Arbeitersekretariat.

Eine dritte wertvolle gewerkschaftliche Einrichtung im persönlichen Interessen der Arbeiter ist das Arbeitersekretariat. Das Sekretariat wird nicht von einer Gewerkschaft allein unterhalten, sondern von dem lokalen Gewerkschaftskartell. Die Aufgabe des Sekretariats besteht darin, Auskünfte zu erteilen und die Führung von Streitigkeiten mit den Arbeiterversicherungen zu übernehmen. Unter den Auskunftsuchenden stehen die Hamburger Hafenarbeiter an zweiter Stelle, welches wieder ein deutliches Zeichen ist für die Eigenart und Regellosigkeit der Hafenarbeit und den mit ihr verbundenen Gefahren. Dies geht auch aus den erteilten Auskünften hervor. Von 13.431 Auskünften z. B. für das Jahr 1906 betreffen allein je ein Drittel davon die Arbeiterversicherung und das bürgerliche Recht. Von der Gesamtzahl (13.431) fallen nicht weniger als 23,7 % auf Auskünfte in Unfallsachen. Ein großer Teil hiervon kommt wiederum auf die Gewerkschaft der Hafenarbeiter.

Das Sekretariat hat sich ebenso wie das Rechtsschutz- Reglement der Gewerkschaft in kurzer Zeit die Sympathien der Arbeiter erworben. Der größte Vorteil liegt darin, dass es völlig unabhängig ist von den gewerblichen Beziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. So kann es seine Hauptaufgabe, dem Bestreben der Unternehmer, die Renten zu verringern oder zu verkürzen, entgegen zu wirken, leichter erfüllen. Die Tätigkeit des Sekretariats hat durchweg einen guten Erfolg. Von den zur gerichtlichen Entscheidung gelangten Fällen sind ungefähr die Hälfte günstig ausgelaufen.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die sozialen Verhältnisse im Hamburger Hafen