Der Herzogliche Aufruf

An die Spitze dieses Abschnittes gehört wohl mit Recht der Herzogliche Aufruf, welcher die Formation eines Jägerregiments zu Fuß und eines Jägerregiments zu Pferde ins Leben ruft. Wir teilen ihn demnach unverkürzt mit:

Priederich Franz,
von Gottes Gnaden
souverainer Herzog zu Mecklenburg,
Fürst zu Wenden, Schwerin und Ratzeburg,
auch Graf zu Schwerin, der Lande Rostock und
Stargard Herr etc.
„In Folge und in Bezug auf Unsern Aufruf vom 25. dieses an alle gutgesinnte Mecklenburger, machen Wir hierdurch bekannt, dass zur Verteidigung des Vaterlandes und der allgemeinen Sache auch noch ein Jäger-Korps zu Pferde und ein Korps zu Fuß, jedes zu 500 Mann, errichtet werden sollen.


Wer für den gegenwärtigen Krieg dem Vaterlande in einem von beiden freiwillig dienen will, wird nicht allein dadurch nach beendigtem Kriege bei Auflösung des Corps von aller Konskriptionspflicht unbedingt frei, sondern Wir werden auch bei Erteilung von Privilegien und bei Eröffnung solcher Stellen, zu denen er Neigung und Geschick hat, vorzüglich Rücksicht auf ihn nehmen.

Bei dem Eintritt in das Korps hat ein Jeder, der kein gelernter Jäger ist, sich auf eigene Kosten zu kleiden, zu bewaffnen, und wenn er unter die reitenden Jäger geht, auch beritten zu machen. Die gelernten Jäger, welche unter die Jäger zu Fuß gehen, sollen, wenn sie es verlangen, unentgeltlich gekleidet werden; — auch versprechen Wir, diese demnächst nach Massgabe ihrer Aufführung und ihrer Geschicklichkeit in Forstsachen vorzüglich anzustellen.

Jeder Brotherr soll gehalten sein, den gelernten Jäger, welcher sich unter das gedachte Korps begeben will, auf sein Verlangen sofort mit Auszahlung seines bis dahin verdienten Lohnes, zu entlassen. Wir aber geben nicht allein allen Unsern Forstbedienten die Erlaubnis, nach vorheriger Anzeige bei Uns, unter die Jäger zu Fuß zu gehen, sondern Wir erklären auch, dass Wir es, besonders bei den Jüngeren, in Gnaden bemerken werden, und dass ihnen ihre Stellen offen behalten bleiben sollen.

Wer unter die Jäger zu Fuß gehen will, hat sich fördersamst in Güstrow bei dem Grafen Osten-Sacken zu melden, welchen Wir mit der Organisation der Jäger zu Fuss beauftragt haben.

Wer aber unter die Jäger zu Pferde treten will, melde sich bei dem Rittmeister von Müller, gleichfalls zu Güstrow, welchem Wir die Organisation dieses reitenden Korps aufgetragen haben.

Von diesen Männern wird ein Jeder das Weitere erfahren, und wo er es bedarf, Nachweisung, Rat und Unterstützung erhalten.

Auch diese Bekanntmachung ist von jeder Obrigkeit in Unsern Landen möglichst zu verbreiten, und ihre Wirkung nach Möglichkeit zu befördern; die Prediger aber haben sie, wie den ersten Aufruf, von den Kanzeln zu verlesen.
Gegeben auf Unserer Festung Schwerin, den 27. März 1813.
Friedrich Franz.
A. G. von Brandenstein.

Bevor wir den Sammelplatz der Jäger zu Güstrow aufsuchen und uns an der Vaterländischen Begeisterung der herbeiströmenden Freiwilligen erquicken, erscheint es des Zusammenhanges halber zweckmäßig, das Regulativ zur Organisation des freiwilligen Jäger-Korps ins Auge zu fassen. Besagtes Aktenstück wurde in Schwerin von der Herzoglichen Regierung, im Verein mit den sofort nach ihrer Meldung dorthin abgegangenen Herren Grafen von Osten-Sacken und Rittmeister von Müller, unter Zuziehung von ständischen Bevollmächtigten entworfen. —
Aus den vorhergehenden Verhandlungen erwähnen wir ein Schreiben des Ministers von Brandenstein, betreffend den Oberbefehl über das Jäger-Korps. Herr
von Brandenstein berichtet nämlich unter dem 28. März:

„— — — Wegen des Grafen von Sacken und des Rittmeistcr von Müller hat es mir geschienen, als wenn wohl Keiner unter dem Andern dienen wollte; aber als wenn Beide die Nützlichkeit eines gemeinschaftlichen Obersten einsähen. Der Rittmeister von Müller schlug den Obersten von Warburg*) dazu vor, welchen mir auch schon die Bevollmächtigten der Stände genannt hatten, als ein Mann, zu dem sie viel Vertrauen hätten, allein der Graf von Sacken schwieg dazu still. Beide äußerten, Ew. Herzogl. Durchlaucht hätten gesagt, Sie hätten dazu schon einen sehr brauchbaren Mann im Sinne. — Ich habe es für meine Schuldigkeit gehalten, dies zu melden. Vielleicht finden Ew. Herzogl. Durchlaucht es angemessen, mit Ihrem Entschluss noch zurückzuhalten, bis ich erst den ausführlichen Plan vorlegen kann, und vielleicht noch erst besser kenne, was in den Herzen vorgeht. Unter dem 31. März ward dem Herzoge darauf das nachstehende Promemoria mit dem Regulativ und den Etats der Regimenter vorgelegt.

*) Der Oberst von Warburg erhielt demnächst das Kommando über das in Mecklenburg-Strelitz neu formierte Husaren-Regiment.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Mecklenburgischen Freiwilligen-Jäger-Regimenter