Ratzeburg - Bauer und Bäuerin aus Demern im Fürstenthume Ratzeburg

Die Bewohner des Fürstenthums unterscheiden sich seit lange schon in Braune und Bunte, Namen, die von der Kleidung hergenommen sind; die letztern richten sich im Allgemeinen nach der Tracht der niedern Stände in den benachbarten Städten und sind, mit Ausnahme einiger Dörfer, Eingewanderte; die eingebornen Bauern sind ein kräftiger Menschenschlag von mittler Größe, breitschulterig, fast nie bauchig, von wohlgebildeten Gliedern und ansprechender Gesichtsbildung, mit dunkelblondem oder lichtbraunem Haar, blauen Augen und frischer Gesichtsfarbe.

Ihre Verhältnisse waren immer günstig, nie ward irgend eine Spur der Leibeigenschaft gefunden, der freie Mann trug und trägt bei seiner Hochzeit einen Degen zum Zeichen der Freiheit; die Dienste welche sie früher zu leisten hatten, waren durch Herkommen und Gesetze geregelt. Jedoch lag dennoch in diesen Diensten ein großes Hinderniß für das Gedeihen eines wohlhabenden Bauernstandes; es musste ihretwegen eine größere Anspannung und eine stärkere Anzahl von Gesinde gehalten werden, als die Bebauung der Ländereien erforderte, und diese lagen überdies in Kommunion, so daß es nicht möglich war, den vollen Ertrag ihnen abzugewinnen. Um diesen Uebelstanden abzuhelfen, machte man etwa vor 60 Jahren den Versuch, einige Dörfer zu verkoppeln, wobei die Kommunion aufgehoben und Kontracte mit den Bauern auf gewisse Jahre abgeschlossen wurden, während welcher der Naturaldienst und Zehnte durch Geld vergütet ward. Hieraus ging die Regulirung hervor, bei welcher die Dienste gänzlich aufgehoben, die Abgaben nach dem Roggenpreis bestimmt, die Besitzungen separirt und das, was jedem zufiel, so gelegt ward, daß es eine zusammenhängende Fläche bildet. Die Stellen wurden nun freies, unwiderrufliches Eigenthum der Bauern; sie können gültig verhypothecirt werden, das Heimfallsrecht hört auf, nur Verkauf und Näherrecht bleibt der Landesherrschaft vorbehalten; die Stelle kann nur an einen vererbt werden, welchen der Besitzer frei unter seinen Kindern wählen kann; ist dies aber nicht geschehen, so bleibt es bei den frühern Bestimmungen hinsichtlich des Vorzugs der Söhne vor den Töchtern und dem Erstgeburtsrechte; erledigte Bauerstellen, über welche nicht letztwillig und rechtsgültig verfügt ist, vererben nach den Bestimmungen der römischen Erbfolgeordnung.


Durch diese von der milden landesväterlichen Regierung oft sogar mit Aufopferung des eigenen Vortheils getroffene Einrichtung hat sich ein recht wohlhabender, tüchtiger Bauernstand hier entwickelt, in dem alle Grundzüge eines ehrenhaften Charakters sich ausbilden konnten: Festigkeit, Entschiedenheit und Ausdauer, dabei Treue, Rechtlichkeit und Wohlthätigkeit. An ihrem wahren oder vermeinten Rechte halten sie strenge, zum Aneignen fremder Ansichten entschließen sie sich ungern, das Bestehende haben sie lieb, Sie fürchten Gott und ehren den Fürsten.

So ist denn auch mit wenigen Aenderungen im Schnitte die Nationaltracht dieselbe geblieben, von der das beiliegende Bild eine treue Darstellung giebt. Beide, Bauer und Bäuerin (eine unverheirathete), sind hier in gewöhnlicher Kleidung dargestellt und es ist ersichtlich genug, wie kleidsam und anständig diese Tracht ist, welche, in ihren Hauptstücken überall dieselbe, jedoch in einzelnen Kirchspielen von einander abweicht. In den nächsten Dörfern des Klosters Rehna z. B. gehört der Hut recht eigentlich mit zur Volkstracht der Frauen, in dem benachbarten Demern nicht, obgleich sie ihn auch gebrauchen. In Demern hat sich die Volkstracht im Ganzen noch recht rein erhalten. Die Frauen hangen, wie gewöhnlich, so lange noch eine Volkstracht herrscht, strenge an der alten, hergebrachten Form; unter den Männern findet sich die Volkstracht nicht mehr häufig. (Masch.)
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Mecklenburg in Bildern 1842