Brachen

Wie man in Mecklenburg die Güter gewöhnlich in die größere Anzahl von Schlägen legte — in elf oder zwölf — hatte man allgemein zwei Brachen; d. h. wirklich gesommerpflügte und unbestellte Felder — denn die mit Hülsenfrüchten bestellten Felder nennt der Mecklenburger, sehr richtig, nicht Brache; so wenig als das zu Grase liegende Land, welches bei ihm Dreesch heißt. — In diesem Falle wird die erste, aus dem Anger ober Dreesch aufgebrochene Brache nicht gedüngt, sondern muss zwei, zuweilen auch drei Ernten aus der Kraft des vermodernden Weideangers, oder wie man es nennt, aus der Ruhe tragen. Dieses heißt dann die Zähebrache, Rauebrache, Vorbrache, Dreeschbrache. Man hat den Dünger hierzu teils nicht; teils besorgt man, dass es auf starkem Boden Lagerkorn geben würde, wenn die Kraft der Ruhe und des Düngers hier, zusammen käme. Nachdem dieser Schlag zwei Saaten abgetragen hat, wird er wieder ein Jahr gebracht und gedüngt, und dies nennt man die Mist- oder Mürbebrache, wonach er dann wieder zwei, oder gewöhnlich drei Saaten trägt: 1) Winterkorn, 2) Sommerkorn, 3) eine beliebige Saat, unter welcher er Nachschlag heißt.

Dagegen hatte man vormals in Holstein gar keine Branche, sondern brach den Anger auf leichterem Boden, mit Buchweizen, auf schwererem mit Hafer auf, und ließ darauf Winterkorn folgen. Man wollte dem Viehe diesen Weideschlag nicht entziehen, und ihn einen Sommer hindurch umsonst pflügen. Jetzt ist man aber hiervon fast allgemein zurückgekommen, und hält auch in Holstein eine schwarze Branhe, die aber häufig nicht gleich nach dem Aufbruch des Dreesches, sondern erst, nachdem dieser Hafer abgetragen hat, sehr zweckmäßig gegeben und allemal gedüngt wird. In Mecklenburg hat man, dem größten Teile nach, die doppelte Brache auch eingehen lassen, so dass also die abstechende Verschiedenheit der beiden Wirtschaftsarten in diesem Stücke mehr vermischt worden ist.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Landwirtschaftliche Bemerkungen über Mecklenburg