Geld und Kapital

Beitrag zu einer deutschen Bankordnung
Autor: Schübler, V. (?), Erscheinungsjahr: 1858
Themenbereiche
Enthaltene Themen: Banken, Kapital, Zinsen, Renten, Wertpapiere, Betriebskapital, Diskontsatz, Staatsanleihen, Sicherheiten, Wechselkurse, Handelswelt, Bankordnung, Spekulation,
Vorwort

Die seit November 1857 ausgebrochene Geld-Krise hat über die Geldzirkulation mehr gewichtige Lehren an die Hand gegeben, als die seit Menschenaltern über diesen wichtigen Gegenstand veröffentlichten Streitschriften, weil zu keiner Zeit der Unterschied zwischen Geld und Kapital sich so augenscheinlich kund gegeben hat. Der Verfasser gesteht gerne ein, dass die Grundsätze, welche er in seinen früheren Schriften „Metall und Papier“ 1854. „Gold und Getreide.“ 1855. „Metall oder Zettelbank“ 1856 behandelt hat, durch die bei der gegenwärtigen GeldKrise kund gewordenen Erscheinungen erst zur vollständigen Klarheit sich ihm entwickelt haben; ob ihm gelungen ist in der vorliegenden Schrift die Begriffe von Geld und Kapital klar zu machen, muss er dem geneigten Leser überlassen, er hat wenigstens sich bemüht, die Streitfragen auf die einfachsten Grundlehren zurück zu führen.
Inhaltsverzeichnis
    Vorwort
  1. Der richtige Gebrauch und der Missbrauch des Kredits
  2. Die in England gegen den Missbrauch des Kredits bestehenden Gesetze
  3. Die englische Bankordnung
  4. Einfluss der verzinslichen Wertpapiere auf den Wechselkurs
  5. Für neue Unternehmungen sind ersparte Kapitalien erforderlich
  6. Die Zunahme des Nationalvermögens
  7. Die Börsenoperationen mit verzinslichen Wertpapieren
  8. Begünstigung der Spekulation in Frankreich
  9. Schutzmittel gegen die Spekulation nach Proudhon
  10. Bedingungen einer gesunden Spekulation
  11. Die günstigste Kapitalbeschaffung geschieht durch Staatspapiere
  12. Sicherheit der Staatspapiere
  13. Höhe des Zinsfußes
  14. Der Umsatz der Kapitalien mittelst Wechselbriefen
  15. Grundbegriffe dse Wechselverkehrs
  16. Diskontierte Wechsel
  17. Alle Kreditoperationen müssen sich auf reelle Werte gründen
  18. Die Zettelbanken
  19. Staatspapiergeld und Banknoten
  20. Einlösung der Banknoten durch verzinsliche Staatspapiere
  21. Die Zinsenersparnis von der Notenzirkulation soll die Staatskasse beziehen
  22. Kapitalanschaffung durch Erhöhung des Diskonts und Ermäßigung des Kurses der Sicherheitspapiere
  23. Ein Bankfonds in Staatspapieren sichert die gleiche Rente und reguliert den Kapitalmarkt
  24. Grundsätze für eine deutsche Bankeinigung
  25. Umsatz der Staatspapiere
  26. Sicherung des Umsatzes durch Barvorräte
  27. Banknoten mit gleicher Bezeichnung
  28. Größe der Barvorräte
  29. Der Zufluss von Kapitalien richtet sich nach dem Zinsfuß oder nach dem Kurs der Staatspapiere
  30. Verteilung der Zinsersparnis nach der Kopfzahl
  31. Gemeinschaftliche Banknoten für den Zollverein und Österreich
  32. Herstellung der Metallwährung in Österreich
  33. Vorteile und Nachteile der gemeinschaftlichen Notenzirkulation im deutschen Münzgebiet
  34. Trennung der Notenverwaltung von den Geschäften mit Handelspapieren
Der Verfasser glaubt besonders folgende Grundsätze für den Geldverkehr hervorheben zu müssen, welche für eine Bankordnung entscheidend sind:

1) Der Handel beruht auf dem Umtausch von Waren, wozu auch die edlen Metalle im internationalen Verkehr zu rechnen sind.

2) Ein Defizit in der Handelsbilanz bleibt eine Nation der andern schuldig und hat diese Schuld zu verzinsen, was durch verzinsliche Schuldverschreibungen oder Sicherheitspapiere geschieht.

3) Die Wechselbriefe dienen nur zur Ausgleichung der Tauschgeschäfte und verschwinden mit der Verfallzeit oder nach Beendigung des Tauschgeschäftes, wodurch die auf Wechselbriefe fundierte Banknoten ihre Deckung verlieren, wenn nicht durch den Warenumsatz neue Wechselbriefe in Zirkulation gesetzt werden.

4) In jedem geordneten Staat wird das Geld als unverzinsliches Kapital auf die möglichst kleine Summe beschränkt, das Geld mag in Silber, Gold oder Papier bestehen und die Aufgabe der Banken ist, die Übertragung der verzinslichen Kapitalien zu befördern.

Die Handels-Krise von 1857 hat die Richtigkeit dieser Grundsätze hinreichend bewiesen, und besonders sind die Verhältnisse des englischen Geldmarktes belehrend. Die Freihandelspartie, welche durch Tooke und den Economist vertreten ist, gesteht zu, dass die Verwaltung der englischen Bank die Geld-Krise nicht verschuldet habe und dass die Erhöhung des Diskonts und die Beschränkung des Kredits notwendige Maßregeln gewesen seien, sie spricht aber für die Bankverwaltung die Befugnis an, das in Banknoten umlaufende unverzinsliche Kapital zu vermehren, wenn der Handel mehr Geld bedürfe, während die Verteidiger der Peelsakte den Grundsatz aufstellen, dass nur die Regierung eine Unterstützung der Bank durch Gestattung einer größeren Notenemission zu bewilligen habe, und dass die Bank von einer solchen Emission wie von einem Staats-Anleihen Zinsen an den Staat zu bezahlen habe. Zu Begründung der letztern Ansicht hat J. R. M'Culloch die sämtlichen Schriften von Lord Overstone gesammelt und im Januarheft der Edinburgh Review 1858 eine Übersicht dieser Grundsätze gegeben, wobei die schwachen Seiten der Freihandelspartie beleuchtet werden. Bei der Macht der englischen Industrie hat die Freihandelspartie in England ihre vollkommene Berechtigung, wie Friedrich List hinreichend bewiesen hat, während Deutschland in einer andern Lage sich befindet. Noch mächtiger ist aber das englische Kapital, welches in allen Weltgegenden verwendet ist, weil England bei einem temporären Mangel an umlaufendem Kapital durch Zurückziehen der im Auslande angelegten Kapitalien sich immer in kurzer Zeit sein erforderliches Betriebskapital ergänzen kann. Die englischen Staatsmänner unterscheiden mit Recht das in der Spekulation angelegte Kapital von dem übrigen Kapital der Nation und schützen die Besitzenden gegen die Übergriffe der Spekulation. Wenn ein großer und einflussreicher Teil unserer deutschen Nationalökonomen den Lehren Tookes ohne Rücksicht auf die wesentlich verschiedenen Verhältnisse Deutschlands anhängt und für die Handelsfreiheit in die Schranken tritt, so kann das Publikum ruhig die Entscheidung der Regierungen abwarten, da es sich nicht mehr von Prohibitivzöllen handelt, sondern die finanzielle Seite entscheidend wirkt. Anders verhalten sich die Sachen bei den Agitationen für die Bankfreiheit, bei welchen die Spekulationen der Geldmächte von den Theorien dieser Nationalökonomen unterstützt werden und die Regulierung der Geldzirkulation dem Handelstande oder den mit den Spekulationen des Handels innigst verbündeten Bankinstituten überlassen wollen. M'Culloch weist mit Recht darauf hin., wie Tooke und seine Anhänger bei den aus statistischen Nachweisungen und den Bankausweisen gezogenen Zahlen. die durch die Bankakte von 1844 gegebene Unterscheidung zwischen Geld und Kapital vernachlässigen und das entscheidende Moment der Wechselkurse unberücksichtigt lassen. Er weist darauf hin, dass die von Adam Smith, Ricardo etc. aufgestellten Grundsätze mit den von Lord Overstone bei der Peelsakte aufgestellten Grundsätze vollständig übereinstimmen, dass aber eine Unmöglichkeit verlangt werde, wenn die durch falsche Spekulationen der Handelswelt herbeigeführten Zahlungseinstellungen der Banken durch eine Bankordnung vermieden werden sollen und der Bankakte von 1844 zur Last gelegt werden.

Wenn die Freihändler mit Tooke an der Spitze der Beschränkung der Notenemission früher das häufige Wechseln des Diskonts zugeschrieben haben, so hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass dieser Übelstand und die äußerste Erhöhung des Diskonts auf 10% nötig geworden wäre, ob die Bankverwaltung nach den Grundsätzen von Peel oder von Tooke geleitet worden wäre, da beide Parteien darin übereinstimmen, dass durch Erhöhung des Diskonts und Beschränkung des Kredits Zahlungsmittel beigeschafft werden müssen. Beide Parteien sind von dem Irrtum befangen, welcher auch durch alle Schriften von Adam Smith verbreitet ist, dass die Ersparnisse der Nation sich in den Vorräten von edlen Metallen und Warenvorräten ansammeln und dass bei einer über den Bedarf vorhandenen Ansammlung diese Vorräte von Waren und edlen Metallen in das Ausland abfließen.

Bei dieser Darstellung bleibt ganz unberücksichtigt, dass die Ersparnisse einer Nation gegenwärtig nicht mehr in Barvorräten und Waren angesammelt werden, sondern in verzinslichen Kapitalien gegen Schuldverschreibungen oder Sicherheitspapiere, welche wie die Metalle und die Waren in das Ausland versendet werden, wenn das Inland sie nicht zu guten Preisen kauft, d. h. wenn das Kapital nicht gesucht ist. Die Wirkung ist dieselbe, wenn Anleihen im Auslande gemacht werden, um die für angesammelte Warenvorräte erforderlichen Kapitalien beizuschaffen.

Beide Parteien stellen den Grundsatz auf, dass der Handelsstand die Zahlungsmittel sich selbst anzuschaffen habe und dass die Erhöhung des Diskonts das zuverlässigste Mittel sei, während die Erfahrung der letzten Jahre überzeugend dargetan hat, dass weder in London noch in Hamburg der seit Jahren gesteigerte Diskontsatzes im Stande war die erforderlichen Kapitalien dem Handel zuzuführen, indem nicht nur die schlechten Papiere, sondern die besten Papiere nicht mehr mit 10 % zu diskontieren waren, und der Handelsstand an diesen beiden Emporieen des Welthandels die Hilfe der Regierungen ansprechen musste, um seine Zahlungsverbindlichkeiten erfüllen zu können. Mit Recht wird von den Freihändlern der Bankakte von Peel dieser Vorwurf gemacht, sie gestehen aber offen ein, dass sie ebenfalls nur durch Erhöhung des Diskonts und Beschränkung des Kredits, und durch temporäre Vermehrung der Notenemission hätten Hilfe schaffen können, und von keiner Seite wird in Abrede gezogen, dass eine vermehrte Notenemission die Barvorräte zur Ausfuhr disponibel mache und dass nach Erschöpfung der Barvorräte der Schaden noch größer sein würde, als der durch das angewendete Palliativmittel zu erzielende Vorteil. Die Erfahrung hat hinreichend gezeigt, dass bei einer GeldKrise die vermöglichen Mitglieder des Handels nicht veranlasst sind durch Verwertung ihrer Waren und Sicherheitspapiere zu Schleuderpreisen die Mittel für ihre bedrängten Handelsfreunde anzuschaffen, dass sie vielmehr alle Veranlassung haben, die während der GeldKrise aus nahe liegenden Gründen unter den natürlichen Marktpreis gedrückten Waren nicht zu verkaufen. Es verrät eine Misskennung aller kaufmännischen Grundsätze, wenn von den an der Oberfläche der Erscheinungen sich bewegenden Schriftstellern einer wucherlichen Spekulation die ganze GeldKrise zugeschrieben wird und die über die aufgespeicherten Warenvorräte gegebenen Zahlen beweisen nur, dass von vielen Spekulanten der durch den geringen Verbrauch veranlasste Preisabschlag nicht mit ihren Kapitalien gedeckt werden konnte. Bei den Warenvorräten müssen außer den Kosten der Lagerung Zinse verdient werden, und sie dienen nur zu Ausgleichung der Schwankungen, und zwar beim überseeischen Handel wegen der zur Beischaffung erforderlichen Zeit ebenso wie beim Fruchthandel wegen der durch die Ernten geschiedenen Perioden. Der Warenhändler muss aber wie der Fruchthändler verkaufen und kann die hohen Preise nicht halten, wenn die neuen Zufuhren wohlfeiler sich stellen, da ein Monopol im Handel nicht besteht.

Die Geld-Krise wird aber nicht nur für den unglücklichen Spekulanten, sondern für den redlichen Kaufmann und für den ganzen Gewerbsstand verderblich, wenn das für Handel und Gewerbe erforderliche Betriebskapital nicht vorhanden ist, und die in Wechselbriefen umlaufenden Kapitalien, wenn sie auch volle Deckung in Waren und Wertpapieren bieten, wegen Misstrauen aus dem Verkehr verschwinden.

Es ist eine Täuschung in welcher sich Lord Overstone sowohl als Tooke befinden, dass in den Barvorräten des Notendepartements oder in der Reserve des Bankdepartements die für den Verkehr erforderlichen Kapitalien sich ansammeln: entscheidend sind die für Umsätze in Waren und Wertpapieren erforderlichen Kapitalien, welche so bedeutende Summen begreifen, dass bei einem für England ungünstigen Wechselkurs die Barvorräte der Bank in wenigen Wochen erschöpft würden und auch unzureichend wären, wenn man der Bank noch größere Vorräte zumuten wollte. Nicht durch Geld oder unverzinsliches Kapital kann dem Handelsstand geholfen werden, sondern durch verzinsliches Kapital, und um darüber verfügen zu können, müssen entweder Anleihen von Kapitalisten gemacht oder was gleichbedeutend ist, es müssen Sicherheitspapiere verkauft werden, und zwar an denjenigen Geldmärkten, wo die Sicherheitspapiere am besten bezahlt werden, weil mehr Kapitalien angeboten werden. Die großen und kleinen Banken vermitteln den Umsatz der Kapitalien und bedürfen hierzu eines Betriebskapitals, welches aber gegenüber von den umgesetzten Kapitalien immer gering erscheint. Die Aufgabe der Banken ist, den richtigen Marktpreis der Kapitalien zu bestimmen, welcher sich bei den sämtlichen europäischen Staaten in den Kursen der Staatspapiere ausspricht, welche bei festen Renten fallen: oder steigen, je nachdem die Kapitalien mangeln oder im Überfluss vorhanden sind, d. h. die Kapitalien gesucht oder angeboten sind. Wir müssen uns aber immer vergegenwärtigen, dass wenn die Kapitalien mangeln oder gesucht sind, die Schuldbriefe oder Sicherheitspapiere angeboten werden oder im Preise fallen, und wenn die Kapitalien im Überfluss vorhanden oder angeboten sind, die Sicherheitspapiere gesucht sind oder im Preise steigen.

Die Freihandelspartie in England verfolgt den richtigen Grundsatz, dass durch freien Austausch der Produkte und Waren die Handeltreibenden gewinnen und findet in diesem Umtausch das Wohl der Völker. Die Bezahlung einer ungünstigen Handelsbilanz soll durch die Barvorräte und als Ersatz für diese durch eine vermehrte Notenemission erleichtert werden, und es wird der Grundsatz aufgestellt, dass der Handelsstand nicht mehr Noten ausgeben könne, als der Verkehr bedürfe und dass bei 1/3 Barvorräte der Banken, das Geld nie ausgehen könne.

Es wird dabei nicht berücksichtigt, dass durch Wechselbriefe nur der wirkliche Warenumtausch ausgeglichen wird, dass aber der Mehrbezug an Waren nicht mit Banknoten bezahlt werden kann, sondern als verzinsliche Schuld dem Verkäufer gut geschrieben werden muss, was nur vorübergehend zulässig ist, wenn nicht Anleihen gemacht oder Sicherheitspapiere verkauft werden.

Die Freihandelspartie hat auch bei dem Grundsatz der Bankfreiheit einen ganz andern Standpunkt in England, als auf dem Kontinent und in Nordamerika, weil das englische Kapital in allen Weltgegenden angelegt ist, während die sämtlichen Staaten dem reichen England für die in Staatspapieren und industriellen Papieren angeborgten Kapitalien zinsbar sind, und bei dem gegenwärtigen Aufschwung der Gewerbe alle Anstrengungen gemacht werden noch mehr englisches Kapital herbeizuziehen. Das Gefährliche einer solchen Passivschuld zeigt sich am augenfälligsten bei einer GeldKrise, wie die neueste Erfahrung zeigt. Das geringste Übel ist, wenn der insolvente Spekulant beseitigt wird, der redliche Handel leidet aber durch die Stockung des Umsatzes, und es ist eine lächerliche Zumutung an die Besitzenden, dass sie ihre Vorräte an Waren und Wertpapieren zu den niedrigsten Preisen verkaufen sollen, wenn sie durch Zuwarten bessere Preise in Aussicht haben.

Wenn England bei seiner Übermacht an Kapital ein solches Hilfsmittel durchführen kann und die Verluste schnell verschmerzt, so sind die Kontinentalstaaten in einer ganz andern Lage, und die Folgen einer Krise können viele Jahren anhalten, wenn auch für die Sicherstellung der Valuta gesorgt ist, noch länger aber wenn die Valuta in die Hände der Zettelbanken gegeben ist, wie dies nach dem System von Tooke und der Freihandelpartei angesprochen wird. Handel und Gewerbe bedürfen Kapitalien und ein geordneter Staat hat für gute Unternehmungen nie Mangel an Kapital, wenn diese nach dem jeweiligen Bedarf bezahlt werden.

Die Trennung der Banknotenverwaltung von dem Bankgeschäft sichert nach den Grundsätzen der Peelsakte die Valuta, sie überlässt aber die Anschaffung der Kapitalien der Privatspekulation, was für England Geldkrisen herbeiführt, wie bei den übrigen Staaten. Eine Bank erfüllt nur ihre Aufgabe, Handel und Gewerbe zu unterstützen, wenn sie selbst nicht spekuliert, sondern nur den jeweiligen Preis der Kapitalien für jedes Marktgebiet angibt. Hierzu gehört, dass Kapitalien eingeführt oder ausgeführt werden, wie Nachfrage und Angebot dies verlangen. Diese Aufgabe kann eine Bank erfüllen, welche die bei den wichtigsten Börsen domizilierten Sicherheitspapiere nach dem Tageskurs kauft und verkauft und dadurch den richtigen Marktpreis für die umlaufenden Kapitalien anzeigt, welcher durch den Kurs der Staatspapiere in jedem Staat sich ausspricht.

Der Verfasser hat in der vorliegenden Schrift nachgewiesen, wie die Kurse der Sicherheitspapiere nach den Wechselkursen auf den wichtigsten Börsen berechnet werden müssen, wenn der deutsche Münzvertrag vom Januar 1857 in Wirkung treten wird, wobei nicht neue Grundsätze aufgestellt werden, sondern die bei dem Börsenverkehr bereits in Wirkung stehenden Wertverhältnisse als Grundlage dienen.

Wenn er dabei über die anzuwendende Berechnungsweise sich in mehr Detail eingelassen hat, als für den erfahrenen Bankier erfordert wird, so hat er sich dabei durch die Wahrnehmung leiten lassen, dass in den gründlichsten Schriften über das kaufmännische Rechnungswesen (z. B. das Ganze der kaufmännischen Arithmetik von Dr. Feller und Dr. Odermann, Leipzig 1855, die Contorwissenschaft von August Schiebe und Odermann, Grimma 1853.), die Arbitragerechnungen über Zahlungen in Wechselbriefen und Sicherheitspapieren nicht entwickelt sind. Wenn diese Geschäfte bisher hauptsächlich den großen Geldmächten überlassen waren, und mit den Kursen der Staatspapiere zugleich die Wechselkurse und damit die Aufrechthaltung der Valuta in die Hände dieser Geldmächte gegeben war, so ist es um so dringender, für die Staatsbehörden geboten, die Regulierung im Interesse der gesammten Staatsangehörigen vorzunehmen, und nicht der Spekulation zu überlassen, wobei der auf Arbeit gegründete Handel ebenso, wie die nicht spekulierenden Kapitalisten und Gewerbsleute beteiligt sind. Die Grundsätze sind so einfach, dass jeder Rechnungsverständige sie in Anwendung bringen kann, ohne dazu der vielfach verwickelten und mit einem Nimbus verschleierten kaufmännischen Rechnungsmanipulationen zu bedürfen. Lord Overstone hat dies bei der Trennung des Notendepartements von dem Bankdepartement überzeugend nachgewiesen und für das Notendepartement eine Staatsanstalt vorgeschlagen, was jedoch nach englischen Begriffen als eine gefährliche Konzession für die Staatsgewalt erschienen ist.

Auf dem Kontinent werden andere Anforderungen an die Staatsverwaltung von den sämtlichen Staatsangehörigen gemacht und es kann sich nur davon handeln, auf welche Weise die als richtig erkannten Grundsätze am zweckmäßigsten und sichersten im Interesse der sämtlichen Staatsangehörigen und nicht einzelner Bevorzugter durchzuführen sind.

Im März 1858. Der Verfasser.