Umsatz der Staatspapiere

Eine solche Pasivität der Bank und ein festes Depositum von 6.300.000 fl. Staatsobligationen unter Schloss und Riegel bis zum Eintreten einer Krise wäre nun aber weder im Interesse der Bank noch des Publikums, ihre Aufgabe wäre vielmehr, dem Publikum täglich den Ankauf und den Verkauf von Staatsobligationen in den billigsten Preisen möglich zu machen, wobei der Preis nach den Preisen auf den wichtigsten Börsen und nach dem Wechselkurs bestimmt werden müsste, und die Börsen von Frankfurt, Augsburg und München, Leipzig und Berlin maaßgebend sein würden.

Steht die württembergische 4 ½ %ge Obligation in Frankfurt 102 ½ und Frankfurter Wechsel auf kurze Sicht sind in Stuttgart mit 100 ½ zu bezahlen, so sind die Obligationen in Stuttgart 103 wert. Würden sie in Stuttgart zu 102 ½ verkauft, so würde es vorteilhaft sein, nach Frankfurt statt in Wechselbriefen oder in baarem Geld, in württembergischen Obligationen zu bezahlen. Die Stuttgarter Bank kann daher diese Obligationen zu 103 notieren, wenn sie in Frankfurt zu 102 ½ notiert sind, wobei die Kosten des Umsatzes nicht berücksichtigt sind und jedem Käufer und Verkäufer von württembergischen Staatspapieren überlassen werden kann, den Umsatz nach seiner Konvenienz zu besorgen.


So lange die württembergischen Staatspapiere auf der Börse in Frankfurt verkäuflich sind, wird auch die Stuttgarter Bank Käufer in Stuttgart finden, welche den Umsatz nach Frankfurt besorgen, nur muss sie um so viel wohlfeiler verkaufen, sie kann aber in Frankfurt einen Commissär aufstellen oder sich mit einer dortigen Bank auf gegenseitige Bestimmungen verbinden, und nach Umständen ihren Vorrat an Staatspapieren in Stuttgart vermindern und um eben so viel in Frankfurt vermehren, ohne dass die aus ihrer Obligation zu beziehende Rente sich ändert. Ganz dasselbe Verhältnis tritt zwischen den verschiedenen für süddeutsche Währung zu errichtenden Banken ein. Für jede wäre das Maximum der in bestimmten Staatspapieren gestatteten Deckung festzustellen. Die Organisation der Papierzirkulation zwischen Bayern, Württemberg und Baden wird nach der Kopfzahl sich einfach bewerkstelligen lassen, wobei die Banknoten der bayrischen Hypothekenbank und das Staatspapiergeld von Württemberg und Baden zum Anhalten zu nehmen wäre und auf den Kopf etwa 1 Thlr. Papier sich berechnen würde. Über die den Banken in Frankfurt, Darmstadt und Nassau zu bewilligende Papierzirkulation würde die Verhandlung schwieriger sein, wenn an der Verteilung nach der Kopfzahl festgehalten werden wollte, was bekanntlich bei Frankfurt auch bei den Zollvereinen nicht geschehen ist und Gegenstand des Vergleichs der süddeutschen Staaten wäre.

Anders gestaltet sich das Verhältnis zwischen den norddeutschen Staaten. Auch mit Berlin z. B. wird sich ein gegenseitiger Verkauf von Staatspapieren vermitteln lassen, wenn dort die süddeutschen Staatspapiere auf der Börse notiert und im Verhältniss von 4 Thlr. = 7 fl. sowohl beim Kapital als bei den Zinsen berechnet würden. Auch hier wird der Kurs der Obligationen sich nach dem Kurs derselben in Berlin und Frankfurt und nach dem Wechselkurs richten müssen. Steht der Wechselkurs auf Berlin für 60 Thlr. zu 106 ½ fl. oder etwa ½ % über pari, so muss auch die württembergische Obligation in Stuttgart um ½ % höher notiert sein als in Berlin, ist sie gleich notiert, so ist es vorteilhafter Obligationen nach Berlin zu senden, als in Wechseln zu bezahlen. Die Bank darf nur so viel Obligationen einkaufen, als sie verkauft, um immer mit dem gleichen Nominalbetrag die gleiche Rente sich zu sichern, die Privatspekulation wird aber den Umsatz der Papiere besorgen, sobald diese Gewinn bringt.

Wenn die Zinscoupons der preussischen Staatspapiere in Süddeutschland eingelöst werden können, und die preussischen 4 ½ %gen Obligationen auf den süddeutschen Börsen, wie in Frankfurt täglich notiert und von den Banken gekauft und verkauft werden, so werden diejenigen Kapitalisten, welche Vertrauen in die preußische Verwaltung setzen, ebenso gerne preußische Papiere kaufen als süddeutsche, besonders wenn sie um 2 bis 3 % wohlfeiler wie gegenwärtig zu kaufen sind. Die Stuttgarter Bank z. B. wird statt in württembergischen Staatspapieren, ebenso gut in preußischen Staatspapieren Deckung ihrer Noten finden können, wenn vollkommene Gegenseitigkeit hergestellt wird. Stehen die preussischen 4 ½ %gen Obligationen in Berlin 98, so sind sie bei dem Wechselkurs von 60 Thlr. zu 106 fl. in Stuttgart beinahe 99 wert und wenn man sie in Stuttgart zu 98 kaufen kann, so ist die Bezahlung nach Berlin in Staatspapieren vorteilhafter als in Silber oder in Wechseln. Steht der Wechselkurs in Frankfurt 104 ½ und die preußischen Staatsschuldscheine sind in Berlin zu 99 notiert, so sind sie in Frankfurt 98 ½ wert, sind sie zu 98 zu kaufen, so ist es vorteilhafter in Obligationen nach Berlin zu bezahlen, statt in Wechseln.

Allgemein gilt der Grundsatz, dass die Sicherheitspapiere, welche auf zwei Börsen im Tageskurs verkauft werden, auf derjenigen Börse, für welche der Wechselkurs ungünstig ist, um ebenso viel nach Prozenten mehr wert sind, wenn Zahlung in Wechselbriefen und in Sicherheitspapieren gleich sein sollen.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital