Rechtsschutz.

Eine viel wichtigere gewerkschaftliche Institution für den Arbeiter ist die Erteilung von Rechtsschutz. Der Hafenarbeiterverband gewährt jedem Mitgliede unentgeltlichen Rechtsschutz bei Differenzen in seinem Arbeitsverhältnisse, in Streitfällen, welche aus der sozialpolitischen Gesetzgebung entstehen und in den Fällen, wenn ein Mitglied durch Eintreten für Verbandsgrundsätze in den Anklagezustand versetzt wird. Auch der Anspruch auf Rechtsschutz ist von einer dreimonatlichen Mitgliedschaft und regelmäßiger Beitragsleistung abhängig. Die Institution des Rechtsschutzes ist zu einem wirksamen Abwehrmittel gegen die Übergriffe der Unternehmer geworden. Sie gibt dem Arbeiter einen sicheren Rückhalt und lässt ihm weit eher Vertrauen zur Organisation fassen, als die Unterstützungskasse, weil sie ihm zur Verteidigung seines Rechtes dem Arbeitgeber gegenüber dient.

In den meisten Fällen, in denen in der Periode 1904/05 der Hafenarbeiterverband den Rechtsschutz gewährte, handelte es sich um gewerbliche oder sozialpolitische Streitigkeiten. Von diesen Streitigkeiten wurden durchschnittlich 50% durch das tatkräftige Eingreifen des Verbandes zu Gunsten der Arbeiter entschieden. Das ist bei den komplizierten Arbeitsverhältnissen im Hamburger Hafen und dem zähen Widerstände der Unternehmer ein guter Gewinn.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die sozialen Verhältnisse im Hamburger Hafen