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Eine andere Wirkung des Feuers ist die, daß es gegen böse Geister schützt; darum darf in einem Hause, worin eine Leiche im Sarge, oder ein ungetauftes Kind in der Wiege ruht, das Feuer oder Licht nicht erlöschen. - Noch allgemeiner verbreitet ist der Glaube an die natürliche Heilkraft des Feuers, wobei wieder hervorzuheben ist, daß es diese Kraft nur gegen Krankheiten äußert, die von Thor gesandt sind. Fieberkranke Kinder z. B. werden auf den Ofen gelegt (Gr., S. 676); die Rose heilt man durch die Funken des Feuersteins, das strömende Blut stillt man, indem man das verwundete Glied drei Mal in das Ofenloch steckt, und Brandwunden hält man gegen die lodernde Flamme. Völlig klar aber wird der heidnische Charakter dieses allgemeinen Volksglaubens an die Heilkraft des Feuers durch das bei allgemeinen Viehseuchen beobachtete Verfahren. Zunächst ward ein Stück der Heerde zur Versöhnung der zürnenden Gottheit als Opfer dargebracht, indem man es in dem Backofen verbrannte. Nahm die Gefahr aber zu, so ward auf förmlichen Gemeindebeschluß ein allgemeines feierliches Nothfeuer 1) angezündet, welches gleich der reinen Himmelsflamme selbst noch nicht durch profanen Gebrauch entweiht sein durfte, sondern einem trocknen Holzscheite durch Reibung entlockt und mit dem Reisig von sieben oder neunerlei verschiedenen heiligen Sträuchen unterhalten ward. Ohne Zweifel begann die eigentliche Feier, wenn die reine Flamme emporloderte, in heidnischen Zeiten mit einem wiederholten Opfer, worauf dann die ganze Heerde jubelnd durch das Feuer getrieben ward.

In Meklenburg erschien unter dem Herzoge Gustav Adolph von Güstrow unterm 13. September 1682 eine eigene Verordnung wider die abergläubischen Viehcuren, namentlich das Nothfeuer, welches im fränkischen Reiche schon aus einer allgemeinen Kirchenversammlung im J. 742 verboten ward. Dessenungeachtet bezeugt Dav. Francke (a. a. O. I, S. 231), daß dasselbe zu seiner Zeit noch in vollem Gebrauche sei, ja ein in der Neuen Monats-Schr. von und für Meklenburg, Jahrg. 1792, Nr. 7, mitgetheiltes Beispiel beweis’t, daß diese merkwürdige Sitte noch im Ende des vorigen Jahrhunderts so allgemein verbreitet war, daß sich selbst größere Stadtgemeinden derselben nicht schämten. Zu Anfang des Julimonats eben dieses Jahres ward nämlich nach diesem Berichte „die Sternberger Rindviehheerde von der sogenannten Feuerkrankheit befallen; verschiedene Häupter starben sehr schnell daran, und man beschloß, das übrige Vieh durch ein Nothfeuer zu treiben. Am 10. d. M. ließ der Magistrat daselbst öffentlich ausrufen, daß am folgenden Tage, vor Sonnenaufgang ein Nothfeuer zum Besten der städtischen Rindviehzucht angemacht werden würde, und ermahnte zugleich jeden Einwohner, am Abende in den Küchen ja kein Feuer anzuzünden. Am 11. Morgens 2 Uhr war fast die ganze Bürgerschaft vor dem Luckower Thore versammelt und half mit vieler Mühe das schüchterne Vieh durch das an drei verschiedenen Stellen brennende Nothfeuer jagen und glaubt noch ganz zuversichtlich, solches mit dieser Feuerprobe vom Tode errettet zu haben. Zur völligen Sicherheit hielt man es auch noch für rathsam, dem Rindvieh die rückständige Nothfeuerasche einzugeben“. - Die Art und Weise der Entzündung dieses Feuers wird in diesem Berichte als bekannt vorausgesetzt, aus den weiteren Verhandlungen über das Ereigniß, das natürlich Aufsehen erregte (Nr. 8 und 11 von 1792 und Nr. 6 von 1793 der gedachten Schrift) ergiebt sich jedoch, daß dasselbe hier im Lande durch Reibung eines um einen eichenen Pfahl geschlungenen Strickes oder zweier Holzscheite gegen einander entzündet und durch siebenerlei Holz genährt ward. Eben so beschreibt schon Franck die Art der Entzündung des Feuers, wobei er gleichfalls namentlich hervorhebt, daß der Pfahl, um welchen der Strick gewunden ward, von Eichenholz, also von dem heiligen Baume Thor’s, genommen werden mußte, was auch in den von Grimm aus verschiedenen Ländern mitgetheilten Berichten ganz gleichmäßig wiederkehrt. Die Asche des erloschenen Feuers ward nach Franck zu allerlei abergläubischen Dingen gemißbraucht; an andern Orten streuete man dieselbe z. B. über den Acker, um die Pflanzen gegen das Ungeziefer zu schützen. - Daß diese Feuer in älteren Zeiten auch zum Schutze der Menschen gegen ansteckende Krankheiten entzündet wurden, ist kaum zu bezweifeln, zumal wenn man hiemit die unten zu besprechenden Gebräuche bei dem Freudenfeuer zu Ostern und Johannis vergleicht, aus welchen zugleich die Beziehung auf Thor noch bestimmter hervorgeht. Interessant ist aber, daß man in neuester Zeit bei dem Erscheinen der Cholera zu der alten Sitte zurückkehren zu wollen schien, indem man an vielen Orten zur Reinigung der Luft öffentliche Feuer entzündete.





1) Den Ausdruck Nôtfeuer leitet Grimm entweder von nôt-necessitas ab, also ein zur Zeit der Noth entzündetes Feuer, wie Nothstern (Comet), Nothschuß u. s. w., im Gegensatze zu dem festlichen Freudenfeuer (ignis jucunditatis), oder von der Wurzel, goth. hniudan, althochd. hniotan, altnordd. hnioda -quassare, terere, tundere, wie das schwedische vrideld oder gnideld, d. h. durch Reibung entzündetes Feuer. Nicolaus Gryse bezeichnet das Johannisfeuer als ein Noth- und Lodtfeuer. Der letztere Ausdruck kommt vielleicht von der Wurzel lôt, in der Zusammensetzung lôt-stat, d. h. Freistätte, Asyl, und lôt-eigen, d. h. volles, echtes, freies Eigen. Statt loteigen kommt auch lud- und lutereigen vor, also lutter-rein. Lodtfeuer wäre also wirklich reines Feuer, wie das Nothfeuer auch sonst genannt wird.