Hehlereidelikte

Sehr ungünstig stehen die Juden bei den Hehlereidelikten da (18c und 18d des Verzeichnisses). Aber es steht diesem Delikte ebenfalls das spezifisch-christliche des Diebstahls gegenüber und der Stehler ist so schlimm wie der Hehler. Es ist ganz richtig, was Herr Giese sagt, dass Hehler und Dieb sich wie Unternehmer und Arbeiter gegenüberstehen, aber die Sache liegt doch so, dass Hehler nur der sein kann, der in unauffälliger Weise gestohlene Gegenstände an den Mann zu bringen vermag, also im Allgemeinen der Händler. Betrachtet man aber nun die im Handel und Verkehr Beschädigten, so durfte das Verhältnis; für Christen und Juden ziemlich dasselbe sein. Aber ganz abgesehen davon, die Kriminalstatistik gibt keinen Anhalt zum Beweise dieser Behauptung, ist es durchaus unbillig, einfache Hehlerei von der gewerbs- und gewohnheitsmäßigen Hehlerei und der Hehlerei im wiederholten Rückfalle zu trennen. Tut man dies aber nicht, so findet man,. dass wegen Hehlerei ganz im Allgemeinen 59.144 Christen und 763 Juden verurteilt worden sind. Die Kriminalitätszahlen sind dann 18,5 bzw. 19,6; Q = 1,05. Das geringe Übergewicht zu Ungunsten der Juden erklärt sich zwanglos aus deren Überwiegen im Handelsstande.

Nach Erledigung dieses Punktes wären wir eigentlich fertig, denn für die übrigen Eigentumsdelikte, bei welchen die Juden eine höhere Kriminalität aufweisen als die Christen, können wir nur bereits Gesagtes nochmals wiederholen. Aber um uns nicht dem Vorwurfe auszusetzen, einer unbequemen Kontroverse aus dem Wege gegangen zu sein, wollen wir wenigstens auf den Wucher der durch den hohen Kriminalitätsquotienten Q — 18,9 ungünstig für die Juden gekennzeichnet ist, eingehen. Verurteilt wegen Wuchers sind im Laufe der 8 Jahre 362 Christen und 82 Juden; die Kriminalitätsziffer ist für die ersteren 1,1, für die letzteren 20,8. Das steht sehr böse aus für die Juden; aber auch hier darf man offenbar nicht verwandte Delikte tendenziös auseinanderreißen. Es fällt mir natürlich nicht im Traume ein, die Juden als besonders reine Engel hinzustellen, aber dem Unbefangenen wird es doch klar sein, dass es in Bezug auf die Wirkung ganz gleich ist, ob jemand unter der Ausnutzung der augenblicklichen Notlage oder des Leichtsinnes einer Person dieser das Fell über die Ohren zieht, oder ob er dieselbe mit brutaler Gewalt beraubt, sie durch Erpressung vergewaltigt etc.; — und weist man noch dann auf die Verschiedenartigkeit der Motive hin, so darf man getrost den modernen Unternehmer, der sich knapp mit einer hundertprozentigen Mehrwertrate begnügt, mit dem ehrenwerten Krawattenfabrikanten, der 50% Wucherzinsen nimmt, in eine Reihe stellen.


— Da die Motive der Verbrechen sich aber kriminalstatistisch nicht greisen lassen, kann man die einzelnen Delikte nur auf ihre Wirkung mit einander vergleichen und hierin geben sich Raub und Wucher nichts nach. Wegen Raubes und räuberischer Erpressung aber würden in den 8 Jahren 3.242 Personen bestraft. Juden partizipierten aber nur in sehr geringem Maße an diesem Delikt, nur 16 Juden, würden wegen Raubes verurteilt; auf 100.000 der betreffenden Bevölkerungsklasse kämen dann 4 Juden und 10 Christen, die Juden wären dann also nur ein halbmal so raublustig als die Christen. Zieht man dann aber beide Delikte, die nur ganz willkürlich auseinandergerissen worden sind, zusammen, so ist der Kriminalitätsquotient 2,2. Sehen wir dann wirklich diese Deliktsart als eine jüdische Eigentümlichkeit an, so erkennen wir, dass sie reichlich ihren Ausgleich findet in dem spezifisch christlichen Delikt des schweren Diebstahls, der unter gegebenen Umständen in Raubmord umschlägt, zu dem sicher schon die Neigung vorhanden ist, noch ehe das Verbrechen begangen worden ist. Aber selbst dies außer Acht gelassen, gestehen wir selbst zu, dass die Juden relativ 19 mal mehr zum Wucher neigen als die Christen, so ist das absolute Zahlenresultat gegenüber dem demonstrativen Hepp Hepp gegen die „jüdischen“ Halsabschneider geradezu verblüffend.

49 Millionen Germanen werden jährlich, von 10 Juden bewuchert! Und dafür dieser Entrüstungssturm! — Nun ist es ja bekannt genug, dass die verurteilten Wucherer nur einen verschwindend kleinen Prozentsatz der wirklich vorhandenen Wucherer ausmachen, aber die Kriminalstatistik gibt an keiner Stelle die Mittel an die Hand, auch nur annähernd die wirkliche Zahl der Wucherer zu schätzen oder zu ermitteln, ob mehr Juden als Christen straflos geblieben sind. In einer an Frivolität nahe heranreichenden Weise versuchen jedoch die Antisemiten diesen Nachweis und nicht bloß für den Wucher, sondern auch für andere Delikte. Sie stellen die Zahl der jüdischen und der christlichen freigesprochenen mit einander in parallele, und da bei einer ganzen Reihe von Delikten die Zahl der freigesprochenen Juden die Zahl der freigesprochenen Christen übertrifft, so stempelt man auch die freigesprochenen schlankweg zu Verbrechern, „die sich nur hinterlistig aus der Schlinge zu ziehen gewusst haben.“ Bei einer solchen Schlussfolgerung hört jede ernsthafte Debatte auf, oder vielmehr die Antisemiten bezeichnen damit den ganzen Richterstand als von den Juden gekauft; aber wir wollen doch wenigstens flüchtig diesen „Punkt berühren.

Unter 100 angeklagten der gleichen Kategorie wurden bei allen Delikten zusammen 18,5 Christen und 29,2 Juden freigesprochen. Nach den zahlreichen Erfahrungen, die in den letzten Jahren gemacht worden sind, zeigt sich in allen preisen der Staatsbeamten, speziell bei der Polizei und im Richterstande ein ziemlich stark ausgesprochener Antisemitismus; andererseits können auch die Früchte der antisemitischen Volksverhetzung nicht ausbleiben. Die Konsequenz ist dann einfach die, dass gegen die Juden eine Unzahl gehässiger Denunziationen einlaufen, die nur höchst mangelhaft begründet sind, die aber bei der prinzipiellen Geneigtheit, von den Juden alles mögliche Schlechte eher zu glauben als das Gute, dazu führen, aus dieser mangelhaften Grundlage einen Strafprozess aufzubauen, der dann freilich in der Hauptverhandlung meist in sich selbst zusammenfällt. Sehr treffend sind in dieser Hinsicht die Ausführungen des Antisemiten Spiegels: „Wenn Herr Staatsanwalt Kobligk in einer vielbesprochenen Rede behauptet hat, es sei statistisch erwiesen, dass von den Juden 50% von den Christen nur 20% wegen Betrugs freigesprochen werden, eine Tatsache, die der jüdischen Schlauheit zuzuschreiben sei, so muss man dagegen bemerken, dass nicht nur beim Betrüge, sondern überhaupt im Verhältnis weit mehr Juden freigesprochen werden, auch bei solchen Deliktsarten, an denen Juden verhältnismäßig schwächer beteiligt sind und“ bei denen es nicht möglich ist, das Gesetz zu umgehen. So sind in den Jahren 1886 bis 1889 wegen einfacher Körperverletzung freigesprochen worden bei den Christen 21% der Angeklagten, bei den Juden 29%; wegen schwerer Körperverletzung in derselben Zeit bei den Christen 180%, bei den Juden 23,5% u. a. m. ferner ist die Zahl der Freisprechungen beim Betrugt je nach dem Berufe der Angeklagten sehr verschieden. Wegen Betruges wurden in den Jahren 1886 bis 1889: 23% Christen und 42°% Juden freigesprochen; nach dem Berufe der freigesprochenen von den Gutsbesitzern 42%, von den Kaufleuten 40°/o, von den Arbeitern 15°/o. Das beweist, dass beim Betrüge der Prozentsatz der freigesprochenen Kaufleute und Gutsbesitzer etwa eben so hoch ist, wie der freigesprochenen Juden. Nach der Logik des Herrn Staatsanwaltes Sobligk mussten die Gutsbesitzer die schlausten Menschen Deutschlands sein. Nicht, wie der Herr Staatsanwalt meint, streifen die Juden in Folge ihrer Schlauheit das Zuchthaus mit dem Ärmel, sondern es erfolgen mehr Freisprechungen von Juden, weil mehr unbegründete Denunziationen gegen sie einlaufen. Nahezu zur Gewissheit wird dies, wenn man die Verfälschung von Lebensmitteln, eine besondere Form des Betruges, in Betracht zieht. Es wurden wegen dieses Vergehens in den Jahren 1887 — 1889:
Christen/Juden verurteilt: 2018/41 freigesprochen: 709 = 35%/29 — 71%