Herstellung der Metallwährung in Österreich

Wenn österreichische Staatspapiere als Deckung anerkannt werden sollen, so müsste vor allem die Zinszahlung in Metall festgestellt sein, worüber der Münzvertrag von 1857 die Bestimmung offen lässt. Die Zinszahlung in Konventionsgeld oder im 20 Guldenfuß ist nicht nur für das National-Anleihen von 1854, sondern auch für die ältere Schuld der Metalliques zugesichert und es ist nicht anzunehmen, dass nach Herstellung der Valuta ein Unterschied zwischen beiden Staatsschuldscheinen werde gemacht werden.

Der Übergang von dem 20 Guldenfuß in das neuere, dem 21 Guldenfuß entsprechende Münzsystem wird bei den östreichischen Staatspapieren eine Erhöhung von Kapital und Zins um 5 % begründen, wobei die durch Einführung des Zollgewichts sich ergebende Minderung der Silbermünzen um 0,223 % wie bei den übrigen Staaten des Münzvereins unberücksichtigt bleiben dürfte. Zunächst werden die Zinscoupons hiernach zu berechnen sein und es werden 20 fl. Konv. Münze = 21 fl. Oestr., 14 Thlr. und 24*/2 fl. süddeutsche Währung zu berechnen und in Kapital und Zins zu bezahlen sein.


So wenig bequem dieser neue Kurs sich für die Reduktion darstellet, so werden doch die Staatsgläubiger sich diese Unbequemlichkeit gerne gefallen lassen, da sie gegen der Bankvaluta sowohl als gegen süddeutscher Währung gewinnen würden. Bei denjenigen Staatspapieren, welche auf auswärtigen Börsen domicilirt sind, wird eine Änderung von den Staatsgläubigern nicht angesprochen werden können, und es werden z. B. die Silbermetalliques in Frankfurt für Zinscoupons zu 20 fl. K. M. auch künftig nur 24 fl. süddeutsche Währung in Frankfurt anzusprechen haben, während sie in Wien mit 21 fl. werden eingelöst werden. Die Folge wird sein, dass diese Zinscoupons in Wien werden präsentiert werden, wenn daselbst der Wechselkurs dem künftigen Silberpari entspricht, welches sich auf 21 fl. östreichisch = 24 1/2 fl. süddeutsch berechnet. Ein Coupon von 50 fl. K. M. wird daher in Wien mit 52,5 fl. neue östreichische Währung eingelöst werden, was im Verhältniss von 6 : 7 in Frankfurt 61,25 fl. rheinisch betragen würde, statt 60 fl. rheinisch bei der Einlösung in Frankfurt. Der Gläubiger würde daher 2 1/12 % gewinnen, und dieser Gewinn würde nur wegfallen, wenn er bei dem Wechselkurs von Wien auf Frankfurt eben so viel verlieren würde, und 60 fl. süddeutsche Währung so viel wert wären als 52,5 fl. östreichische Währung, was einem Wechselkurs von 52,5 : 60 = 100 : 114,285 entsprechen würde. Steht der Wechselkurs unter 114,285 fl. rheinisch für 100 fl. östreichisch in Frankfurt, so wird der Frankfurter, welcher nach Wien zu bezahlen hat, in Frankfurt den Coupon einlösen lassen und in Wechselbriefen vorteilhafter bezahlen. Bei dem Wechselkurs von 113 fl. rheinisch für 100 fl. östr. würde er für 60 fl. rheinisch, welche er in Frankfurt für seinen Zinscoupon erhält, in Wechseln 53,10 fl. östr. in Wien bezahlen können.

Dasselbe Verhältniss tritt für die Besitzer von National-Anleihen ein, deren Coupons nicht in Frankfurt domicilirt sind. Wird der Coupon zu 20 fl. K. M. zu 21 fl. östreichisch in Wien eingelöst, so kann der Besitzer in Wien zwar 21 fl. in Silber erheben, er bezahlt aber nach Wien wohlfeiler in Wechselbriefen, wenn der Wechselkurs für 100 fl. östr. anter 114,285 fl. süddeutsche Währung sich stellt. Beim Wechselkurs von 113 kann er in Wechselbriefen mit 52,5 fl. in Wien nur 59,325 fl. rhein. in Frankfurt bezahlen und ein Coupon von 50 fl. National-Anleihen ist daher bei diesem Wechselkurs 60 — 59,325 = 0,675 fl. oder 1,125 % weniger Wert, als wenn er in Frankfurt zu 60 domicilirt wäre.

Andere Verhältnisse treten bei den in Amsterdam domicilirten östreichischen Staatspapieren ein, wo für 20 fl. K. M. 25 fl. holländisch berechnet werden, während das Silberpari gegenwärtig 20 fl. K. M. = 24,7464 fl. holländisch ist und künftig 21 : 24,691 sein wird. Werden diese Coupons in Wien mit 21 fl. östr. in Amsterdam mit 25 fl. holländisch künftig eingelöst, so werden für 100 fl. holländisch nur 84 fl. östr. in Wien bezahlt, während nach dem Silberpari 85,05 fl. östr. bezahlt werden sollten, indem der holländische Gulden 9,45 grammes Silber enthält, der österreichische Gulden aber 11 1/9 grammes. Die Coupons zu 25 fl. holländisch für 20 fl. C. M. oder 21 fl. östr. werden daher in Amsterdam eingelöst werden, wenn der Wechselkurs zwischen Amsterdam und Wien dem Silberpari entspricht. Der Holländer, welcher die Wahl hat, 25 fl. holländisch oder 21 fl. östr. für seinen Coupon zu erheben, wird, wenn er Zahlung nach Wien in östr. Währung zu leisten hat, in Coupons mit 100 fl. holländisch 84 fl. östr. bezahlen können. Steht der Wechselkurs über 84 fl. östr., so wird er den Coupon in Amsterdam einlösen und seine Schuld durch eine Wechselzahlung tilgen. Umgekehrt wird der Wiener, welcher nach Amsterdam zu bezahlen hat, wenn er seinen Coupon in Wien einlöst, mit 84 fl. östr. in Wechseln nicht 100 fl. in Amsterdam bezahlen können, wenn der Wechselkurs etwa 85 fl. östr. steht, er wird daher den in Amsterdam domicilirten Zinsconpon dahin als Zahlung senden. Ähnliche Verhältnisse treten für die in London und Paris und auf andern Börsen domicilirten östreichischen Staatspapiere ein und je nach dem Stand der Wechselkurse wird es Gewinn oder Verlust bringen, wenn sie in Wien oder auf den auswärtigen Börsen zur Einlösung präsentiert werden. Es ist nicht zu verkennen, dass auf diese Weise eine große Unsicherheit in den Wert der östreichischen Zinscoupons wird gebracht werden, und dass die Gläubiger von der Willkühr der Bankiers bei Erhebung ihrer Zinscoupons abhängig gemacht werden, da sie selbst selten in der Lage sind, die Einlösung in Wien auch nach Herstellung der Valuta in Silber oder in Wechselzahlung zu erheben.

Mehr Gleichförmigkeit würde in die Einlösung der östreichischen Zinscoupons gebracht, wenn diese in Gold bezahlt würden. Die Bezahlung von Kapital und Zinsen würde dadurch ohne Störung für den neuen Münzfuß ermöglicht, dass den Besitzern von Obligationen des National-Anleihens statt der Bezahlung in Silber, die Bezahlung in Gold im Wertverhältnis von 1 : 15 ½ geleistet würde, wie diess nach der Wahl der österreichischen Regierung gewährt werden kann. Die durch den Münzvertrag vereinbarten Kronen zu 10 grammes Gold, welche auch in Dezimalen nach §. 9 der Separatartikel des Wiener Münzvertrags eingeteilt werden können, geben hiezu das bequemste Hilfsmittel. Ein Gulden C.Geld muss 11,69275 grammes Silber enthalten und 1 fl. in den Coupons der National-Anleihen kann daher mit 0,7543 grammes Gold bezahlt 10,0 werden oder ein Coupon von 50 fl. mit 37,7185 grammes Gold oder 3,772 Kronen. Da der Dukate 3,442 grammes Gold enthält, so würde auch die Bezahlung in Dukaten geschehen können und für 50 fl. C.-M. wären 10,96 Dukaten zu bezahlen. Die Gläubiger in Süddeutschland würden statt 60 fl. süddeutscher Währung daher 10,96 Dukaten anzusprechen haben, was dem Kurs des Dukaten von 5 fl. 28 kr. entprechen würde und die Gläubiger gegen bisher in Vorteil brächte. Diesem Goldkurs würde der Kurs der englischen Sovereigns von 11 fl. 39 kr. in Frankfurt entsprechen und so lange der Kurs auf London nicht tiefer sinkt, werden die Gläubiger im Vorteil gegen Bezahlung in Silber sein. Ebenso berechnet sich der Napelonsd'or zu 9 fl. 14, 16 kr., was einem Kurs von 200 francs = 92,36 fl. rheinisch entspricht.

Wenn die Bezahlung der Zinsen des National-Anleihens in Gold von den Staatsgläubigern des Inlandes und Auslandes günstig aufgenommen werden dürfte, so wird diese Bezahlung von den Besitzern der alten bisher in Bankvaluta bezahlten Metalliques noch um so gerner angenommen werden, und es wird daher nur der Bezahlung der Zinsen der ganzen Staatsschuld in Gold bedürfen, um die den Staatsgläubigern erteilen Zusagen vollständig zu erfüllen und die Bezahlung in Metallwährung durchzuführen. Statt einer Bezahlung der im 20 Guldenfuß kontrahierten Schuld im 21 Guldenfuß in Silber mit einem Zuschag von 5 % könnte auch die Vorausbezahlung eines Jahreszinses den Gläubigern bewilligt werden, wenn die im Kurs befindlichen Obligationen belassen werden sollen.

Mehr Sicherheit würde aber in die österreichischen Staatspapiere gebracht, wenn dieselben in Obligationen nach dem neuen Münzfuß umgewandelt würden, auf welche Operation wir zurückkommen werden.

Welche Anordnung von Seiten der östreichischen Regierung hinsichtlich der Staatsschuld getroffen werden wird, bleibt bis jetzt noch unbekannt, dass aber die erteilten Zusagen werden erfüllt werden, ist von der Politik der gegenwärtigen Staatsmänner zu erwarten.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Geld und Kapital