Verhandlungen Colquhouns in London
Namentlich hatte man aber zu Spanien sehr wenig Vertrauen in dieser Frage; noch kürzlich hatte man mit dieser Regierung bei der Wegnahme des bremischen Schiffes Leda, das von einem tunesischen Kaper nach dem spanischen Hafen Coruna aufgebracht worden war, merkwürdige Erfahrungen gemacht*).
Zu der Konvoyrung durch niederländische Schiffe, wie sie Syndikus v. Gröning vorschlug, hatte Hamburg ebenso wenig Vertrauen.
So unterblieb denn jede Beteiligung an jenem Bündnis; und man ließ sich auch von dem niederländischen Gesandten in London nicht umstimmen. —
Eben so wenig Gutes wie die Frankfurter Verhandlungen brachten den Hansestädten die Londoner Konferenzen; in beiden wurde viel geredet und geschrieben und wenig gehandelt. Colquhoun hatte am 24. Juli 1817 eine Note Lord Castlereaghs erhalten, die nur erklärte, dass in Veranlassung der bevorstehenden Vereinbarung mit andern Mächten hoffentlich bald dem Handel der Hansestädte größere Sicherheit zu Teil werden würde. Dies bedeutete ja nun gar nichts.
Colquhoun stellte deshalb im September den Senaten anheim,**) ein gemeinschaftliches Schreiben an den Prinz-Regenten zu richten, um von diesem nicht nur eine auf die Befreiung der hanseatischen Prisen und Matrosen hinzielende Autorisation an die britischen Konsuln bei den Raubstaaten, sondern auch eine Zusicherung hinsichtlich der Beschleunigung der Verhandlungen zwischen den Mächten zu erhalten. Das letztere unterblieb aber, weil man das englische Ministerium durch diese Mahnung zu verstimmen fürchtete. Doch befahl letzteres seinen Konsuln, sich für die Befreiung aller hansischen Seeleute zu verwenden.
Auch ersuchte Colquhoun den türkischen Gesandten in London***), er möge seiner Regierung die Feindseligkeiten der Barbaresken schildern und sie um Vermittlung bitten, damit der Unfug ein Ende nehme; oder die Pforte möge ihrem Gesandten in London Vollmacht erteilen, den hanseatischen Schiffen schützende Pässe zu gewähren, eventuell gegen Zahlung für jede Reise. Hierauf scheint Antwort nie erfolgt zu sein.
Überhaupt aber entwickelte Colquhoun eine große Tätigkeit; er bestürmte die englische Regierung und die bei ihr beglaubigten Diplomaten schriftlich mit Noten und mündlich mit Unterredungen und verfehlte nicht, eingehend darüber an die Hansestädte zu berichten.
Viel setzte Colquhoun aber nicht durch; am wichtigsten war die Verwendung der englischen Konsuln für die Gefangenen. Das war aber kein radikales Heilmittel, wie die Hansestädte es erstrebten.
*) V. Gröning an Curtius 1817. Aug. 12.
**) von Sienen an Curtius 1817. Sept. 26.
***) 10. Oktober 1817.
Zu der Konvoyrung durch niederländische Schiffe, wie sie Syndikus v. Gröning vorschlug, hatte Hamburg ebenso wenig Vertrauen.
So unterblieb denn jede Beteiligung an jenem Bündnis; und man ließ sich auch von dem niederländischen Gesandten in London nicht umstimmen. —
Eben so wenig Gutes wie die Frankfurter Verhandlungen brachten den Hansestädten die Londoner Konferenzen; in beiden wurde viel geredet und geschrieben und wenig gehandelt. Colquhoun hatte am 24. Juli 1817 eine Note Lord Castlereaghs erhalten, die nur erklärte, dass in Veranlassung der bevorstehenden Vereinbarung mit andern Mächten hoffentlich bald dem Handel der Hansestädte größere Sicherheit zu Teil werden würde. Dies bedeutete ja nun gar nichts.
Colquhoun stellte deshalb im September den Senaten anheim,**) ein gemeinschaftliches Schreiben an den Prinz-Regenten zu richten, um von diesem nicht nur eine auf die Befreiung der hanseatischen Prisen und Matrosen hinzielende Autorisation an die britischen Konsuln bei den Raubstaaten, sondern auch eine Zusicherung hinsichtlich der Beschleunigung der Verhandlungen zwischen den Mächten zu erhalten. Das letztere unterblieb aber, weil man das englische Ministerium durch diese Mahnung zu verstimmen fürchtete. Doch befahl letzteres seinen Konsuln, sich für die Befreiung aller hansischen Seeleute zu verwenden.
Auch ersuchte Colquhoun den türkischen Gesandten in London***), er möge seiner Regierung die Feindseligkeiten der Barbaresken schildern und sie um Vermittlung bitten, damit der Unfug ein Ende nehme; oder die Pforte möge ihrem Gesandten in London Vollmacht erteilen, den hanseatischen Schiffen schützende Pässe zu gewähren, eventuell gegen Zahlung für jede Reise. Hierauf scheint Antwort nie erfolgt zu sein.
Überhaupt aber entwickelte Colquhoun eine große Tätigkeit; er bestürmte die englische Regierung und die bei ihr beglaubigten Diplomaten schriftlich mit Noten und mündlich mit Unterredungen und verfehlte nicht, eingehend darüber an die Hansestädte zu berichten.
Viel setzte Colquhoun aber nicht durch; am wichtigsten war die Verwendung der englischen Konsuln für die Gefangenen. Das war aber kein radikales Heilmittel, wie die Hansestädte es erstrebten.
*) V. Gröning an Curtius 1817. Aug. 12.
**) von Sienen an Curtius 1817. Sept. 26.
***) 10. Oktober 1817.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken