VII. Von den letzten Wismarischen Noth-Münzen.

Die letzten betrübten Zeiten haben den Wismarischen zu besonderen Nothmünzen, dergleichen man dann und wann auch anderwärts machen mußte, Gelegenheit gegeben, man hat 1631 schon etwas thun wollen, und zwar auf Verlangen des damaligen Kais. Commandanten dieser Stadt, aber es ist nichts daraus geworden. Mein 1715, wo die Noth in Wismar besonders groß war, und der Geldmangel auch unter der Militz ungemein war, fing man ernstlich an, das kleine Geld, wie Schillinge und Doppelschillinge, ja auch einige acht Schillinge und Markstücke durch einen kleinen Stempel, den man darauf setzte, zu erhöhen, und aus einem Schilling 2, aus zwei 4, aus acht 16 und aus sechzehn 32 zu machen. Dieses erhöhten Geldes wegen kamen im gedachten Jahre am 15. und 20. September einige Patente E. E. Raths heraus, und sah man bald darauf die gestempelte Münze selbst, da der Stempel das Wismarische Wappen vorstellte, aber so, daß anstatt der Balken bei dem halben Büffels-Kopfe die Buchstaben N/W sind, was Necessitas Wismariensis hieß.

Wie man auf solche Art noch nicht rathen konnte, kam man auf den Gedanken, die häufig vorhandenen metallenen Kanonen zu schmelzen, Platten daraus zu machen, und dieselben anstatt des Geldes zu gebrauchen. Wegen dieses Metallgeldes sah man am 30. Dezember 1715 ein besonderes Patent E. E. Raths, wonach ein Stück Metall von 12 Loth 4 ßl. und eine Platte von 12 Pfund 8 Mark gelten sollte, doch weil man nicht so viel Holz oder Kohlen hatte, die zum Schmelzen nöthig waren, und anch sonst nicht gut mit dieser Geldsorte auseinander kommen konnte, so sind nur sehr wenig Platten verfertigt worden, welche auch nur etwa einen Tag wenigen Personen in die Hände gerathen sind; sie waren viereckig, auf einer Seite nur gezeichnet, da denn die Jahrzahl 1715, der kleine Wismarische Stempel mit N/W und der Werth eines jeden Stückes darauf zu sehen war.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar