Bürgerliche Kollegien, Gesellschaften und Vereine

Wenn ich oben von den bürgerlichen Kollegien sprach, so muss ich noch bemerken, dass sich ein jeder Bürger der Handel und Gewerbe treibt, in Eines derselben aufnehmen lassen muss. Es ist das schön; denn die Gesetze nötigen somit jeden, der Verfassung und dem Staate schützend an die Seite zu treten. Jedes Kollegium hat seinen „Ältermann“, der die Geschäfte leitet, jedes hat einen verschiedenen Namen, der auf die Zeit des Ursprungs und die Bestandteile des Kollegiums hindeutet. Man hat hier „Schonen-Nowogorod-, Berger-, Stockholm-, Rigaer-Fahrer“, „eine Kaufleute-Kompagnie“ einen „Gewandschneider-Verein“, eine „Brauerzunft“, eine „Schiffer-Gesellschaft“, einen „Ämter-Verein“ und endlich eine „Zirkel-Kompagnie“, die die patriotischen Geschlechter umschließt. Alle diese Vereine haben bestimmte Lokale zu ihren Versammlungen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Skizzen aus den Hansa-Städten