Gemeinsame hanseatische Behandlung
Bremen bat demnach Hamburg um gemeinsame Behandlung der Sache, begreiflicherweise nicht mit den oben angegebenen Gründen, sondern indem es Hamburg auf die größere Wirkung, die auf Spanien und Portugal eine auf den hansischen Bund gestützte Verhandlung habe, hinwies. Nun war auch Lübeck wieder für gemeinsames Vorgehen. Sein Bürgermeister Krohn schrieb am 13. Februar an v. Eelking: „Was von der deutschen Hanse noch übrig seyn mag, würde noch weniger als ein Schatten seyn, wenn, was sich auf die Handlung mit den europäischen Staaten beziehet, nicht von derselben, dem Herkommen gemäss, gemeinschaftlich unterhandelt werden sollte. Selbst Hamburg kann des mehreren hanseatischen Ansehens nicht immer entraten. Auch in Hamburg verkannte man nicht, „dass besonders in Portugal und Spanien der hanseatische Bund noch in großem Ansehen steht und dass folglich ein Geschäfte dadurch, dass es von den 3 Hansestädten gemeinschaftlich betrieben wird, weit mehr Gewicht erhält, als wenn eine der 3 Hansestädte für sich besonders agieret“; dadurch werde aber auch die Sache verteuert, und Hamburg habe ohnedies schon stets mehr zu bezahlen, als wenn es allein agiere; dazu käme die Zeitvergeudung*).
Schließlich beschloss denn am 17. Februar der Hamburger Senat, der übrigens in der Zwischenzeit von den meisten Vorgängen in dieser Frage den Schwesterstädten Mitteilung gemacht hatte, nun „communi consilio mit Lübeck und Bremen und nomine Hanseatico in dieser Sache zu verfahren“ .
Inzwischen hatten sich die Aussichten für das Zustandekommen eines Friedens Portugals mit Algier merklich verschlechtert; ersteres hatte eine Zahlung rundweg abgelehnt. Auch erhielt Stöcqueler von der portugiesischen Regierung sehr beruhigende Versicherungen für den Fall, dass es wirklich zu einem Frieden kommen werde; nur unter der Bedingung, dass alle hanseatischen Schiffe im Verkehr mit Portugal unbehelligt blieben, werde Portugal Frieden schließen**). Gegen einen eventuellen Frieden der Hansestädte mit Algier hatte Portugal nichts einzuwenden.
*) Sieveking an Wilcken 1794. Febr. 4.
**) Stöcqueler an Sieveking 14. u. 24. Dez. 1793.
Schließlich beschloss denn am 17. Februar der Hamburger Senat, der übrigens in der Zwischenzeit von den meisten Vorgängen in dieser Frage den Schwesterstädten Mitteilung gemacht hatte, nun „communi consilio mit Lübeck und Bremen und nomine Hanseatico in dieser Sache zu verfahren“ .
Inzwischen hatten sich die Aussichten für das Zustandekommen eines Friedens Portugals mit Algier merklich verschlechtert; ersteres hatte eine Zahlung rundweg abgelehnt. Auch erhielt Stöcqueler von der portugiesischen Regierung sehr beruhigende Versicherungen für den Fall, dass es wirklich zu einem Frieden kommen werde; nur unter der Bedingung, dass alle hanseatischen Schiffe im Verkehr mit Portugal unbehelligt blieben, werde Portugal Frieden schließen**). Gegen einen eventuellen Frieden der Hansestädte mit Algier hatte Portugal nichts einzuwenden.
*) Sieveking an Wilcken 1794. Febr. 4.
**) Stöcqueler an Sieveking 14. u. 24. Dez. 1793.
Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken