Unsicherheit der Landstraßen

Schlimmer als die Unbilden, die man neben Zöllen und anderen Abgaben, dem Straßenzwang und Stapelrecht und sonstigen Unannehmlichkeiten, mehr oder minder gleichmütig hinnahm, war die andauernde Unsicherheit der Landstraßen. Die zahlreichen Landfriedensgebote und -bündnisse wurden regelmäßig nur auf bestimmte Zeit und für begrenzte Gebiete erlassen oder abgeschlossen, fanden jedoch selbst in dieser Beschränkung geringe Beachtung.

Dazu beseitigten sie keineswegs das ausgedehnte Fehderecht, welches allen Personen zustand, die sich des Waffenrechts erfreuten, mithin auch Bürgern. Das eine wie das andere verursachte, dass das Geleite, welches der Kaufmann von den Landesherrschaften erkaufen musste, ihm durchaus nicht die unbedingte Sicherheit des Weges verbürgte.


Denn schlimmer noch als das Fehdeunwesen, welches der Räuberei einen halbwegs anständigen Anstrich verlieh, war die Wegelagerei der adeligen und unadeligen Schnapphähne und des die Landstraßen bevölkernden Gesindels. Das letztere namentlich rekrutierte sich zum guten Teil aus Elementen, welche aus den Städten verbannt oder geflüchtet, der Stadt absagten oder durch die Not gezwungen zu Strauchdieben herabsanken.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Kaufmannsleben zur Zeit der Hanse