Grundsätze für eine deutsche Bankeinigung

Um nun die Anwendung der entwickelten Grundsätze auf die in Deutchland bestehenden Verhältnisse deutlich zu machen, wollen wir für die einzelnen Staaten die erforderlichen Deckungsmittel in annähernden Summen zu bestimmen suchen. Die Grundlagen einer Bankassoziation für die einzelnen Zollvereinsstaaten können ermittelt werden, wenn wir von dem gegenwärtigen Stande der Papierzirkulation ausgehen, welcher zu 90 bis 100 Millionen Thlr. für sämtliche Zollvereinsstaaten geschätzt werden kann, was etwa 3 Thlr. auf den Kopf der Bevölkerung gibt, wovon etwa 1/3 mit Metall gedeckt sind. Die übrigen 2/3 müssen dagegen mit Staatspapieren gedeckt werden. In dem Zollverein müssen wir die norddeutschen Staaten, welche die Thalerrechnung haben, von den süddeutschen Staaten unterscheiden, welche etwa 9 Millionen Bevölkerung begreifen, während die Thalerstaaten auf 24 Millionen Köpfe anzunehmen sind. Diese Abteilung ist um so notwendiger, als hinsichtlich der Papierzirkulation bisher sehr verschiedene Verhältnisse stattgefunden haben. Württemberg und Baden haben keine Banknoten, sondern nur Staatspapiergeld ausgegeben, welches sich ohngefähr zu 1 Thlr. auf den Kopf berechnet. Die der bayrischen Hypothekenbank gestattete Notenemission von 8 Millionen berechnet sich ohngefähr auf denselben Betrag von 1 Thlr. auf den Kopf. Würde das im ganzen Zollverein bestehende Verhältniss von 2 Thlr. Papierzirkulation mit Deckung in verzinslichen Staatspapieren zum Anhaltet genommen, so würde für Württemberg auf 1,8 Million Köpfe 3,6 Million Thlr. oder 6,3 Million Gulden sich berechnen, somit das Doppelte der gegenwärtigen Zirkulation von Staatspapiergeld in Betrag von 3 Millionen Gulden ausgegeben werden dürfen. Eine Gesellschaft mit 1 Million Kapital würde ein sehr glänzendes Geschäft machen, wenn sie 6,3 Millionen Gulden württembergische Staatsobligationen kaufen und ebenso viel Banknoten ausgeben würde. Wenn auch der Ankauf unter den gegenwärtigen Kursverhältnissen bis 3,4 % Agio betragen sollte, so würde sich mit Rücksicht auf die Ausdehnung nach dem Tilgungsplan für die Bank ein Zinsfuß von 4 ¼ % ergeben (S. Metall oder Zettelbank 1856, S. 17). Um 6.300.000 fl. 47 ½ %ge Obligationen anzuschaffen, wären hiernach 214.200 fl. für Agio auszulegen und das Kapital von 6.514.000 fl. würde 4 ¼ % oder 276.845 fl. Zinse ersparen. Würde auch das Staatspapiergeld mit 3 Millionen Gulden eingelöst und der bisherige Zinsengewinn zu 4 ½ % mit 135.000 fl. in Abzug gebracht, so bliebe ein Zinsengewinn von 141.845 fl. für die Bankunternehmer, welche mit einem Kapital von 1 Million das Geschäft unternehmen könnten und 14 % Zinsen aus ihrem Kapital beziehen würden. Die Baarvorräte für die über 6,3 Millionen Gulden auszugebenden Noten würden keinen Ertrag geben, aber auch keinen Aufwand außer den Kosten der Papierfabrikation erfordern und die Bank könnte ihre Metallvorräte ruhig schwinden sehen, wenn sie die Befugnis hätte, die Banknoten mit ihren Staatspapieren einzulösen. Der gegenwärtige Kurs der 4 ½ %gen Staatspapiere von 102 bis 103 wird zwar für die Banknotenbesitzer bei einer Krise nicht vor Schaden durch Kursdifferenz sichern, es werden aber bei dem Betrieb einer solchen Bank sich Mittel darbieten, ohne alle Spekulation die Bildung einer Reserve zu bewerkstelligen, und ein Kapital der Bankunternehmer von 1 Million könnte für 6 1/2 Millionen eine Kurserniedrigung von 15 % decken, wenn die Bank zur Liquidation gezwungen werden sollte.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital