Erste Fortsetzung

Zuweilen lässt man auch Fässer mit brennbaren Flüssigkeiten, sei es Petroleum, sei es Spiritus, auslaufen, um durch die Anzündung des ausgeflossenen Inhaltes einen größeren Brandherd zu schaffen, von dem aus sich dann das Feuer weiter verbreitet. Man gibt dabei regelmäßig vor, von einem Ausfließen der Fässer nichts zu wissen, sondern sucht den Verlauf so darzustellen, dass das Feuer aus irgend einer unbekannten Ursache in dem Raum, in dem die Fässer lagern, ausgekommen sei und nachträglich auch die Fässer ergriffen habe.

Ein solcher Zusammenhang ist ja ganz gut möglich. Ob er aber der Wirklichkeit entspricht, kann man erkennen, wenn Reste der Fässer erhalten bleiben. Es handelt sich dann darum festzustellen, ob das betreffende Fass durch den Brand an allen Teilen ungefähr gleichmäßig beschädigt ist, oder ob die einzelnen Fassdauben an den Fugen besonders stark gelitten haben. Es hat sich nämlich durch Versuche gezeigt, dass sich bei noch vollen Fässern, die in Brand geraten, die Fugen zwischen den Dauben erweitern. Infolgedessen sickert die brennbare Flüssigkeit in den Fugen durch, und die Dauben verbrennen an den Fugenrändern ziemlich stark. Bei einem leeren Fass dagegen werden die Fugenränder nicht mehr angegriffen als die übrigen Teile. Ist also der Brand von einem Fass ausgegangen, und man findet später, dass die Dauben an den Fugenrändern stärker verbrannt sind, so kann man daraus schließen, dass das Fass während des Brandes noch gefüllt war. Man hat es also nicht auslaufen lassen. Sind dagegen die Dauben an den Fugen nicht erheblich mehr verbrannt als die übrigen Teile, so muss das Fass zur Zeit des Brandes schon leer gewesen sein. Man muss also hier kurz vor dem Brande seinen Inhalt haben auslaufen lassen.


Durch einen solchen Befund wird aber, zumal wenn man von dem Auslaufen des Fasses nichts zu wissen behauptet, mindestens der Verdacht der Brandstiftung erregt, und von diesem bis zur Überführung ist dann oft nur noch ein kleiner Schritt.

Dass man vor der Brandlegung oftmals Vermögensstücke beiseite bringt, ist eine alte Erfahrung. Wird doch hierdurch die unrechtmäßige Bereicherung verdoppelt. Man erhält nicht nur für den angeblichen Verlust der durch den Gebrauch minderwertig gewordenen Gegenstände die volle Versicherungssumme, sondern erspart sich auch die Anschaffungskosten für den Ersatz, indem man die einstweilen versteckten Gegenstände später wieder hervorholt und weiterverwendet. Bei Brandstiftungen kleineren Umfangs sind es vornehmlich Kleidungsstücke, die man vorher aus der Wohnung räumt. Man hofft, dass das Feuer die Kleiderschränke verzehren werde und so die vorherige Wegschaffung der Kleidungsstücke nicht entdeckt werden könne.

Allein das Feuer schlägt seinen eigenen Gang ein, und wird frühzeitig mit der Löscharbeit begonnen, dann zeigt es sich häufig, dass die Schränke nur wenig beschädigt sind. Nun bilden aber Rauch und Ruß überall da, wohin sie dringen, einen schwärzlichen Niederschlag, während sie Stellen, welche mit irgend einem Gegenstand bedeckt sind, unverfärbt lassen. Beispielsweise kann man nach einem Brande sehr gut erkennen, wo in einem Zimmer auf einem Tisch oder Fenster eine Vase oder ein Blumentopf gestanden hat. Die ganze Fläche ist rauchgeschwärzt, nur dort, wo der runde Fuß oder der Boden des Gefäßes gestanden hat, bemerkt man einen rauchfreien Kreis.

Ganz ähnlich verhält es sich mit Kleidungsstücken, die in einem Schrank hängen. Ist der Schrank sehr mit ihnen angefüllt, so dass sich die Kleidungsstücke gegen die Seitenwände und die Hinterwand drücken, so werden sie dort, wo sie an den Wänden anliegen, einen Niederschlag des eindringenden Rauches und Rußes verhindern. Behauptet demnach ein Brandstifter, dass der Schrank dicht mit Kleidern gefüllt |gewesen sei, die verbrannt sein müssten, so wird schon aus dem Fehlen von ungeschwärzten Stellen an den Innenseiten des Schrankes die Unrichtigkeit seiner Aussage gefolgert werden können.

Aber auch wenn ein Schrank weniger gefüllt war, lässt sich das Vorhandensein oder das Fehlen |des schwärzlichen Niederschlages zu der Bestimmung verwerten, wie viele Kleidungsstücke sich vor dem Ausbruch des Brandes in einem Schrank befanden. Man ersieht dann wenigstens aus dem Zustande der zum Aufhängen dienenden Holzpflöcke, welche von ihnen Kleidungsstücke getragen haben. Holzpflöcke, an welchen wirklich Kleider hingen, zeigen dort, wo der Kleiderhaken auflag, einen von der gebräunten Umgebung weißlich abstechenden Streifen. Dagegen sind die Pflöcke, die keine Kleider trugen, gleichmäßig rauchgeschwärzt.

Es ergibt sich demnach auch hier ein Verdachtsmoment, wenn die Aussage über die Zahl der Kleidungsstücke, die ein Schrank angeblich enthalten haben soll, mit dem Befund an den Holzpflöcken nicht übereinstimmt.