Barth - Bart, Bard, Baart, Bahrtt.

Wappen. Ein Schiff mit beflaggtem Mast auf Wellen, auf dem Vorder- und Hinterteil ein ausschauender lockiger und bärtiger Mannskopf. Später: ein bärtiger Kopf mit kahler Platte. Bisweilen auch im geteilten Schilde oben der Kopf, unten im Wasser drei schrägerechts schwimmende Heringe nebeneinander.

Des Landes Barth (Barta (nicht Barca) provincia a Rugia brevi fretu discreta) geschieht zuerst Erwähnung bei Gelegenheit eines Einfalls der Dänen im Jahre 1159. Dann nennt Papst Alexander III. 1177 in der Bestätigung des Schweriner Bistums unter dessen Zubehör ein Dorf, 1186 Papst Urban III. zwei Dörfer im Lande Barth (in Barth). 1193 erscheint das Land Barth (provincia Barth) urkundlich im Besitz der Fürsten von Rügen, 1225 ein Burggraf oder Castellan Petrus von Barth; 1232 datiert Fürst Wizlaw I. eine Urkunde zu Barth, 1242 wird Ratzlaus de Barth, 1248 ein Priester Robert zu Barth erwähnt. Fürst Jaromar II. verkaufte am 17. April 1255 seiner Stadt Barth (civitati nostrae Bart et incolis suis) den ganzen Bezirk, angefangen von der Ostseite der Stadt, zwischen dem Fließ Trebine, dem Hofe Alkun, dem Dorfe Zarnekewitz, dem Fluss Barthe (Bardeke) und dem Seestrand (salsum mare) zu Lübischem Recht gegen eine jährliche Grundrente von 20 Drömt Roggen, 10 Drömt Gerste und 30 Drömt Hafer, gab die Versicherung, dass in der Stadt ohne ihre Zustimmung kein Kloster angelegt werden solle, und versprach die in dem obigen Bezirk am Strande gelegene neue Burg (castrum novum) ohne Beihilfe der Stadt abzutragen und zu ebenen. Dieser Vorgang lässt eine frühere Bewidmung der Stadt mit Lübischem Recht voraussetzen, eine Stiftungsurkunde ist aber nicht vorhanden. Die ältere Burg, die südwärts von der Stadt auf dem sogenannten Schlossberge gestanden zu haben scheint, blieb wahrscheinlich stehen, da die Rügischen Fürsten in der Folge noch häufig zu Barth Hof hielten. Wizlaw II. gab der Stadt 1278 eine neue Besitzversicherung unter genauerer Bezeichnung der Grenzen, mit den Ausdrücken der älteren Urkunde, 1290 schenkte er ihr eine Wiese auf der Insel Zingst zu Lübischem Recht, jedoch mit Vorbehalt des Nutzungsrechts der in der Barther Wiek oder Vorstadt wohnenden Wenden; 1293 verlieh er den Einwohnern die freie Benutzung des die Alkunsche Mühle treibenden Bachs. Wizlaw III. vereignete der Stadt 1306 den Hof Alkun zu Lübischem Recht, worauf er der Stadtfeldmark einverleibt wurde. Die städtische Getreideabgabe, von welcher 6 Drömte schon 1290 im Privatbesitz eines Barther Bürgers waren, so dass dem Fürsten nur noch 18 Drömt Roggen, 9 Drömt Gerste und 27 Drömt Hafer gehörten, verkaufte Wizlaw 1306 vollends der Barther Bürgerschaft. 1317 vereinigte sich die Stadt Barth mit Consens des Fürsten mit der Ritterschaft der Vogteien Stralsund und Barth, so lange beieinander zu halten, bis sie wegen der für den Fürsten übernommenen Schuld von dessen Erben oder der nachfolgenden Landesherrschaft schadlos gehalten worden sein. In demselben Jahre vereignete Wizlaw der Stadt 2 Hufen in den Feldmarken Glovitz, Küstrow und Rubitz (Rubuz) zu Lübischem Recht. 1320 vereinigte er sich mit ihr wegen der Schuld, mit der er ihr verhaftet war. Für Übernahme seiner neuen zu Rostock kontrahierten Schulden erließ ihr Wizlaw 1322 die Bede auf vier Jahres. Mit dem Jahre 1324 beginnt das alte Barther Stadterbebuch. 1325 wurde der Mecklenburgischen Prinzessin Beatrix, Gemahlin Jaromars, des Sohnes Wizlaws III., das Land Barth zum Leibgedinge verschrieben. Nach dem Aussterben des Rügischen Fürstenhauses bestätigte Herzog Wartislaw IV. 1325 ihre Privilegien, gab ihr das Dorf Glovitz (eingegangen), einen Teil des Boddens (salsum mare) bei der Stadt unter Bezeichnung der Grenzen, bestimmte, dass alle nach Barth gehenden und von dort kommenden Schiffe nur in Barth, nicht auch im Prerowstrom Zoll entrichten sollten, verlieh der Stadt das Patronat der dortigen Schulen und der Küsterei, versprach, zum Stadtvogt nur eine dem Rat genehme Person zu bestellen, schenkte ihr die auf seinem in der Stadt gelegenen Hofe (curia) errichtete Verwallung oder Mauer, und versprach, nicht zu gestatten, dass Jemand im Umkreise einer Meile um die Stadt eine Befestigung (munitio) anlege. Im Rügischen Erbfolgekriege bemächtigten sich 1326 die Herren von Mecklenburg und Werle der Stadt und erhielten 1328 im Brudersdorfer Frieden die Städte und Landschaften Barth, Grimmen und Tribsees pfandweise für 31.000 Mark Silber auf zwölf Jahre mit der Klausel, dass nach Ablauf der Pfandjahre das Pfand verfallen sein sollte. Albrecht von Mecklenburg insbesondere bekam das Land Barth; er verpfändete es jedoch 1335 für 3.500 Mark Silber an den Lübecker Heineke Scharpenberg, von dem er es 1338 wieder eingelöst zu haben scheint, da er in diesem Jahre von dem Kloster Neuenkamp 1.200 Mark zur Einlösung des Landes Barth entlieh. Nach Ablauf der Pfandjahre betrachtete sich Albrecht von Mecklenburg als Erbherrn von Barth, bestätigte 1343 dem Rat zu Barth das Patronat über die Schule und Küsterei daselbst und ließ sich 1344 mit seinem Bruder Johann vom Bischof von Schwerin mit dem Lande belehnen. Bei Erhebung der Brüder Albrecht und Johann von Mecklenburg zur herzoglichen Würde im Jahre 1349 wurden in den kaiserlichen Lehnbrief Barth und Damgarten sogar als Reichslehne aufgenommen. In dem bald darauf folgenden Kriege zwischen Pommern und Mecklenburg wurde aber Barth von den Pommern erobert und Albrecht musste es 1354 im Stralsunder Frieden gegen Zahlung des Pfandschillings definitiv an die Wolgaster Herzoge herausgeben. Bei der Landesteilung der Wolgaster Linie von 1368 und 1372 wurde Barth nebst dem eigentlichen Fürstentum Rügen diesseits und jenseits des Wassers dem Herzog Wartislaw VI. als Anteil zugewiesen, der nun in Barth residierte. Auch nach der Wiedervereinigung dieses Rügischen Anteils mit dem speziell sogenannten Wolgaster (1393) behielt Wartislaws VI. Sohn Barnim VI. (†1405) Barth als Residenz bei, und wurde gewöhnlich als „Herzog zu Barth" bezeichnet. Durch abermalige Teilungen kam der Rügische Anteil zuerst 1425 an Swantibor II. und Barnim VIII. gemeinschaftlich, 1435 der landfeste Teil mit der Hauptstadt Barth an letzteren allein, der sich ebenfalls nach seiner Residenz zu benennen pflegte („Barnim de Junghere to Baart"). Catharina, Tochter Wilhelms, des letzten Fürsten zu Wenden, erhielt 1441 von ihrem Oheim Barnim VIII. für Darleihung ihrer Mecklenburgischen Erbabfindungssumme von 20.000 Rh. Fl. eine Pfandverschreibung über das Land und die Stadt Barth nebst dem Schloss zu Damgarten und dem Zingst. Nach Barnims VIII. Tode (†1451) entstand wegen der Rückzahlung der Pfandsumme eine Fehde zwischen Wartislaw IX., dem Landeserben Barnims VIII., und den Herzogen von Mecklenburg, welche 1453 durch den Damgartener Vertrag beendigt wurde, worauf Catharina Wartislaw IX. und die Einsassen jenes Landes wegen der Pfandsumme und der ihr von Barnim VIII. zugewendeten Vermächtnisse, zusammen 21.500 Rh. Fl., quittierte. Herzog Bogislaw X. befreite 1482 die Barther Bürger und ihre Bauern zu Planitz und Fahrenkamp vom Zoll in allen seinen Landen, ausgenommen zu Loitz, und erließ 1496 der Stadt wegen erlittenen Brandschadens den Waldzins auf 1 Jahr. Nach der Musterrolle von 1523 hatte Barth 60 Mann zu Fuß (44 mit Spießen, 8 mit Hellebarden, 8 mit Büchsen und 16 Reiter zu stellen. 1533 wurde hier zuerst durch Johann Block das Evangelium gepredigt. Kantzow berichtet um 1540 Folgendes von der Stadt:


„Bard ist nicht so groß und mechtig wan Rügenwald. Die Bürger in dießer Stat seint sehr freuntlich und gutherzig, und wiewol sie nicht großes Vermugens wie die andern gewaltigen Stette, erhalten sie dennoch nach irem Vermugen Kirchen und Scholen gern, und beginnt sich anzulegen, das sie uns auch mit der Zeit gute geschickte Leute gebe. Die Stat liegt an einem Bodden, dadurch sie zur Sehe wertz handeln, aber doch weinigk, den der Bodden ist nicht sehr tieff, das sie mit großen Schiffen khönten dadurch segeln; darumb segeln sie nhur mit kleinen Schuten. Es brauet hier gut Bier, das man hin und widder verfhüret."

1533 erhielt Margaretha, Witwe Herzog Georgs, unter anderem auch Amt und Stadt Barth als Witum, und behielt es bis 1569, wo im Jasenitzer Erbvertrage das Amt Barth nach Abfindung Margarethas ihrem Sohne Bogislaw XIII. als Apanage überlassen würde. Bogislaw XIII. richtete 1582 in Barth die erste Pommersche Buchdruckerei ein, aus welcher im Jahre 1588 die plattdeutsche sogenannte Pommersche Bibel hervorging. Die Druckerei bestand jedoch nur bis 1604. 1562 und 1587 brannte die Stadt fast ganz ab. Nachdem Bogislaw XIII. zur Regierung im Stettiner Herzogtum gelangt war, musste er nach dem Inhalt des Jasenitzer Erbvertrages das Amt Barth 1605 an den Herzog Philipp Julius von Wolgast überlassen, dessen Witwe Agnes, geb. Markgräfin von Brandenburg, 1625 mit dem Amt als Leibgedinge abgefunden wurde. Nach der Hufenmatrikel von 1631 versteuerte Barth bisher 93 ganze und 184 halbe Erben = 370 Landhufen, 49 1/2 Landhufen Stadtacker und 11 1/4 Landhufen Eigentumsacker, die nun zusammen auf 206 Landhufen reduziert wurden. 1637 wurde Barth von kaiserlichen Truppen besetzt. 1682 schloss die Stadt mit dem Amt einen Kommissions-Rezess in 7 Punkten; er betraf Fischerei, Jurisdiktion, Wasserrinnen, Bollwerk, Jagd, Krugverlag etc. 1722 erging ein neues Reglement zur Beförderung der guten Verfassung des Stadtwesens. 1733 wurde hier ein adeliges Fräuleinstift gegründet. Seit 1806 beschickte die Stadt die Schwedisch-Pommerschen Landtage mit zwei Abgeordneten.


                        Einwohnerzahl

1782 = 3.288 Einwohner
1794 = 3.095 Einwohner
1801 = 3.238 Einwohner
1816 = 3.872 Einwohner (keine Katholiken, 3 Juden)
1831 = 3.698 Einwohner (keine Katholiken, 14 Juden)
1843 = 4.643 Einwohner (9 Katholiken, 12 Juden)
1852 = 5.129 Einwohner (22 Katholiken, 8 Juden)
1861 = 5.754 Einwohner (16 Katholiken, 13 Juden)

                        Bauwerke und Kunstdenkmäler.

Die Kirche im Gotischen Stil des 14. Jahrhunderts mit gleich hohen Seitenschiffen. In der Kirche ein Altar mit barocker Architektur aus der Übergangsperiode vom Mittelalter zur neueren Zeit; Brustbild Bogislaws XIII. — Einfacher schöner Mauerturm aus dem 14. oder 15. Jahrhundert.

                        Bürgermeister.

Heimann Woltbrecht. *1447.
Gotke Wachholt. * 1458.
Mechel Fage. *(† vor 1519).
Raven Barnekow. 1524. 1529.
Jurgen Blavoth. *1529. *1537.
Claus Rolyff (Rolff). *1532.
Hans Arndes. 1578. 1581.
Hans Pansow. 1578. 1581.
Johann Lemke. 1594.
Christian Cruse. 1607.
Jochim Runge. 1625.
Nicolaus Marquard. 1651.
Joachim Rütze, (um 1678).
Peter Haselberg. 1682. 1694.
Christian Ahrenholt (Arnholtz). 1682. †1685.
Anton Günther von Hassel. 1695.
Adam Spalchaver. 1722.
Martin Rütze. 1722.
Blasius Christian Rütze. 1744—. 1765.
Johann Friedrich Häckermann. 1760—. 1795.
Hillebrandt. 1771. 1772.
Johann Christian Struck. 1792—. 1802.
I. J. C. Schulze. 1796—. 1802.
Daniel Christian Hingst. 1814—, 1821.
Th. Johann Moritz Röse. 1814—. 1834.
Friedrich Oom. 1835—. 1846.
Emil Wilhelm Müller. 1854 —. 1864.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Städte der Provinz Pommern
Barth um 1590

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Barth, www.Stadt-Barth.de

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Barth (2), www.Stadt-Barth.de

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Barth (3), www.Stadt-Barth.de

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Barth, adliges Fräulein Stift

Barth, adliges Fräulein Stift

Barth, Dammtor

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Barth, Drachenbootrennen

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Barth, Marktplatz

Barth, Marktplatz

Barth, St. Marien-Kirche

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