drogengeschäft bewiesen, dass er an jenem Tage dort für zwanzig Pfennig Schwefelfaden gekauft und sie in der Tüte erhalten hatte. Die Verkäuferin erkannte den Angeschuldigten mit Bestimmtheit wieder und erinnerte sich auch noch, dass er die Schwefelfaden unzerschnitten und in ungewöhnlicher Länge verlangt hatte.

Auch das Mikroskop kann dazu beitragen, auf die Fährte des Brandstifters zu führen. Ein Bauer hatte eine brennende Lunte unter ein Strohdach gelegt. Das Feuer wurde noch rechtzeitig bemerkt, und später auch ein Rest der Lunte gefunden. Die mikroskopische Untersuchung der Lunte und der Kleider des Verdächtigen zeigte, dass die Lunte aus Stücken einer Hose und eines Rockes des Bauern angefertigt worden war.

In gleicher Weise lässt sich vielfach auch dann aus der Eigenart des Brandmittels ein gesicherter Schluss auf die Person des Täters ziehen, wenn der Brand nicht von dem Eigentümer selbst, sondern von fremder Hand angelegt wurde, um sich an diesem zu rächen und ihn zu schädigen. Bei einem Brand von Brettern auf einem Bauplatz in Berlin machte sich ein starker Äthergeruch bemerkbar, der darauf hindeutete, dass auf die Bretter Äther gegossen worden war. Da die Putzer bei dem Neubau Gasätherlampen benutzten, so entstand der Verdacht, dass einer der Putzer der Täter gewesen sein müsse. Es wurde daraufhin nachgeforscht, bei welchem der Putzer der Äther in der Blechkanne fehlte und infolgedessen der Brandstifter alsbald ermittelt.

Durch besonders scharfsinnige Überlegung gelang es, in dem folgenden Brandstiftungsfall Gewissheit über den Täter zu gewinnen. In einer Rohrstuhlfabrik in Dresden war bei Nacht ein Haufen Geflecht mit essigsaurem Eisenstoff übergossen und darauf angezündet worden. Essigsaurer Eisenstoff ist aber keineswegs brennbar. Nun hatte aber das Fass mit dieser Flüssigkeit an einer Stelle gestanden, wo früher ein Fass mit Petroleum gelegen hatte. Augenscheinlich hatte der Brandstifter geglaubt, er überschütte das Geflecht mit Petroleum. Hiernach war der Täter in erster Linie unter den Fabrikarbeitern zu suchen, und zwar unter denen, welche, als noch das Fass mit Petroleum an der betreffenden Stelle gestanden hatte, beschäftigt worden waren, später aber, als es mit dem Fass, das essigsauren Eisenstoff enthielt, vertauscht wurde, nicht mehr in der Fabrik arbeiteten. So war den weiteren Nachforschungen der Weg gewiesen.