Das spanisch-niederländische Bündnis

Da man in Frankfurt auf eigene deutsche Schritte Verzicht zu leisten schien, gewannen neben den Londoner Konferenzen, auf die der Bundestag ja verwiesen hatte, auch die Anerbietungen anderer Mächte für die Hansestädte größere Bedeutung. Solange man vom Bundestag noch etwas erwarten zu dürfen glaubte, hatten sich die Städte in ehrfurchtsvollem Respekt vor seiner Autorität von Schritten fern gehalten, die der Aktion am Bundestag irgendwie hinderlich sein konnten.

Unter den fremden Anerbietungen spielte der Beitritt zu dem spanisch-niederländischen Bündnis, das wir schon mehrfach erwähnt haben, eine gewisse Rolle. Dies Bündnis*) war am 10. August 1816 abgeschlossen worden, bezweckte eine Defensive gegen die Raubstaaten und sah den Schutz der beiderseitigen Schifffahrt durch Kriegsschiffe und Konvoyen und die Errichtung von Kreuzerstationen an den Küsten der Berberei vor.


Im August 1817 lud nun die spanische Regierung die Hansestädte zum Beitritt zu diesem Vertrage ein; allerdings nicht ganz formell; die Einladung bestand darin, dass bei Gelegenheit der Korrespondenz über die Befreiung der Mannschaft eines hamburgischen von Tunesern genommenen Schiffes der spanische Minister dem hanseatischen Ministerresidenten in Madrid, Provost, schrieb, dass für den hansestädtischen Handel es wohl eine bessere Garantie bieten würde, wenn die Städte jenem Bündnis beiträten**). Die Senate, denen Provost dies mitteilte, zeigten sich aber dem Beitritt zu jenem Bündnis nicht geneigt. Mehrere Mächte, wie Dänemark, Schweden, Sardinien, hatten die Beteiligung abgelehnt; England sah den Vertrag mit scheelen Augen an. Bei allen diesen Mächten fürchtete man anzustoßen; auch besorgte man, sich dadurch den Weg der Unterhandlung mit den Barbaresken, der doch immer offen zu halten war, abzuschneiden***).

Übrigens bot auch der Vertrag nach der Ansicht Hamburgs wenig Vorteile: von Sicherheitsmaßregeln außerhalb des Mittelländischen Meeres und gegen Marokko ist in ihm nicht die Rede; die Kreuzerstationen standen auf dem Papier.

*) Gedruckt bei Lagemans, Rec. d. traités concl. p. le Roy. des Pays-Bas I. 188.

**) Provost an Curtius 1817. Aug. 11.

***) V. Sienen an Curtius 1817. Sept. 11.




Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken