Die Jagd
Nächst dem Spiel war der vornehmste Zeitvertreib hoher Herren wie im 17. Jahrhundert die Jagd, die so manche Existenz auf dem Thron, besonders die der spanischen und französischen Bourbons ganz ausgefüllt hat.
Wer das Tagebuch liest, welches Ludwig XVI. führte, das über die Tage, welche die wichtigsten und folgenschwersten seiner Regierung werden sollten, nichts zu bemerken weiß, als die Anzahl der Tiere, die der Monarch erlegte, wird sich über die Rolle, die der imbecille König gespielt hat, nicht mehr wundern. Das Vorrecht der Jagd wurde mit der größten Unbarmherzigkeit und der grausamsten Härte ausgeübt, die Untertanen, welche in so vielen Staaten nicht einmal das Recht besaßen, ihre Fluren gegen das Wild zu schützen, wurden dann noch gezwungen, das erlegte Wildbret zu kaufen und teuer zu bezahlen.
Ein Wilddieb soll nach den Lehren des Geh. Rat von Ickstadt zwar nicht das erstemal, wohl aber im Wiederbetretungsfalle mit dem Tode bestraft werden. Man bezahlte Schussgelder für erlegte Wilddiebe. Im kaiserlichen Hofhalt, der jährlich mehr als 3 Millionen kostete, verschlang die Jagd nicht den geringsten Teil. Jedesmal, das der Kaiser auf Jagd ging, kostete, wenn er über Mittag ausblieb, 3.000 Gulden und brauchte er bei weiten Entfernungen Postpferde, noch 1.000 Taler mehr. Es gab leidenschaftliche Jagdfreunde, wie den Grafen Christian Ernst Pappenheim, welcher Jäger blieb auch nach seiner Erblindung, ein Umstand, der heute nicht mehr befremdet, wo auf den großen höfischen Treibjagden auch ein Stockblinder Massen von Wild zur Strecke bringen kann.
Die Jagd, die wie eine furchtbare Last auf die Untertanen drückte, war es auch, welche die meiste Erbitterung erregte und die ersten Symptome der Unbotmäßigkeit zeitigte. Als 1789 Graf Wilczek in gewohnter Weise seinen Bauern das Jagen ansagen lässt, d. h. ihnen bedeutet, dass sie wieder einmal für einige Wochen ihre Arbeiten liegen zu lassen haben, um Treiber zu machen, da erscheinen nur sechs von ihnen, aber nicht als Treiber, sondern um mitzujagen. Es gab auch unter den Damen leidenschaftliche Freundinnen dieses rohen Vergnügens. Liselottens drollige Jagdabenteuer mag man sich von ihr selbst erzählen lassen. In Deutschland war die Kurfürstin Amalie von Bayern eine eifrige Jägerin, welche zu diesem Sport grüne Manneskleider mit kleiner weißer Perücke anlegte, während Fräulein v. Pannewitz für diesem Zweck ein Kostüm von rotem Sammet mit dreieckigem Hütchen besaß. Die „große Landgräfin“ Karoline von Hessen hat sich in der Jagduniform ihres Schwiegervaters: rot mit goldener Litze, schwarzer Krawatte und Dreispitz malen lassen.
Wer das Tagebuch liest, welches Ludwig XVI. führte, das über die Tage, welche die wichtigsten und folgenschwersten seiner Regierung werden sollten, nichts zu bemerken weiß, als die Anzahl der Tiere, die der Monarch erlegte, wird sich über die Rolle, die der imbecille König gespielt hat, nicht mehr wundern. Das Vorrecht der Jagd wurde mit der größten Unbarmherzigkeit und der grausamsten Härte ausgeübt, die Untertanen, welche in so vielen Staaten nicht einmal das Recht besaßen, ihre Fluren gegen das Wild zu schützen, wurden dann noch gezwungen, das erlegte Wildbret zu kaufen und teuer zu bezahlen.
Ein Wilddieb soll nach den Lehren des Geh. Rat von Ickstadt zwar nicht das erstemal, wohl aber im Wiederbetretungsfalle mit dem Tode bestraft werden. Man bezahlte Schussgelder für erlegte Wilddiebe. Im kaiserlichen Hofhalt, der jährlich mehr als 3 Millionen kostete, verschlang die Jagd nicht den geringsten Teil. Jedesmal, das der Kaiser auf Jagd ging, kostete, wenn er über Mittag ausblieb, 3.000 Gulden und brauchte er bei weiten Entfernungen Postpferde, noch 1.000 Taler mehr. Es gab leidenschaftliche Jagdfreunde, wie den Grafen Christian Ernst Pappenheim, welcher Jäger blieb auch nach seiner Erblindung, ein Umstand, der heute nicht mehr befremdet, wo auf den großen höfischen Treibjagden auch ein Stockblinder Massen von Wild zur Strecke bringen kann.
Die Jagd, die wie eine furchtbare Last auf die Untertanen drückte, war es auch, welche die meiste Erbitterung erregte und die ersten Symptome der Unbotmäßigkeit zeitigte. Als 1789 Graf Wilczek in gewohnter Weise seinen Bauern das Jagen ansagen lässt, d. h. ihnen bedeutet, dass sie wieder einmal für einige Wochen ihre Arbeiten liegen zu lassen haben, um Treiber zu machen, da erscheinen nur sechs von ihnen, aber nicht als Treiber, sondern um mitzujagen. Es gab auch unter den Damen leidenschaftliche Freundinnen dieses rohen Vergnügens. Liselottens drollige Jagdabenteuer mag man sich von ihr selbst erzählen lassen. In Deutschland war die Kurfürstin Amalie von Bayern eine eifrige Jägerin, welche zu diesem Sport grüne Manneskleider mit kleiner weißer Perücke anlegte, während Fräulein v. Pannewitz für diesem Zweck ein Kostüm von rotem Sammet mit dreieckigem Hütchen besaß. Die „große Landgräfin“ Karoline von Hessen hat sich in der Jagduniform ihres Schwiegervaters: rot mit goldener Litze, schwarzer Krawatte und Dreispitz malen lassen.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Mode - Menschen und Moden im achtzehnten Jahrhundert