Erste Hälfte der 15. Jahrhunderts

Ihre volle Verkörperung fand diese priesterliche Richtung in dem Minoritenpater Johannes von Capistrano, einem Italiener, der es sich zur Lebensaufgabe gemacht hatte, mit der ganzen Kraft seiner Rede die Christenheit zum Kampfe wider die Türken, die Hussiten und die Juden aufzurufen. Er spielt auch in dem letzten Akte unserer Tragödie eine hervorragende Rolle, und es ist wohl glaubhaft, was sein Begleiter erzählt, dass die Juden bei Nennung seines Namens gezittert haben. Wie hätte die ungewöhnliche Beredsamkeit des berühmten Reisepredigers die zahlreichen Zuhörer, denen er ja ganz aus der Seele sprach, nicht in bedrohliche Aufregung versetzen sollen? Aber wichtiger war sein Einfluss auf die Regierenden. Denn das muss vor Allem hervorgehoben werden: die nunmehr eintretende Katastrophe war keine Tat der Massen, sondern eine Revolution von Oben. Hier trat der Fall ein, dass nicht, wie sonst, sich der Priester des fanatisierten Volkes, sondern umgekehrt das Volk sich des fanatisierenden Priesters bediente, um durch religiöse Einwirkung den König Ladislaus zu bewegen, dass er in Betreff der Juden endlich sein eigenes Interesse den Wünschen der Bevölkerung nachsetzte und mit Einem gewaltsamen Schlage alles bisher zu Recht Bestehende kraft königlicher Machtvollkommenheit umstieß.

Das Volk sah dem Ausgange mit Ruhe entgegen. Es durfte den Führern und insbesondere seinen eigenen Vertretern, den Ratsmännern, vertrauen, die jetzt nicht mehr, wie früher, die Sache der Juden führten. Und so besteht zwischen den Ereignissen der Jahre 1349 und 1453 ein eigentümlicher, sehr bemerkenswerter Gegensatz. Damals wurden die Juden meuchlings gemordet, und der Magistrat schrieb die Tat, um sich vor dem Könige zu rechtfertigen, unbekannten Fremdlingen zu; der König aber befahl strenge Bestrafung der Verbrecher. Im Jahre 1453 dagegen begann die Verfolgung damit, dass der Rat mit einer Beschuldigung gegen die Juden vor dem König erschien, und endete mit der Einwilligung des Königs in die Bestrafung der Angeklagten.


*) Vergl. hierüber Ginsberg, Geschichte der Juden in Breslau, im S. Jahrgange des Klein'schen Volkskalenders für Israeliten, 1845, S. 16.

Wie haltlos aber die Anklage war, die gleich dem Brunnenvergiftungsmärchen des vorhergehenden Jahrhunderts die Runde durch die Christenheit machte und zum Teil den krassesten Aberglauben voraussetzte, bedarf in unseren Tagen kaum der Erwähnung. Heute, wo die Wissenschaft selbst den biblischen Wundern ungescheut den Satz entgegenstellt: Zwischen dem Wunderglauben und der historischen Kritik gibt es nun einmal keine Vermittlung — heute wäre jedes Wort der Abweisung gegen die Wunderberichte ketzerrichterlicher Protokolle eine Verschwendung zu nennen. Aber kluge Berechnung ist nicht zu verkennen. Schon im Jahre 1421 waren die Juden Österreichs einer gleichen Freveltat gegen die christliche Religion beschuldigt und von Herzog Albrecht, dem Vater des Ladislaus, zum Feuertode verurteilt worden*). Noch auf diese Maßregel seines Vaters hin gewährte Ladislaus 32 Jahre später, eben im Jahre 1453, den Bürgern Wiens das Privilegium, dass sie niemals in Zukunft zur Wiederaufnahme von Juden genötigt werden sollten*). Bei solcher Gesinnung des Königs, der damals übrigens erst 13 Jahre alt war, konnte man in Schlesien mit gleichen Mitteln zu gleichem Ziele zu gelangen hoffen. Der Hergang wird nun folgendermaßen erzählt*):

*) Noch ein bis zwei Dezennien früher überwog beim Rat das Geldinteresse; siehe Klose a. a. O. II, 2, 387 und 388.
**) E. Zeller in Sybel's historischer Zeitschrift 1862, Heft 3, 8. 116.
***) Notizenblatt zum Archiv für Kunde österr. Geschichtsquellen, 1884, S. 134. Diese Urkunde fehlt bei Wiener, dem dieser Jahrgang des Notizenblattes bei Abfassung seines höchst dankenswerten Regestenwerkes nicht zugänglich war; siehe Vorwort S. VIII.
****) Ich lege der Darstellung, außer den Berichten von Eschenloër (Denkwürdigkeiten der Stadt Breslau, herausgegeben von Kunisch), Pol (Jahrbücher der Stadt Breslau, herausgegeben von Büsching) und Klose (a. a. O.), hauptsächlich die von mir unter Nr. 33—39 mitgeteilten Urkunden des Breslauischen Stadtarchivs zu Grunde.

Ein Bauer aus Langenwiese bei Öls hatte sich durch Entwendung von neun geweihten Hostien des Kirchendiebstahles schuldig gemacht. Er wurde ergriffen und samt seiner Frau vor Gericht gestellt. Hier erklärte er, dass er das Sakrament einem Juden zu Breslau, Namens Meyer, verkauft habe *). Diese Aussage des Kirchendiebes veranlasste den Rat von Breslau, am 2. Mai 1453 sämtliche Juden der Stadt, Männer, Frauen und Kinder, gefänglich einziehen und alle ihre Habe unter Siegel legen zu lassen. Einigen war es zu fliehen gelungen, aber sie wurden nach viertägiger Verfolgung wieder eingebracht. Schon am 5. Mai schritt man zur Verzeichnung des konfiszierten Gutes. Ein Schöffe begab sich im Namen des Hauptmanns, des Bürgermeisters und der Ratsherren, von Notar und Zeugen begleitet, in die einzelnen Häuser der Judengasse, öffnete die wohlversiegelten Schränke und ließ über alle vorgefundenen Gegenstände ein sorgfältiges Inventar aufnehmen. Offenbar teilten sich mehrere Schöffen in diese Arbeit; uns aber ist nur eines dieser Aktenstücke erhalten, das die Wohnungen der Juden Elia, Josua, Jakob, Jona und seiner Frau Esther, Abraham Czelders und seiner Frau Thuntynna, des Fleischers Smoël und Mosches, des Sohnes der Mertenynna, betrifft. Der Schöffe heißt Johannes Soner, das Protokoll führt ein kaiserlicher Notar, Johann von Kiczingk, und als Zeugen fungieren unter Anderen der Kaufmannschaftsälteste, der Älteste der Tuchmacher und der Bäcker. Die Arbeit dauerte zwei ganze Tage lang, Sonnabend den 5. und Montag den 7. Mai; und das darüber angefertigte Notariats-Instrument ist gewiss nicht ohne kulturgeschichtlichen Wert. Es sind darin sowohl Pfandschaften als auch eigene Habseligkeiten der Juden verzeichnet, unter letzteren viele Schöppenbriefe, wenig bares Geld, ein „Judenhut" — die einzige und vielleicht unstichhaltige Spur von dem Gebrauche jener gelben, spitzen Kopfbedeckung in Schlesien, — endlich viele „Judenbücher", große und kleine, an einer Stelle in zwei langen Säcken aufbewahrt. Nachdem so alles Judengut genau verzeichnet war, wurde es in die königliche Burg gebracht und dort vorläufig in Verwahrsam gehalten. Denn jetzt berichtete der Rat über das Vorgefallene an den König Ladislaus und erbat sich Unterweisung für sein ferneres Verhalten. Der König bekundet in seiner Antwort vom 22. Mai zunächst seinen Schrecken über die „Unehr, so dem christlichen Glauben geschehen", gibt dann der städtischen Behörde für ihre treue Hingebung an Gott und an ihren natürlichen Erbherren seinen vollen Beifall zu erkennen, billigt Alles, was, wie er sich ausdrückt, „in unserer Abwesenheit von unsertwegen und zu unseren Händen und unserer weiteren Verfügung" geschehen ist, und meldet endlich, dass er „um dieser und anderer wichtiger Dinge willen" die Herren Sigmund Potembrunner und Oswald Reicholf als „vollmächtige Sendboten" nach Breslau schicke, damit sie hier, unter Beirat des Magistrates, die gefangenen Juden richten und über Leib und Gut derselben entscheiden mögen.

*) Eschenloër (S. 13): „Ein geringer Mann mit seinem Weibe ward gefangen, die es den Juden zugetragen und verkoft und aus der Kirchen gestohlen hatten; diese bekannten auf die Juden, die es iuen abkoft hatten". Eschenloërs Bericht ist übrigens teilweise parteiisch gefärbt; er möchte auch bei dieser Gelegenheit gern dem Klerus einen Streich versetzen, und so lässt er, gegen den ausdrücklichen Wortlaut unserer Urkunden, den Capistrano die Juden „fahen" und gefällt sich darin, die Verbannung der Juden, zum Teil gewiss das Werk der Geistlichkeit, hauptsächlich als etwas Ungeistliches darzustellen, „oh dies göttlich sei oder nicht, setze ich auf Erkenntnis der geistlichen Lehrer". Es muss zugleich bemerkt werden, dass Eschenloër, ein geborener Nürnberger, erst 1455 nach Breslau kam und sein Geschichtswerk in den siebziger Jahren des Jahrhunderts schrieb. Daraus erklärt sich denn auch seine, ohne Zweifel irrige, Ansicht über die Verwendung des Judengutes.

Nach dem Eintreffen dieser königlichen Gesandten, etwa in den ersten Tagen des Juni, begann die Untersuchung. Im Beisein Johanns von Capistrano, der gelehrten Theologen und Rechtslehrer auf dem Dome, des Hauptmanns, Bürgermeisters und der Ratsmänner der Stadt wurden die Juden einem Verhör unterworfen *). Die Folter gab den Fragen Nachdruck; ja, Capistrano soll dem Scharfrichter unterweisend zur Seite gestanden haben. Die Juden gestanden Alles: sie hätten das heilige Sakrament von Christen gekauft und es in ihrer Synagoge, als alle versammelt gewesen, gestochen und mit Ruten geschlagen; und es wäre wahrhaftig ein Wunderwerk gewesen, wie aus der geschmähten Hostie Blut geflossen sei. Das belastende Zeugnis einer getauften Jüdin kam noch hinzu; diese wusste sich nämlich haarsträubender Dinge zu erinnern, die sie als sechsjähriges Mädchen erlebt. Damals hatten sich viele Juden um ein großes Feuer versammelt und warfen eine gestohlene Hostie hinein, ohne dass sie versehrt wurde. Frevel und Wunder wiederholten sich ein zweites und drittes Mal: darauf sank eine alte Frau, von dem Anblicke überwältigt, auf ihre Knie nieder und betete die Hostie an. Die Juden aber fielen erbittert über die Abtrünnige her, erschlugen sie mit Prügeln und verscharrten sie in einem Winkel des Hauses. Das gedächtnisstarke Weib erzählte noch mehr: einst hätten die Juden einen Knaben gestohlen, und nachdem sie demselben lange Zeit das beste Essen gegeben, hätten sie ihn endlich qualvoll umgebracht und sein Blut geopfert. Sie gab den Ort an, wo man den Leichnam begraben, und der Biograph Capistrans sah mit eigenen Augen in den Händen seines Helden die dort aufgefundenen Gebeine. Wer möchte also zu bezweifeln wagen, dass dies wirklich die Überreste eines von den Juden gemordeten Knaben gewesen seien?! Oder aber, wer möchte nach alledem sich bedenken, dieses ganze Prozessverfahren als ein frevelhaftes Possenspiel zu bezeichnen, welchem es weder an Betrügern noch an Betrogenen fehlte, und der ehrlichen, offenen Handlungsweise eines Hans von Glogau den Vorzug zu geben, der im Jahre 1484 die Juden einfach deshalb aus seiner Stadt vertreibt, weil er in ihnen „einen Schaden des gemeinen Nutzens und ein Verderbnis armer Leute" erblickt?**).

*) Das Protokoll hierüber, von dem in Nr. 35 die Rede ist, scheint nicht mehr vorhanden zu sein.

Die Folterqual nötigte den unglücklichen Breslauern noch weitere Geständnisse ab. Sie erzählten, dass sie einen Teil jener Hostien den Gemeinden von Schweidnitz, Jauer, Striegau, Löwenberg, Reichenbach und Liegnitz**) zu gleicher Verwendung überschickt und überall Nachahmung gefunden hätten. So erfolgte denn in der zweiten Hälfte des Monats Juni auch in diesen Städten die Verhaftung aller Juden und die Beschlagnahme ihres Eigentums. Von den Liegnitzern hören wir dann nur noch, dass bei einer Anfangs Juli ausgebrochenen Feuersbrunst ein großer Teil der Juden in den dortigen Gefängnissen verbrannt sei. Aus den übrigen Städten wurden die Juden samt ihrem Gute nach Breslau gebracht, so dass sich die Gesamtzahl der hier im Stockgebäude schmachtenden Männer, Frauen und Kinder auf 318 belief. Dem entsprechend, dehnte Ladislaus unterm 26. Juni die ursprünglich auf Breslau beschränkten Befugnisse seiner Bevollmächtigten auf ganz Schlesien aus.

*) Ans der im Provinzialarchive befindlichen Abschrift des Liber niger, I, 109. Wegen der Ungenauigkeit dieser Abschrift teilen wir den ausführlichen Text sowohl dieser als auch anderer Glogauer Urkunden (z. B. I, 69; Supplementum 1, 105) in unserer Sammlung nicht mit.
**) Liegnitz nennt Eschenloer; vergl. dagegen Thehesius, Liegnitzische Jahrbücher I; 34;

In ihren Händen also lag nun, nachdem der Beweis der Schuld geführt war, das Schicksal der Angeklagten. Zunächst übernahmen sie zu Händen des Königs, in dessen Briefen ja darauf immer ein hoher Wert gelegt wird, die im Schloss aufbewahrten Besitztümer der Gefangenen. Den Hauptbestandteil derselben bildete die verbriefte Geldschuld, die sich, „Gewisses und Ungewisses" zusammen gerechnet, auf etwa 25.000 ungarische Goldgulden veranschlagen ließ. Alles Übrige war unbedeutend. Die Pfänder, welche man gefunden hatte, waren eingelöst, das silberne Gerät der Juden selbst, hauptsächlich aus Kapseln, Gürteln und anderem Geschmeide bestehend, in Gegenwart des Hauptmanns und der Herren des Rates, sowie eines sachkundigen Goldschmiedes an einen Breslauer Bürger verkauft worden. Doch erreichte der Ertrag kaum die Höhe von 1100 Gulden. Dazu kam die vorgefundene Barschaft von ungefähr 500 Gulden, sowie Pfänder und Gelder im Wert von 225 Gulden, die den Gefangenen noch im Kerker abgenommen worden waren. Im Ganzen betrug die bare Einnahme also nur etwa 1800 Gulden, und von diesen gingen fast 1400 auf die Kosten; so erhielten z. B. die Schreiber für Abfassung der verschiedenen Register und Protokolle in je zwei Exemplaren, von denen das eine dem Könige geschickt wurde und das andere bei den städtischen Akten auf dem Rathause blieb, 32 Gulden; ferner gab man den „frommen Leuten", welche die flüchtig gewordenen Juden vier Tage lang gesucht und endlich wieder eingebracht hatten, 30 Gulden für ihre Mühe; am meisten ging auf für die Diäten der königlichen Gesandten, ihre Zehrung und ihre Reisen (sie hatten 20 Pferde zur Benutzung), und die Beköstigung der 318 gefangenen Juden; beide Posten wurden sonderbarerweise in Eins zusammengefasst und auf 832 Gulden berechnet. Sollte die letztere Ausgabe sich nicht erheblich steigern, dann musste, wie über das Eigentum, so auch über die Personen selbst rasche Entscheidung getroffen werden. Unsere Urkunden sagen nur unbestimmt, die Juden hätten „nach ihrem Verdienen gelitten"; andere Berichte jedoch melden, es seien die des Verbrechens Überwiesenen, 41 an der Zahl, mit dem Feuertode bestraft worden, und es liegt kein Grund vor, diese Angabe zu bezweifeln. Die Anderen, obgleich Unschuldigen, wurden „auf des Königs Geheiß" aus der Stadt getrieben; erfolgte die ganze Exekution doch nicht der Hostienschändung wegen allein, die nur den Vorwand bot, sondern, wie der König sich ausdrückt, „um dieser und anderer großer Missetat und Schuld willen“)!

*) Hierbei wird als dritter Machtbote „Meister Sigmund Versehener, Licenciat in geistlichen Rechten, des Könige Sekretär", genannt, dessen sonst nicht weiter Erwähnung geschieht.
**) Ich rechne, nach Klose, II, 2, 340—341, die Mark Heller etwa einem Gulden gleich, diesen aber zu 30 Groschen.

Eine grausame Härte traf diese Unglücklichen noch in der Stunde des Scheidens. Alle mehr als siebenjährigen Kinder wurden von der Seite ihrer Eltern gerissen und getauft; und so zerstörte gewaltsame Trennung noch manches Lebensglück, das der Tod verschont hatte. Wer ermisst den Jammer der beraubten Eltern? wer die Seelenleiden der Zurückgebliebenen, denen das Bild der verlorenen Eltern nimmermehr entschwinden konnte, so sehr auch die neue Umgebung in ihnen das Andenken der ersten Lebensjahre auszutilgen suchte? und denen mit dem Bilde der Väter die Religion der Väter zu Einem Gegenstande sehnsuchtsvoller Erinnerung zusammenfließen musste, während sie als Christen unter Christen lebten und ihre Rechtgläubigkeit einer argwöhnischen Aufsicht unterlag? Ein trockenes Urkundenblatt, das uns erhalten ist, gestattet einen Blick in den tränenreichen Zwiespalt eines solchen Daseins. Im Jahre 1464, also gerade zehn Jahre nach der Vertreibung der Juden, geschah es, dass ein Getaufter, der bis dahin dem christlichen Glauben treu anzuhängen schien, denselben plötzlich abschwor, indem er in Gegenwart Vieler ausrief, dass er entschlossen sei, in der jüdischen Religion, in der er geboren wäre, zu sterben. Aus tiefstem Seelengrunde hatte sich, durch irgend eine mächtige Erregung, dies laute Bekenntnis emporgerungen! Dass erden Mut nicht hatte, es aufrecht zu erhalten, dass er dem Inquisitor eidlich beteuerte, er habe jenes Wort im Wahnsinne gesprochen und sich von ihm um derjenigen willen, denen er ein Ärgernis gegeben, ein schriftliches Zeugnis seiner reuigen Umkehr erbat: all' das nimmt seiner Stirn wohl die Krone des Martyriums, aber zurück bleibt das Leidensantlitz eines tief unglücklichen Jünglings, dem durch fremdes Verschulden der innere Friede fehlt *).