Abneigung Bremens

Hamburg, das bei dieser Verhandlung weit voranschritt, sie auch allein führte, stieß nun aber auf Widerstand bei den Schwesterstädten Namentlich Bremen wurde der Entschluss schwer. Allerlei Übergriffe, die die Marokkaner sich gerade damals gegen die Engländer herausnahmen, verringerten die ohnedies nur schwachen Sympathien, die das Unternehmen in Bremen genoss, noch mehr.*) Man meinte, Colquhoun sei schon viel zu weit gegangen, und hielt es für höchst bedenklich, jetzt, wo in der großen politischen Welt ganz eigentümliche Konstellationen sich bildeten, mit dem Türkentum sich so nahe einzulassen. „Ich glaube nicht,“ schrieb Heineken an Curtius **), „dass man sich hier entschließen wird, bremische Schiffe im Vertrauen auf einen Vertrag ins Mittelländische Meer gehen zu lassen, der sie doch immer der bona oder mala fides der neuen Punier Preis gibt, denen es schwerlich an irgend einem ostensiblen Verwände fehlen wird, wenn sie ein Gelüst bekommen, sie zu molestiren.“

Viel günstiger stand Lübeck dem Vorgehen und Plan Hamburgs gegenüber; durch die Abneigung Bremens ließ es sich nicht von dem Anschluss an Hamburg abhalten. Die lübische Kommission für Handel und Schifffahrt ***) erklärte geradezu, dass auf die hamburgischerseits angetragene „Einleitung zur Herbeiführung eines tractatenmässigen Friedensstandes mit den 4 afrikanischen Raubstaaten gegen massige Opfer durch Vermittlung der englischen Regierung und unter ihrer Gewährleistung im Allgemeinen einzugehen sey.“ In diesem Sinne schrieb ****)dann der lübecker Senat nach Hamburg.


Schließlich war denn auch Bremen, trotz aller Bedenken, geneigt, sich den Schwesterstädten anzuschließen. Große Schwierigkeiten machte nun aber die Frage der Kosten Verteilung; auf diese kam es im Wesentlichen an; bei ihrer Entscheidung spielte naturgemäß eine Hauptrolle die Größe des Interesses, das jede Stadt an dem Abschluss jener Verträge hatte und zu haben schien.

Die bremischen Reeder und Versicherer behaupteten, nur sehr geringes Interesse an den Verträgen zu haben; sie beschränkten den Nutzen lediglich auf die Fahrt in das Mittelländische Meer; die Fälle, in denen außerhalb desselben ein Schiff von den Barbaresken genommen werde, seien, so meinten sie, so selten, dass bei den Versicherungen gar keine Rücksicht darauf genommen werde.

*) Heineken an Curtius 1828. Dez. 12.

**) am 21. Dezemb. 1828.

***) Bericht vom 30. Dezemb. 1828.

****) Am 14. Januar 1829.



Dieses Kapitel ist Teil des Buches Die Hansestädte und die Barbaresken