a. Erwerbsstamm: 75.; Immobilien; Mobilien; Geld: 76–78.


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Wir haben schon oben eine kurze Uebersicht dieser Capitalien gegeben, wenn auch eine strenge Classifizierung derselben keineswegs möglich ist. Dennoch unterscheiden wir, unter Uebergehung der bereits zum Gebrauch bestimmten Vorräthe, das stehende Capital oder den Erwerbsstamm und das umlaufende Capital.
a. Der Erwerbsstamm war (vergl. §. 65) ein solches Capital, welches längere Zeit hindurch und zu wiederholten Malen, daher mit geringer, jedesmaliger Abnutzung, zu einer spätern Production benutzt zu werden, oder überhaupt zu irgend einem nützlichen Zweck in Gebrauch oder Anwendung zu kommen bestimmt ist. Unter diesen Capitalien findet nun eine große Verschiedenheit in dem Grade ihrer Abnutzung beim jedesmaligen Gebrauch und in ihrer Dauer statt, so daß man von diesem Erwerbsstamm in unmerklichen Abstufungen ohne bestimmte Grenze zu den umlaufenden Capitalien gelangt, welche nur wenigemal oder einmal gebraucht werden können. Ein Haus dauert vielleicht 200 Jahre und wird immer bewohnt; ein Rock vielleicht zwei Jahre und wird hundertmal angezogen, während das Ballkleid einer Dame nur zweimal Dienste leistet, und Nahrungsmittel nur einmal genossen werden, dann aber nochmals als Dünger von Neuem nützlich sind.
Man kann indessen unter dem dauernden Erwerbsstamm wieder füglich zwei Arten unterscheiden, deren Trennung auch gesetzlich bestimmt ist, nemlich :
Immobilien (stehende Capitalien) und Mobilien.


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Die erstern haben ihren Namen davon, daß sie an einen bestimmten Platz gebunden sind, wie namentlich Wohngebäude und Häuser, Ställe, Scheunen, Magazine, Werkstätten, Mühlen, Hüttenwerke, Gruben, und Bauanlagen aller Art, Hecken, Bewährungen, Wegebesserungen, Abzugs- und Bewässerungsgräben etc. Die auf einem Ackergrundstück vorgenommenen Verbesserungen (das hineingesteckte Capital,) wie die hineingebrachten bessern Düngstoffe, Stützmauern, Schleusen, Brunnen etc. gehören auch hierher; jedoch müssen davon die natürlichen Capitalien getrennt werden, von denen oben die Rede war, obgleich diese im gemeinen Leben fast immer unter den Immobilien mitbegriffen werden. Ferner gehören zu diesen stehenden Capitalien: Chancen, Brücken, Festungen, Häfen, Leuchttürme, Parks, Eisenbahnen, Kanäle, öffentliche Denkmäler, Bibliotheken, stehende Sammlungen aller Art etc.
In wie fern alle diese Anlagen fähig und bestimmt sind, Zins oder Rente zu bringen, wird später (§. 425. flgg.) entwickelt werden. Hier nur die Bemerkung, daß alle diese durch Menschenhand geschaffenen Anlagen und Sammlungen, mehr oder weniger einer fortwährenden Unterhaltung und Erneuerung bedürfen, während dieß bei den natürlichen Capitalien oder natürlichen Güterquellen größtenteils nicht der Fall ist. Es ist gleichsam, als wenn der Schöpfer den Menschen von allen diesen nützlichen, von ihm (dem Menschen) selbst geschaffenen Dingen, nur unter der Bedingung Gebrauch zu machen gestattet hätte, daß er fortwährend fleißig und thätig sey. Ein Grundstück gilt daher immer auch für ein sichereres Capital als ein Haus. Wie viele Länder finden wir aber nicht, die früher reichlich mit solchen stehenden Capitalien ausgerüstet, durch 100 und 1000jährige Vernachläßigung nur noch Ruinen derselben zeigen! So die Alterthümer und viele Paläste Italiens. Aber trotz immer fortwährender Unterhaltung und Reparatur werden diese stehenden Capitalien sich doch fast alle mehr oder weniger verschlechtern und dadurch ihren Werth (Tauschwert) verlieren. Namentlich findet dieß auch statt in Folge der für dergleichen Anlagen eintretenden Verbesserungen: so daß die frühern Anlagen der Art bedeutend in ihrem Werth sinken. So verliert ein altes finsteres Wohnhaus an Werth, gegen ein neues, geschmackvoll und zweckmäßig eingerichtetes, obgleich Beide dasselbe kosteten.


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Aus diesem Grunde kann man fast nie, wenn man den Werth (Tausch- oder Geldwerth) von dergleichen stehenden Capitalien abschätzen will, den frühern Werth zum Grunde legen. Ein Fabrikant, ein Gutsbesitzer, der ein Inventarium und eine Taxe von seinem stehenden Capital aufnimmt, wird daher sorgfältig auf diese Verschlechterung Rücksicht nehmen müssen. Es gibt Fabrikanlagen, die Hunderttausende kosteten und nach wenigen Jahren für wenige Tausende verkauft wurden.
In manchen Fabriken wird darum angemessen bei Aufnahme des jährlichen Werthsinventariums des Etablissements ein bestimmter Prozentsatz z. B. 20% von dem vorjährigen Werth dieser stehenden Capitalien, alljährlich für diese Verschlechterung in Ansatz gebracht.
Die Grundsätze, nach denen der jedesmalige noch vorhandene Werth von dergleichen Anlagen am richtigsten und zweckmäßigsten berechnet werden kann, sollen noch später entwickelt werden. Hier nur möge die Bemerkung Platz finden, daß der Fall sehr häufig vorkommt, wo Capitalisten sich über den Werth ihres stehenden Capitals Täuschungen hingeben, weil sie denselben nach den ursprünglichen Anlagekosten berechnen.
Die größte Verschlechterung des Werths eines stehenden Capitals findet aber dann statt, wenn man die Bestimmung desselben ändert, z. B. wenn man aus einer Oelmühle eine Mehlmühle machen will. Bei einer solchen Verwandlung gehen immer Materialien, Arbeitslohn, Zeit und Zinsen des Capitals verloren, und man kann daher mit ziemlicher Sicherheit darauf rechnen, daß Leute, die in ihren gewerblichen Etablissements oft dergleichen Aenderungen vornehmen, oder auf ihren ländlichen Besitzungen häufig ihren Betriebsplan und ihre Feldereintheilung ändern, sich zu Grunde richten werden.


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Zu den Mobilien werden wir im Gegensatz der Immobilien hauptsächlich rechnen müssen: Gewerksgeräthe und Werkzeuge, transportable Maschinen, Hausgeräth aller Art, transportable Sammlungen etc. Der Analogie nach müssen aber außerdem noch hierher gerechnet werden: die Haus- und Arbeitsthiere, so wie das Geld, ohngeachtet das Letztere häufig zu dem umlaufenden Capitale gerechnet zu werden pflegt, von welchem später die Rede sein soll, und was angemessener mit dem Andruck: Materialien und Waaren bezeichnet wird.
Wir können uns hier noch nicht darauf einlassen, den Zweck und die Eigenschaften des Geldes näher zu entwickeln, sondern bemerken nur, daß gerade in der geringen Abnutzung der Vorzug eines guten Metallgeldes besteht, weßhalb wir dasselbe hier eben zu dem Erwerbsstamm oder dauernden Capital rechnen. Im Allgemeinen aber werden wir in Bezug auf die Abnutzung und Verschlechterung der Immobilien und auch des Geldes dasselbe sagen können, was oben (§. 76 u 77.) darüber bei den Immobilien gesagt worden ist. Namentlich erfordert auch das Geld wegen dieser Abnutzung von Zeit und Zeit einer Erneuerung, von welcher später gehandelt werden soll.

Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Kunst reich zu werden