XIV. Vorschriften für den Unterricht überhaupt

Der Inhalt ihres Unterrichts, für die Kinder, so wie jener, in ihren gottesdienstlichen Versammlungen, für die Erwachsenen, muss Sittlichkeit, allgemeine und besondere Nächstenliebe, Unterwürfigkeit unter die Staatsgewalt und bürgerliche Ordnung, nach den reinen Grundsätzen aus Moses und den Propheten, einschärfen, auch über ihre Zeremonien und Gebräuche jene Aufklärung geben, wodurch sie mit allen bürgerlichen Pflichten für Krieg und Frieden, eben so erträglich werden, als sie es damals waren, wo die Nation noch einen eigenen Staat bildete.