Der Vertrag Hamburgs mit Marokko

Dieser zweite und letzte zwischen einer Hansestadt und einem Barbareskenstaat formell abgeschlossene Vertrag*) enthält wenig Bemerkenswertes. Am wichtigsten ist die am Schluss folgende Deklaration, die über den Tribut eine Bestimmung enthält-, letzterer sollte vom 10. Juni 1803, als dem Termin der Einstellung der Feindseligkeiten, an gezahlt werden. Übrigens ist der Vertrag in Hamburg und auch sonst nie veröffentlicht worden. Freude hat die Stadt von ihm wenig gehabt; die bald darauf erfolgende Umwälzung in Deutschland und die dann eintretende Stockung von Handel und Schifffahrt machten alle für jenen Vertrag gemachten Bemühungen nutzlos.

Praktischen Wert hat er wenig gehabt. Der Tribut ist einige Jahre hindurch bezahlt worden, wahrscheinlich bis 1810**)


Einen Konsul in Marokko anzustellen, war der Senat bekanntlich stets abgeneigt gewesen. Doch zeigte sich die Notwendigkeit, dass in Marokko eine Person war, die sich der hamburgischen Angelegenheiten annahm, sei es auch nur, um den Tribut auszuzahlen. Im Einverständnis mit Colaço wurde dieses Geschäft seinem Sohne übertragen gegen eine jährliche Gratifikation von 200 Pesos.***) Hamburgischer Konsul war damals der junge Colaço aber nicht; erst später, nach der französischen Zeit, trägt er diesen Titel, ohne dass es ersichtlich ist, wie sich dieser Wandel vollzogen hat. —

Werfen wir noch einen schnellen Blick auf die Schwesterstädte.

Im Sommer 1805 war an Lübeck die Versuchung herangetreten, sich doch noch schließlich an diesen Verhandlungen zu beteiligen. Das lübische Schiff „Fester Sinn“ , Schiffer Sass, von St. Petersburg nach Lissabon bestimmt, wurde damals von einer marokkanischen Fregatte aufgebracht. Da gleichzeitig berichtet wurde, dass diese Fregatte mehrere hamburgische Schiffe respektiert habe****), machte diese Wegnahme begreiflicherweise in Lübeck einen doppelt starken Eindruck. Der Senat hoffte aber, dass Colaços Vorstellungen und die Bemühungen des dänischen General-Konsuls Schousboe in Tanger genügen würden, Schiff und Mannschaft ohne Lösegeld zu befreien*****). Stöcqueler stellte dagegen die Sache so dar, als ob diese Wegnahme geradezu ein Mittel sei, durch das Marokko den Beitritt Lübecks zu dem Frieden, den es mit Hamburg zu schließen im Begriff war, erzwingen wollte******); auch warnte Stöcqueler*******) Bremen und Lübeck vor Marokko.

*) Abgedruckt Beilage No. VII. Colaço wurden 1.500, Stöcqueler 500 Pesos von der Admiralität auf Antrag des Senats als Geschenk überwiesen (Admir. Prot. 1806. März 12.).

**) Seltsamerweise erscheint in den Cassabüchern der Admiralität die Ausgabe für Marokko nur bis einschließlich 1807. Im Admir. Prot. 1809. Mai 18 ist die Rede von 3 hamburgischen Schiffern, die in Marokko in Sklaverei geraten und nach 31 Monaten vom Kaiser wieder freigegeben seien.

***) Ratsprot. 20. Juni 1808; Admir. Prot. Juli 14.

****) Stöcqueler an Lüb. Senat 1805. Aug. 26.

*****)Lüb. Senat an Stöcqueler 1805. Okt.

******) Stöcqueler an Lüb. Senat. 1805. Sept. 7.

*******) An Lüb. Senat 24. Dez. 1805.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken