Die Verteidigung der deutschen Stadt blieb ihren Bürgern überlassen

Die Verteidigung der deutschen Stadt blieb allein ihren Bürgern überlassen. Vielleicht geschah es grade in Rücksicht auf ihre größere Wehrhaftigkeit, dass man die Niederlassung ritterlicher Personen in den Städten gern sah. Bei der Gründung Greifenbergs wurden ausdrücklich 30 Hufen der Stadtfeldmark für 10 Ritter und Knappen bestimmt, die als Bürger in der Stadt ihren Wohnsitz nehmen sollten. Ebenso kommen in allen anderen Städten Pommerns Bürger ritterlichen Standes und Namens vor, meistens dem umwohnenden Landadel angehörig. Darin fand allerdings kein Unterschied zwischen den neuen deutschen Städten und den alten wendischen Burg flecken statt, denn auch in den letzteren war der wendische Adel zahlreich angesessen gewesen, und es darf wohl keinem Zweifel unterliegen, dass namentlich aus dem kleineren wendischen Adel, der ohne Grundbesitz entweder wie die Polnischen Schlachtitzen als Kriegsgefolge in den Dienst der reicheren Edlen eintrat*), oder in den Städten dem Handel und der Schifffahrt oblag**), ein wesentlicher Bestandteil der Bevölkerung in den Pommerschen Städten hervorging. Manche wendische Namen unter den Ratsgeschlechtern, wie Görslaf in Greifswald, vermutlich die Nachkommen des Burggrafen Guorizlaw zu Tribsees, deuten darauf hin.

*) Zu Bischof Ottos Zeit wurde der Reichtum und das Ansehen eines Edlen nach der Anzahl Rosse abgeschätzt, welche derselbe mit seinen wehrhaften Mannen beritten machen konnte. — **) 1) Zu derselben Zeit rüstete der Edle Witschach in Stettin 6 Schiffe auf eigene Kosten und unter eigener Führung aus.


Bei der Stadtverteidigung sowohl, wie bei der kriegerischen Aktion der Bürger überhaupt lag dem städtischen Heerwesen zunächst die Einteilung der Bürger nach Zünften zu Grunde, die unter der Anführung ihrer Alterleute und unter der Gesamtleitung der Bürgermeister oder der dazu vom Rat aus seiner Mitte bestellten Hauptleute die Wälle besetzten, die Tore bewachten oder dem Feinde außerhalb ihrer Mauern entgegenrückten. Späterhin wurde die gesamte wehrhafte Bürgerschaft in Quartiere geteilt, denen die Quartier- oder Viertelsherrn aus dem Rat, und unter ihnen Hauptleute und Rottmeister (decani) aus der Bürgerschaft vorstanden. In Stralsund und in Stettin gab es 4 Quartiere, wie auch schon der Name besagt*).

*) Brandenburg, Geschichte des Magistrates der Stadt Stralsund, p. 18. — Paul Friedeborn, Historische Beschreibung der Stadt Alten Stettin in Pommern, p. 38: Die Stadt ist auch vmb mehrer Richtigkeit vnd Ordnung in Krieges vnd Fewersnöthen in vier Quartier oder Regioues abgetheilet worden: Als da sind, das Heilige Geistes Viertheil: Zum andern, das Passawische Viertheil: Zum dritten, das Mühlen Viertheil: Vnd zum vierdten, das Ketzin Viertheil: Vnd ist hiebey zu melden, das in einem jeden Quartier zweene besondere Viertheilherrn aus des Raths Mittel verordnet, denen von einem Erbarn Raht die Oberaufsicht vnd Execution in Wacht vnd Fewersordnungen Committiret vnd anbefohlen wird: Welche auch in offentlichen Durchzügen vnd Musterungen, Fürstlichen Erbhuldigungen vnd anderen Ehren vnd Frewden Tagen, auff vorhergehende Anordnung, die Bürgerschafft auffbieten, beschreiben, durchgehen, ausmustern, vnd hernacher durch ihre angehörige Viertheil- vnd Rottmeister in guter Ordnung vnd Zierlichkeit anführen lassen.“
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Städte der Provinz Pommern