Promemoria der Regierung

Auf die Grundlage des von Ihro Herzogl. Durchlaucht schon vorläufig geprüften und von dem Grafen von Sacken und Rittmeister von Müller den Unterschriebenen vorgelegten Entwurfs, wegen Errichtung eines freiwilligen Jäger-Korps zu Fuss und zu Pferde ist, nach umständlichen Beratschlagungen mit gedachten beiden Männern, in Gegenwart der Ständischen

Bevollmächtigten, das Regulativ gebauet, welches die Unterschriebenen mit seinen Anlagen, zur gnädigsten Prüfung und Bestätigung, hier untertänigst vorlegen.


Die anfängliche Idee eines für beide Korps gemeinschaftlichen Kommandeurs ist aufgegeben, und, wie Unterschriebene untertänigst dafür halten, mit Recht.

Dagegen erwarten die beiden Kommandeurs von Ihro Herzogl. Durchlaucht Gnade wohl den Charakter eines Obersten.

Die Gehalte der Offiziers sind nach Ihro Herzogl. Durchlaucht Befehl, nach den Gehalten der Offiziers bei der regulairen Infanterie angesetzt, so wie sie der Generalmajor von Plessen angegeben hat.

So wie nun Ihro Herzogl. Durchlaucht das Regulativ genehmigen werden, wird es den beiden genannten Kommandeurs, jedem besonders, nebst ihren Patenten, als eine Art von Kapitulation und Instruktion zugefertiget werden müssen. Die Ancienneté unter diesen beiden werden Ihro Herzogl. Durchlaucht, welche sie persönlich und ihre früheren und gegenwärtigen Verhältnisse am besten kennen, Höchstselbst bestimmen.

In Erwartung höchster Entschließung beharren die Unterzeichneten mit größter Ehrfurcht
untertänigst - treu – gehorsamst
gez. Von Brandenstein. gez. Krüger. gez. von Oertzen.
Schwerin, den 31. März 1813.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Mecklenburgischen Freiwilligen-Jäger-Regimenter