Hansestädtischer Antrag in Frankfurt

So legte*) denn am 16. Juni 1817 Namens der drei norddeutschen freien Städte der stimmführende Gesandte, Syndikus Dauz, der Bundesversammlung die traurige Lage des deutschen, insbesondere hansestädtischen Seehandels dar; die Senate, so schloss er, ergäben sich „vertrauensvoll der Hoffnung, dass die empörenden Vorgänge, welche der Gegenstand dieser Vorstellung sind, bei sämmtlichen allerhöchsten und hohen Mitgliedern des deutschen Bundes den stärksten Unwillen und die lebhafteste Teilnahme erregen werden, und dass nicht nur ein jeder von ihnen mit den Mitteln, welche ihm zu Gebote stehen, zur Ausrottung eines so drohenden Übels mitzuwirken geneigt sein, sondern dass auch der hohe deutsche Bund als Gesamtheit und europäische Macht sich bewogen finden wird, alle Schritte zu tun, welche in seiner Macht sind, um die durch jene Seefrevel gefährdete Ehre der deutschen Flagge und Wohlfahrt der deutschen Nation aufrecht zu erhalten.“ Der Antrag ging hin auf eine „ernstliche Überlegung dieses Gegenstandes.“

Die Bundesversammlung wählte hierauf eine Kommission zur Erstattung eines Gutachtens „über die wirksamsten Vorkehrungen zur möglichsten Sicherung der deutschen Seehandlung gegen die Räubereien der Barbaresken.“


Dies Gutachten**), das schon am 3. Juli von dem preussischen Gesandten Grafen von der Goltz verlesen wurde, endete im Wesentlichen in dem Gedanken, dass ohne Unterstützung der Seemächte, namentlich Englands, nichts zu tun sei. Es würden deshalb Osterreich und Preussen gebeten, ihren europäischen Einfluss in dieser Richtung geltend zu machen. Der Kommissionsantrag fand Annahme.

Einen sehr viel erhebenderen Eindruck, als diese ziemlich schwächlichen Vorschläge, die auf jede Initiative deutscherseits von vornherein Verzicht leisteten, machte dagegen die erst am 17. Juli erfolgende Abstimmung Badens; sein Votum***) rief die Erinnerung an die Tage der Hansa wach, an die Kämpfe der Vitalienbrüder [Mitglieder einer Seeräuberbande, welche im letzten Jahrzehnt des 14. Jahrhunderts in der Nord- und Ostsee ihr Unwesen trieben], an Türkenhülfe und Normannensteuer und forderte schließlich eine Abwehr der Barbaresken, „durch eigene Kraft, sey es der seehandelnden Bundesstaaten allein, sey es der Gesamtheit aller Bundesstaaten.“ Baden beantragte, dass, unabhängig von den vor geschlagenen Eröffnungen an die fremden Seemächte, eine Kommission weitere Vorschläge zum Schutz gegen die Barbaresken, sofern solcher von den deutschen Bundesstaaten selbst auszugehen habe, vorbereiten und vorlegen sollte.

Leider verhallte diese männliche Sprache, die ungeheuer wohltuend innerhalb der meist sehr vorsichtig und schwächlich gehaltenen Protokolle der Bundesversammlung wirkt, ergebnislos. Sie ging nicht auf den badischen Vorschlag ein, sondern überließ vorläufig dem Auslande und den deutschen, an der Angelegenheit direkt beteiligten Staaten diese Sorge.

*) vgl. Protokolle der Deutschen Bundes-Versammlung III. 229 ff.

**) ebenda S. 347 ff.

***) ebenda S. 461 ff.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken