VI. Von den vier Städter-Münzen, an welchen Wismar Teil gehabt.

Daß außer den bisher erwähnten noch verschiedene, sowohl grobe als kleine Geldsorten unter dem Namen der vier Städter-Müntze auch in Wismar sei gemünzt worden, muß allhier nicht vergessen werden. Vielmehr muß man bemerken, daß der Name der Münzen, von welchen jetzt die Rede ist, von den vier Städten Lübeck, Hamburg, Lüneburg und Wismar, die ehedessen verschiedene Verträge, Beliebung und Verordnung unter sich der Münze halber aufgerichtet, den Namen haben. Man findet auch auf diesen Münzen, sowohl auf den kleinen als großen Sorten, die Wappen der gedachten vier Städte, nemlich an der einen Seite, immer drei zugleich, und an der andern das vierte, und zwar des Orts, wo die Münze ist geschlagen worden v. gr. auf der Wismarischen stehet an der einen Seite das Wismarische Stadt-Wappen mit den Worten: Moneta nova Wismariensis, an der andern Seite die drei übrigen Städte-Wappen in einem Triangel, in dessen Mitte ein kleiner Schild mit dem Wismarischen Rathswappen, davor zuweilen auch die Jahreszahl gesetzt ist, und wenn es ein Markstück ist, so stehen die Worte herum: Status Marce Lubicensis, sonst Quadrans marce Lubicensis etc. Nun wollen zwar einige, daß 1502 zuerst die vier Städtermünze geschlagen, aber man hat in alten Urkunden gefunden, daß 1403 diese Städte schon zusammen Münze prägen ließen, desgleichen, daß 1411 die Gesandten der vier Städte zusammen gewesen und bewilligt, Witten-Pfennige, Blafferken, Pfennige und Schillinge zu münzen, 1461 haben eben dieselbigen Städte, neuer Doppelschillinge wegen eine neue Verordnung gemacht; hieraus haben die Städte, weil das Silber immer theuerer geworden, das Münzen einige Zeit eingestellt, doch 1502 haben sie wieder zu münzen angefangen, und Ihre Münzen in etwas verringerl, 1506 haben dieselben wegen neuer Markstücke eine neue Ordnung unter sich gemacht, wozu 1515 wegen der einfachen Schillinge, die damals sollen gemünzt werden, noch ein mehreres gekommen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar