III. Von einigen Kleinigkeiten, die hier noch zu bemerken.

Es ist bisher von Nebensachen so viel angeführt, daß man fast meinen sollte, es würde nichts mehr von dergleichen übrig sein, aber man hat doch noch das Eine und das Andere angemerkt, welches so beschaffen, daß entweder Jemand aus Wismar mit dabei gewesen, oder man doch zum wenigsten dabei an Wismar mit denken kann, welche Sachen denn hier einen Platz haben mögen, und es sind folgende:

1230 ist zwischen Johann Theol., Nikolaus V. und Gunzellin II. oder III. Grafen zu Schwerin eine Union, (vielleicht in Wismar selbst) angerichtet, und dabei bedungen, daß auf den nicht Haltungs-Fall, des Grafen Bürgen zu Wismar in’s Einlager einziehen sollten.


1324 hat die Stadt sich mit dem Bischof zu Schwerin wegen der Zehnten gewisser Dorfschaften verglichen.

1329 hat Heinrich der Löwe, wie er merkte, daß sein Ende herannahte, die Vornehmsten aus der Ritterschaft, und die beiden Städte Rostock und Wismar zu seiner beiden Söhne, Albrecht und Johann, Vormünder gemacht.

1370 ist Schonen den gesammten Wendischen Städten und zugleich auch den Wismarischen, auf gewisse Jahre eingeräumt.

1398 reiste König Albert von Schweden, der nun wieder in Mecklenburg lebte, wegen Gothland nach Preußen, weil die preußischen Ordens-Herren, der vielen Vitallien-Brüder wegen, welche von dort aus in Preußen eingefallen und großen Schaden hier gethan, Gothland weggenommen, und zwar mit einem Rostockschen und Wismarischen-Bürgermeister, und forderte die Insel wieder, oder Geld dafür; die Ordens-Herren wollten sich zu nichts verstehen, weil sie Gothland mit dem Schwert erobert, nachdem ihnen von daher allerhand Feindseligkeiten erwiesen. Doch nicht lange nach des Königs Abreise aus Preußen kamen einige Gesandte der Ordens-Herren nach Wismar und brachten Geld für Gothland.

1402 ist der berüchtigte Seeräuber Claus Störtebeck nebst seinem Anhange, die ehedessen zu den Wismarischen Vitallien-Brüdern gehörten, zu Hamburg hingerichtet worden.

1416 haben die Dänen, auf Anweisung eines Wismarischen Schiffers, Femern überrumpelt und geplündert.

1424 hat Herzogin Catharina verschiedene vom Adel zu Amt- und Hauptleuten in Mecklenburg verordnet, welche nebst einigen Rostockschen und Wismarischen Rathsperso-nen, (namentlich aus Wismar, Herr Bürgermeister Johann Bantzekowen und Herr Peter Wilden) in währender Minderjährigkeit ihrer Kinder dem Lande vorstehen sollten.

1439 ist zuerst eine steinerne Docke auf dem Wismarischen Markt, an dem Ort, wo der Herr Bürgermeister Johann Bantzekov und Herr Hinrich von Haaren im Jahre 1427 enthauptet, aufgerichtet.

1442 haben unter Andern Herr Petrus Wilde und Herr Ludeke Oldeselle, wegen Wismar, die Reversales, welche Brandenburg und Mecklenburg in puncto Confraternitatis damals aufgesetzt, unterschrieben.

1495 ist Hinrichs Bünauen Leiche, welche bereits 2 Jahr auf dem Kavenmärkt, eingescharrt gewesen, wieder ausgegraben und mit Gesang und allen gewöhnlichen Ceremonien, von des Bischofs - Dienern, in die Schwarze-Kloster-Kirche begraben.

1502 hat man in Wismar zu der damaligen Aussteuer dreier Hochfürstlicher Prinzessinnen von einem jeden Hause einen Gulden, und von einer jeden Bude einen halben Gulden gegeben.

1517 hat Herzog Bogislaus die in Wismar auf einem Landtag versammelten Stände, durch ein besonderes Schreiben, vor vier Dieben und Mördern, welche vor und nach 482 Kelche, 12 Monstranzen, 9 silberne Büchsen mit heil. Oel etc. gestohlen, 88 Männer, 6 Priester, 13 Juden, 7 Frauen, 4 Kinder und 3 Graue-Mönche ermordet, und um derentwegen 13 Küster, 13 Frauen, 5 Jungfrauen und 13 Männer unschuldig hingerichtet worden, gewarnt.

1535 ist ein vierjähriger Zoll und Accise, it. von 100 Mark 4 ß. Wall-Geld beliebt.

1576 hat die beständige Land-Accise, wie in ganz Mecklenburg, so in Wismar, einen Anfang genommen.

1597, den 2. Dezember, ward eine ansehnliche Türken-Steuer vom hiesigen Rathhause weggestohlen, der Thäter (eines geehrten Mannes Sohn) ward später zu Rostock ertappt und hingerichtet.

1602 ward eine neue Docke auf dem Markt, der im Jahre 1427 unschuldig enthaupteten Rathspersonen wegen, hingesetzt. Diese Docke ist im Jahre 1653 an die Seite gebracht worden.

1603, auf Michaeli, ist der Rechts-Tag, welchen man der Pest wegen in Güstrow nicht halten konnte, in Wismar gehalten worden.

1604 auf Antonii, ist auch der Güstrowsche Umschlag, der Pest wegen, in Wismar gehalten worden.

1609, den 1. September, ward eines Fürstlichen Rent-Meisters wegen, bei versperrten Thoren der Stadt, ein Landtag in Wismar gehalten, der Rentmeister ward in die Gewette-Kammer gefangen gesetzt, in welcher er im Jahre 1610 plötzlich gestorben.

1637, den 15. März, ward der Stadt, gegen gewisse Recognition, von jeder Tonne Bier, die zu Lande ausgefahren werden würde, auf eine Zeit lang 6 ßl. Accise zu nehmen, vergönnt.

1659 ist der Herr Doktor Lassenius, damals noch Student der Theologie, da er durch Wismar gereist, und von dem Zustand der Schweden in Preußen nicht die beste Zeitung hieher gebracht, auf eine Zeit lang in Arrest genommen worden.

1662 ist der Herr Vice-Präses Mevius nebst Andern, wegen der Investitur der Herzogthümer Bremen, Verden und Pommern als Königl. Legatus, nach Wien gereist.

1663 ist eben derselbe bei der Haus-Kommission in Pommern und bei der dortigen Erbhuldigung mit gebraucht worden.

1688, im Anfang des Septembers, ist eine solenne -Visitation des hiesigen Königlichen hohen Tribunals hier gehalten worden, deren Direktor der Herr Graf Gustav Adolph de la Gardie gewesen. Der Abschied dieser solennen Visitation ist im Jahre 1692 gedruckt worden.

1705 reiste der Herr Präsident Baron Johann von Rosenhan, als Königlich schwedischer extraordinäre Ambassadeur nach Berlin, von wo Ihro Exzellenz 1705, den 29. November, nach glücklicher Erpedition wieder zu Hause kamen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kurze Beschreibung der Stadt und Herrschaft Wismar