Eigentumsdelikte

Aber es ist überhaupt völlig unangebracht, die Eigentumsdelikte mechanisch auseinander zu reißen. Sofern das Eigentum überhaupt als eine geheiligte Institution gilt, ist der Spitzbube um nichts besser und um nichts schlechter als der Betrüger. Nehmen wir zwei Personen mit gleich stark ausgebildetem „verbrecherischen Sinn“ an, so wird der Dümmere stehlen, der Gescheitere betrügen, und da die Juden im Allgemeinen eine höhere Bildung besitzen als das christlich-germanische Proletariat und da sie ohne Frage auch über größere Intelligenz gebieten, so kann es gar nicht verwunderlich erscheinen, dass sie, wenn sie sich überhaupt schon einmal am Eigentum des Nächsten vergreifen wollen, den ihren sonstigen Anlagen konformeren Weg wählen und lieber betrügen als stehlen.

Ist man also gerecht und vergleicht man das spezifisch christlich-germanische Eigentumsdelikt mit dem spezifisch-jüdischen, nämlich den Diebstahl mit dem Betruge, so ergibt sich für den ersteren als christliche Kriminalitätsziffer 2.297,4, für den Betrug als jüdische Kriminalitätszahl 673,1; und dann stellt sich der Christ als dreimal so sehr zum Eigentumsverbrechen geneigt heraus, als der Jude, und nicht umgekehrt, wie uns die Antisemiten glauben machen wollen. Natürlich wäre auch diese Behauptung durchaus unsinnig, denn gerade die Eigentumsdelikte haben ihre Ursache nicht in einem besonderen „verbrecherischen Sinn“, sondern in einer dauernden oder vorübergehenden materiellen Not.


Wenn man dies zugibt, wird man natürlich nicht die Religion oder die Konfession in den Vordergrund der Betrachtung stellen, sondern vielmehr die — übrigens in Bezug auf das Individuum statistisch nicht greifbaren — materiellen und sozialen Verhältnisse. Für eine solche mehr kritische Betrachtung der Kriminalstatistik aber ist ein Antisemit nicht zu haben, ihm handelt es sich viel weniger darum die wirklich treibenden Kräfte des Gesellschaftslebens zu ermitteln, als vielmehr aus dem an der Oberfläche zu Tage tretenden Erscheinungen ein Ragout zusammen zu brauen, welches dem simplen Bauern oder dem rückständigen Handwerker, der sich nicht aus der Massenbeobachtung, sondern aus dem einzelnen speziellen Fall, mit dem er persönlich zusammengeraten ist, seine Gesellschaftsanschauung konstruiert, grade schmackhaft und verdaulich ist. —