Erneute Ablehnung der Schwesterstädte

Der Hamburger Senat schrieb dann sogleich an Bremen und Lübeck und fragte an, ob sie sich nunmehr an den Verhandlungen beteiligen wollten.*)

Während Lübeck am 10. Dezember mit Bezugnahme auf seine früher geäußerten Ansichten kurz ablehnte, erwiderte Bremen erst am 10. Mai 1804: die alten Bedenken beständen noch fort; ferner öffneten „die neuen Vorfälle und die dem diesseitigen Handel See- und Landwärts erwachsenen Beschränkungen gewiss keine Quellen, aus welchen zur Bestreitung der mit solchen ohnehin wenig sichern Unterhandlungen gepaart gehenden Kosten genugsam geschöpft werden könnte.“ Deshalb und aus in der Verfassung und besonderen Verhältnissen Bremens liegenden Gründen könne es auf die Sache nicht eingehen.


Es ist allerdings begreiflich, dass Bremen, das durch preussische Besetzung und Einengung seines Handels in schwere Bedrängnis geraten war, damals noch weniger als bisher Lust zu Unterhandlungen mit den Barbaresken haben konnte. Hamburg blieb also, nach wie vor, allein. Es billigte endgültig einen Tribut von 5.000 Pesos, da ohne einen solchen ein gutes Einvernehmen mit Marokko nicht erreichbar zu sein schien**); Colaço unterhandelte in Tanger. Wann genau der Abschluss erfolgt ist, steht nicht fest. Am 7. September 1805 schrieb Stöcqueler: soeben berichte Colaço ihm, dass der Kaiser in die letzten Bedingungen des Vertrags eingewilligt habe und derselbe zum Abschluss reif sei.

Und schon am 31. Oktober 1805 heißt es in einem Schriftstücke der Bremer Ältesten der Kaufmannschaft, es sei „dem Vernehmen nach“ zwischen Hamburg und Marokko eine Vereinbarung geschlossen. Den hamburgischen Kommerzdeputierten wurde der Vertrag erst am 13. Februar 1806 mitgeteilt.

*) Relation von Syndikus Gries an Kommerz-Deputation 1803. Dez. 17.; Hamb. Senat an Bremen und Lübeck 2. Dezember 1803.

**) Die Admiralität bewilligte auf Antrag des Senats diesen jährlichen Tribut am 12. April 1804.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken