Sicherung des Umsatzes durch Barvorräte

Wir sehen, dass bei einer Unterstützung des Verkaufs der Sicherheitspapiere die gegenseitige Barzahlungen innerhalb der Zollvereinsgebiete entbehrlich gemacht werden können, sobald die Bilanz durch Wertpapiere ausgeglichen wird, wobei die Bank hauptsächlich das Wertmaß für die Kapitalien bestimmt, der Privatspekulation übrigens überlassen werden kann, den Austausch der Kapitalien selbst zu besorgen. Es ist aber eine irrige Vorstellung, dass der Privatverkehr auch für Barvorräte durch Verkauf von Sicherheitspapieren sorgen werde, wenn Papiere bessere Rechnung geben, es müssen vielmehr mit Rücksicht auf die Herstellung des Wechselkurses bei Abnahme der Barvorräte die Wertpapiere wohlfeiler verkauft werden, wenn auch Wechselzahlungen oder Barvorräte bessere Rechnung geben und daher von einem Privatmann vorgezogen werden, sobald die Barvorräte der Bank zu sehr abnehmen. Wir müssen uns immer vergegenwärtigen, dass der Verkehr Kapitalien verlangt und dass der Verkauf einer Obligation und ein Anleihen in der Wirkung auf die Börse gleich bedeutend ist. Es treten aber Fälle ein, wo die Barsendungen wesentliche Verluste für die Verkehrenden vermeiden lassen, wenn auch die Bank nichts dabei verliert, wenn sie den Kurs der Staatspapiere so weit heruntersetzt, bis sich Käufer im Inlande oder Auslande finden, da die Rente von demselben Nominalbetrag dieselbe bleibt. Es müssen daher von jeder Bank Barvorräte gehalten werden und dieses dem Gesamtverkehr zu bringende Opfer muss auch unter die verschiedenen Staaten gleich verteilt werden. Eine bedeutende Ungleichheit ist vorhanden, wenn in Süddeutchland nur auf den Kopf 1 Thlr. in Papiergeld mit Deckung in verzinslichen Wertpapieren ausgegeben ist, während in Norddeutschland von 3 Thlr. pr. Kopf etwa 2 Thlr. in verzinslichen Wertpapieren und 1 Thlr. mit Metall gedeckt ist. Eine gemeinsame Bankordnung müsste vor Allem dieses Missverhältnis ausgleichen und die Deckung in Wertpapieren feststellen, welche durch eine gegenseitige Kontrolle sicher gestellt werden müsste. Es ist aber durchaus geboten, dass Staatspapiergeld und Banknoten nach gleichen Grundsätzen gegenseitig berechnet werden, da beide Arten von Papier wenigstens ebenso viel Metall entbehrlich machen, als Papier ohne Metalldeckung zirkuliert. Bei der raschen Zirkulation des Papiers und bei der Erleichterung des Geldverkehrs durch die Banken wird sogar durch die gleiche Summe Papiergeld noch mehr Metall entbehrlich und somit auch ausgeführt, als bei einer Zirkulation, welche sich nur auf Metall stützt. Würde die Papierzirkulation auf 2 Thlr. pr. Kopf mit verzinslicher Deckung im Zollverein vereinbart, so würden die süddeutschen Staaten mit 9 Millionen Bevölkerung und mit Rücksicht auf die bereits vorhandene Papierzirkulation von 1 Thlr. pr. Kopf nur noch für 9 Millionen Thlr. die durch die entsprechende Papierzirkulation ersparten Zinse mit 4 % bis 4 ½ % oder 360.000 Thlr. = 630.000 fl. Zinsvergütung anzusprechen haben. Für Württemberg würde auf 1.800.000 Köpfe eine Papieremission von 3.600.000 Thlr. oder 6.300.000 fl. sich berechnen, und bei einer Zinsenersparnis von 4 ½ % wären jährlich 267.750 fl. Zinsen zu ersparen; die gegenwärtige Papieremission von 3 Millionen Gulden erspart zu 4 ½ % jährlich 135.000 fl. und es würde daher etwa 130.000 fl. mehr erspart. Diese Ersparnis könnte ein Bestimmungsgrund nicht sein, die Metallzirkulation bloßzustellen, wenn diese nur durch Verzichtleistung auf diese Summe gesichert werden könnte. Der gegenwärtige Zustand ist aber viel lästiger für den Verkehr, da ein Verbot des ausländischen Papiers die größten Beschränkungen des Verkehrs notwendig macht und eine Zulassung der guten Papiere und eine Ausschließung der schlechten Papiere bei 34 Staaten im Publikum nicht praktisch durchgeführt werden kann.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital