Bedingungen Bremens

Auch dienten die größeren bremischen Schiffe vorzugsweise dem atlantischen Handel. Ob die 15 Schiffsladungen, die Bremen in der Regel jährlich vom Mittelländischen Meere erhielt, unter bremischer oder fremder Flagge fuhren, daran scheint Bremen wenig gelegen zu haben. Nur nach dem Maßstab dieses geringen Interesses an den Verträgen wollte Bremen an den Kosten derselben teilnehmen.*) Unter drei Voraussetzungen versprach es, mit den Schwesterstädten gemeinsame Sache zu machen**):

1) Garantie des Friedens mit allen 4 Raubstaaten durch England und Vertretung der Hansestädte durch die dortigen englischen Konsuln; wobei dafür Sorge zu tragen, dass, wenn England mit den Barbaresken Krieg bekäme, die Städte nicht darein verwickelt würden.


2) Die Gesamtkosten müssten im Verhältnis zu dem Erfolg und den abzuwendenden Gefahren stehen.

3) Beitrag jeder Stadt etwa nach der Tonnenzahl ihrer das Mittelländische Meer künftig befahrenden Schiffe und dem besonderen Interesse, das jede Stadt an den Verträgen habe.

Doch behielt sich der Senat vor, erst dann den Gegenstand zur verfassungsmäßigen Beratung in Bremen zu stellen, wenn man über Alles, insbesondere die Kosten genau unterrichtet sei.

Über die Frage der Garantie und der Konsuln hatte Colquhoun ununterbrochen in London unterhandelt. Nachdem er am 22. Mai geschrieben hatte, dass eine ausdrückliche Garantie durch England schwerlich zu erlangen sein werde, wurde er instruiert, genau zu erforschen, wie weit denn wohl sich die sichernde Mitwirkung Englands erstrecken werde. ***) Darauf konnte er Ende Juni berichten, dass England bereit sei, Verträge Hamburgs mit den Barbaresken durch seine Konsuln zu verhandeln, auch diesen die Befugnis zu erteilen, in Zukunft in allen Fällen, wo es nötig sein möchte, sich des hamburgischen Interesses anzunehmen, und dass England in allen solchen Fällen sowohl bei dem Abschlüsse wie bei etwaigen künftigen Ereignissen als Vermittler einwirken wolle. Als Vorbild für die Verträge sollte der im Jahre 1816 unter englischer Vermittlung abgeschlossene sardinisch-tunesische Vertrag dienen. ****)

*) Bürgermeister Smidt an Curtius. 1829. Jan. 27.; Februar 26.

**) Brem. Senat an Hamb. Senat 1829. Febr. 2,

***) Hamb. Sen. Prot 1829. Juni 1,

****) ebenda 3. Juli 1829; es ist daselbst nur von Hamburg die Rede, betriff aber natürlich die 3 Städte. Ferner Colquhoun an Amsinck 2. Juli. 1829.


Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken