Die deutsch-russischen Handelsbeziehungen von 1870 bis 1893.

Der mächtige politische Aufschwung, den Deutschland nach den Kriegen von 1864, 1866 und 1870 nahm, zeitigte auch auf handelspolitischem und wirtschaftlichem Gebiete seine Wirkung. Der Zollverein, der seit 1834 nur ein loses Gefüge für die wirtschaftliche Einheit Deutschlands bildete, nahm durch den Vertrag vom 8. Juli 1867 festere Formen an. Der wichtigste Passus desselben lautet: „Die Gesetzgebung über das gesamte Zollwesen wird durch ein gemeinschaftliches Organ der kontrahierenden Staaten und durch eine gemeinschaftliche Vertretung ihrer Bevölkerungen ausgeübt, die Übereinstimmung der Mehrheitsbeschlüsse beider Faktoren ist zu einem Vereinsgesetze erforderlich und ausreichend" (92). Damit verwandelte sich der deutsche Zollverein aus einem losen völkerrechtlichen Gebilde, in dem noch jeder Staat das liberum veto hatte, in ein staatsrechtliches, deren gemeinschaftliche Organe, der Zollbundesrat und das Zollparlament, mit Stimmenmehrheit Beschlüsse fassten, die ohne weiteres für alle, dem Zollverein angeschlossenen Staaten bindend waren. — Die wirtschaftliche Einigung Deutschlands war hiermit beendet, und als wenige Jahre später auch die politische Einigung erfolgte, als 1871 das deutsche Kaiserreich wiedererstand, wurde die Institution des Zollvereins einfach übernommen. Artikel 40 der Reichsverfassung besagte nämlich: „Die Bestimmungen in dem Zollvereinsvertrage vom 8. Juli 1867 bleiben in Kraft, soweit sie nicht durch die Vorschriften dieser Verfassung abgeändert sind und solange sie nicht auf dem im Artikel 77 bezw. 78 bezeichneten Wege abgeändert werden.“ — Seitdem der Zollverein von den Fesseln befreit war, die ihm das unbeschränkte Vetorecht jedes Kleinstaates bereitet hatte, wurde es ihm möglich, die freihändlerische Zollpolitik, die damals besonders von den Agrariern gefordert wurde, noch entschiedener zu verfolgen, — Im März 1868 wurde der Handelsvertrag mit Österreich abgeschlossen, der bedeutende Zollermäßigungen enthielt. Diese wurden noch im selben Jahre für alle Länder generalisiert, und in rascher Aufeinanderfolge wurden dann 1870 und 1873 weitere Schritte in der Durchführung des Freihandels unternommen, die 1877 mit der vollkommenen Abschaffung der Eisenzölle ihren Höhepunkt erreichten (93).

Während also Deutschland seine Grenzen weit allen ausländischen Erzeugnissen öffnete, erhöhte Russland plötzlich seine Zollschranken um ein erhebliches. Im November 1876 erließ die russische Regierung ein Gesetz, demzufolge vom 1. Januar 1877 ab alle Zölle in Gold zu zahlen wären. Dies bedeutete nach dem damaligen Stande des Papierrubels eine Zollerhöhung von 33%. Die Gründe dieser Maßnahme waren auf finanziellem Gebiete zu suchen: Der mächtige wirtschaftliche Aufschwung, den Russland im dritten Viertel des 19. Jahrhunderts nahm, hatte einen gewaltigen Strom ausländischen Kapitals ins Land gelenkt, das hauptsächlich dem Bau von Eisenbahnen diente. In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre versiegte jedoch unter dem Einflüsse ungünstiger ökonomischer und besonders politischer Umstände (der Krieg gegen die Türkei stand vor der Tür) dieser Zustrom ausländischen Geldes, ja ein bedeutender Teil der kurzfristigen Anleihen floss sogar zurück. Die bedeutenden Zinszahlungen, die Russland nun für seine langfristigen Anleihen an das Ausland noch zu zahlen hatte, hätten nur durch eine aktive Handelsbilanz erfolgen können, aber auch diese war im Laufe des letzten Jahrzehntes passiv geworden. Vom Jahre 1866 bis zum Jahre 1875 hatte sich nämlich die russische Ausfuhr von 212 auf 382 Mill. Rubel erhöht, die Einfuhr aber von 196 auf 531 Mill. Rubel (94). Unter diesen Umständen entschloss sich der russische Finanzminister Reutern zur Einführung der Goldzölle, mittels derer er die Auslandszahlungen zu begleichen und die Einfuhr einzudämmen hoffte.


Natürlich erregte diese bedeutende Zollerhöhung in Deutschland, wo die Freihandelstheorie gerade ihren größten Triumph feierte. Befremdung. Eugen Richter fragte im Reichstage an, was der Reichskanzler dagegen zu tun gedenke, Bismarck fasste Gegenmaßregeln ins Auge und wollte Getreide, Holz und Vieh, die drei hauptsächlichsten Ausfuhrartikel Russlands, mit Retorsionszöllen belegen. Aber die freihändlerische Mehrheit des deutschen Reichstages wollte aus reiner Prinzipienreiterei nichts von Kampfzöllen wissen. Dieses starre Festhalten an der freihändlerischen Doktrin, das just zu dem Zeitpunkte, da Deutschlands östlicher Nachbar seine Zollsätze bedeutend erhöhte und der westliche gar Exportprämien seiner Eisenindustrie zahlte, die Zölle für Eisen und Eisenwaren vollkommen wegfallen ließ, musste zu einer Reaktion führen. Die unter der ausländischen Konkurrenz sowie unter den Folgen der „Gründerperiode“ leidenden Industriellen entfachten eine lebhafte Agitation für den Schutzzoll und überschütteten den Reichskanzler mit Petitionen. Sie fanden Unterstützung bei den Agrariern, die sich ziemlich schnell aus radikalen Freihändlern in ebenso energische Vertreter des Schutzzolles verwandelten. Diese Wandlung hatte ihre Ursache darin, dass mit der Verbesserung und Verbilligung der Verkehrsmittel die Konkurrenz Russlands und der überseeischen Länder der deutschen Landwirtschaft immer fühlbarer wurde. Die ersteren waren Deutschland gegenüber in Vorteil, weil sie ihre Landwirtschaft extensiver und deshalb billiger betrieben und der niedrigere Stand ihrer Valuta ihnen eine Art Exportprämie gewährte. In der zweiten Hälfte der siebziger Jahre verdrängten sie die deutschen Agrarprodukte nicht nur vom Weltmarkte, sondern drückten auch im Inlande die Preise derartig, dass von einer Rentabilität des hochbewerteten deutschen Grundbesitzes nicht mehr die Rede sein konnte. Zur Krisis der Industrie gesellte sich die Agrarkrisis! Die Bestrebungen der Großindustriellen und der Großgrundbesitzer fanden ihren Ausdruck in der „Allianz der Wirtschaftsreformer", die in der Folgezeit die Trägerin der schutzzöllnerischen Bewegung wurde. — Bismarck schenkte derselben, vor allem nach Abgang des freihändlerischen Ministers Delbrück, immer größere Beachtung. Was ihn schließlich zum Bruch mit der bisher verfolgten Freihandelspolitik führte, waren außer den erwähnten politischen und ökonomischen Gründen insbesondere die finanziellen (95). Bismarck wollte die steigenden Ausgaben des Reiches nicht durch weitere Erhöhung der Matrikularbeiträge decken, um die Finanzen der Einzelstaaten nicht zu sehr zu belasten und sich nicht ganz in die Hand des Parlaments — das die Matrikularbeiträge alljährlich gewähren musste — zu begeben. Er sah nun in den Zöllen eine wichtige Einnahmequelle, durch die er unter Verzicht auf die bereits bedenklich angeschwollenen Matrikularbeiträge die Reichsfinanzen in Ordnung bringen konnte. Mit der ihm eigenen Energie führte der eiserne Kanzler den Kampf durch gegen das mächtige Freihändlertum und seine bedeutenden parlamentarischen Vertreter, wie Bamberger, Eugen Richter und Braun. Bereits im Juli 1879 gelang es ihm, im Reichstage eine Zweidrittelmajorität für seinen neuen Zolltarif zu erlangen, mit dem eine Ära der Schutzzollpolitik eingeleitet wurde. Der Tarif des Jahres 1879 brachte zunächst einen allgemeinen, nicht allzu hohen Industrieschutz, so wurden die Zölle auf Eisen und Eisenwaren bedeutend erhöht und nach der Feinheit abgestuft. Ferner wurden die Finanzzölle vermehrt und erhöht, als wichtigster Finanzzollartikel wurde Petroleum mit 6 M. per 100 kg belegt und der Tabakzoll von 24 auf 85 M. für unbearbeiteten Tabak und von 120 auf 270 M. für Zigarren und Zigaretten erhöht. Als wichtigste Änderung aber brachte der neue Zolltarif die Wiedereinführung von Eingangszöllen auf Getreide, Holz, Vieh und tierische Produkte. Zwar waren die Zölle nur mäßig, sie betrugen für Getreide 1 M. per Scheffel, für Holz 0,25 M., für Talg 2 M. per 100 kg, für Pferde 10 M., Ochsen 20 M., Kühe 6 M., Schweine 2,50 M., Schafe 1 M. per Stück (95), aber dennoch erregten sie in Russland, gegen welches sie ja auch in erster Linie gerietet waren, großes Aufsehen, Trotzdem die russische Regierung mit der Einführung der Goldzölle im Jahre 1876 zuerst den Weg der Zollerhöhungen bestritten hatte, glaubte sie nicht, dass Deutschland so schroff mit allen freihändlerischen Traditionen brechen und Rohstoffe und Nahrungsmittel, die ja die wichtigsten Ausfuhrartikel Russlands bildeten, mit Zöllen belegen würde. Russland ließ es nun auch nicht bei der Erhebung der Goldzölle sein Bewenden haben, sondern erhöhte, immer in dem Bestreben, eine aktive Handelsbilanz zu erzielen und mit dem Überschuss an Metallgeld die Zinsen seiner Auslandsanleihen zu bezahlen, von Jahr zu Jahr seine Zollmauern in einem Maße, wie es in der Geschichte der Handelspolitik einzig dasteht. Nachdem bereits 1877 die Zölle auf Lokomotiven und Musikinstrumente erhöht worden waren, erfolgte 1880 ein allgemeiner Zollzuschlag von 10%, 1881 wurde Jute mit einem Zoll belegt, derjenige für Jutewaren und Zement erhöht,1882 wurde eine ganze Reihe von Artikeln, insbesondere chemische und Farbstoffe mit Zollerhöhung bedroht,1884 wurde die Bestimmung erlassen, dass der Zoll auf Kohlen bis zum 1. März 1884 von 9 auf 15 Kop. steigen sollte. Im Januar 1885 wurden die Zollsätze für Heringe, Tee, Weine und Öle erhöht, im März desselben Jahres für landwirtschaftliche Maschinen, im Mai für Eisen, Kupfer und daraus gefertigte Gegenstände, für landwirtschaftliche Geräte, Handwerkszeug und Maschinen außer landwirtschaftlichen, und schließlich erfolgte noch im Juni 1884 ein allgemeiner Zollzuschlag von 20%. 1886 wurde besonders die Einfuhr von Chemikalien erneut belastet, ebenso 1887, die Zollerhöhungen des Jahres 1887 betrafen außerdem Schmiedeeisen, für welches an der Seegrenze 25 Kop., an der Landgrenze 30 Kop. per Pud entrichtet werden musste, ferner Stahl, Hopfen, Baumwolle, landwirtschaftliche Maschinen, Heringe, Tee, Medikamente usw. Nachdem noch 1889 die ZoIIschranken auf einige Rohprodukte ausgedehnt worden waren, wurde 1890 ein neuer allgemeiner Zuschlag von 20 Kop. Gold eingeführt. Schließlich wurde 1891 noch eine allgemeine Tarifrevision durchgeführt, die wieder Zollerhöhungen, insbesondere für Chemikalien, brachte (97). — Übersieht man diese lange Reihe von Zollerhöhungen, so findet man, dass den deutschen Ausfuhrartikeln ganz besondere Aufmerksamkeit geschenkt wurde. Folgende Tabelle veranschaulicht, in welchem Maße die hauptsächlichsten Ausfuhrgegenstände Deutschlands belastet wurden (98). Es betrug der Zoll für:

Die deutsche Regierung beantwortete die unaufhörlichen Zollerhöhungen Russlands mit Repressivmaßnahmen, wie dem Verbote der Beleihung russischer Staatspapiere durch die Reichsbank, Erschwerung der Spirituseinfuhr und strengerer Handhabung der Viehseuchengesetze, vor allem aber durch die Tarifnovellen von 1885 und 1887, die wesentliche Zollerhöhungen auf Getreide, Holz und Vieh brachten. Im folgenden geben wir ein Bild über die Zölle, denen die wichtigsten russischen Ausfuhrartikel damals in Deutschland unterworfen waren (99). Sie betrugen für:


In dieser Periode des Hochschutzzolles konnte sich natürlich der deutsch-russische Handelsverkehr nicht entwickeln, es betrug der Wert der deutschen (100)

Zu Beginn der 90 er Jahre hatten die Zollmauern der meisten europäischen Staaten sowie Nordamerikas eine derartige Höhe erreicht, dass sie ein schier unüberwindliches Hindernis für die auf Export angewiesene deutsche Industrie bildeten, Gleichzeitig machte sich in Deutschland, wo besonders nach der Missernte des Jahres 1891 die Lebensmittelpreise bedeutend stiegen, eine starke Opposition gegen die hohen Getreidezölle geltend. Unter diesen Umständen entschloss sich die deutsche Regierung, an deren Spitze inzwischen Caprivi getreten war, Handelsverträge abzuschließen, durch die sie eine Herabsetzung und Bindung der ausländischen Zölle auf deutsche Fabrikate erreichte, dafür aber die eigenen Zölle auf fremde Agrarprodukte herabsetzte. Solche Handelsverträge kamen im Dezember 1891 mit Österreich, Italien, der Schweiz und Belgien, später auch mit Serbien, Spanien und Rumänien zustande. Außerdem nahmen verschiedene andere Staaten wie England, Amerika und Argentinien, infolge der gegenseitig zugestandenen Meistbegünstigung, an den Zollermäßigungen teil, — Für Russland bedeuteten diese Abmachungen insofern eine Schädigung, als durch dieselben die anderen Agrarländer in die Lage versetzt wurden, ihre Produkte billiger auf den deutschen Markt zu bringen als Russland, Dieses zahlte z. B. für 100 kg Weizen oder Roggen einen Zoll von 5, — M., die anderen Länder nach dem Konventionaltarif nur 3,50 M, Bereits im November 1891 hatte Russland Schritte unternommen, um an den Zoll Vergünstigungen teilzunehmen, die Verhandlungen waren aber gescheitert, da Russland seine Zölle wohl für einige Zeit binden, aber nicht ermäßigen wollte, wie Deutschland es als Entgelt für die Gewährung seines Konventionaltarifes verlangte (101). Im folgenden Jahre zeigte Russland kein besonderes Interesse daran, da infolge von Missernten Hungersnot im Lande herrschte und an eine Getreideausfuhr nicht zu denken war. Im Juli 1893 schlug die russische Regierung wieder kommissarische Verhandlungen vor. Um Deutschland gefügiger zu machen, hatte sie kurz vorher, am 1. Juni 1893, einen Maximaltarif geschaffen, der all den Ländern gegenüber angewendet werden sollte, die Russland keine Meistbegünstigung gewährten. In diesem Maximaltarif waren die Zölle auf Fabrikate um 30%, auf Halbfabrikate um 20% und Kolonialwaren um 15% höher bemessen als im Tarif von 1891. — Über die Anwendung dieses Tarifes aber sollte jedem einzelnen Lande gegenüber ein besonderer Beschluss gefasst werden. Es blieb hier also noch bei der Drohung mit der Zollerhöhung. Außerdem aber schloss Russland am 30. Juni 1893 einen Vertrag mit Frankreich, durch den letzteres seinen Petroleumzoll auf die Hälfte herabsetzte, Russland dagegen für eine ganze Reihe von Fabrikaten seine Zollsätze um 10 — 25% ermäßigte. Diese Zollermäßigungen wurden auch allen anderen Staaten gegenüber, außer Deutschland, Österreich und Portugal angewendet (102), Deutschland sollte erst für Gewährung seines Konventionaltarifs diese Konzessionen erhalten. Die deutsche Regierung hielt dieselben aber für ungenügend und beharrte auf ihren ersten Forderungen, nämlich Erleichterungen im Grenzverkehr, Beseitigung der Differentialzölle und größere Zollermäßigung auf die wichtigsten deutschen Exportartikel. Russland gab nicht nach und versuchte seine Forderungen mit Repressalien durchzusetzen. Ab 1. August 1893 setzte es seinen Maximaltarif Deutschland gegenüber in Kraft. Dieses antwortete prompt mit einer Zuschlagsabgabe von 50% auf die russische Einfuhr. Daraufhin erhöhte Russland seine Zollsätze auf deutsche Waren abermals um 50% und steigerte die Hafenabgaben für deutsche Schiffe von 5 Kop. auf 1 Rubel pro Last (2 t), der deutsch-russische Zollkrieg war entbrannt! Natürlich litten beide Seiten darunter, Russlands Stellung als Getreidelieferant Deutschlands wurde allmählich von den Vereinigten Staaten von Amerika, Argentinien, Rumänien und Österreich-Ungarn eingenommen, und der deutsche Export nach Russland verringerte sich zusehends. Folgende Tabellen illustrieren dies (103),

Deutschlands Einfuhr (in Mengen von 100 kg netto).

Dieser unhaltbare Zustand, der die so natürliche Arbeitsteilung zwischen dem industriellen Deutschland und dem agrarischen Russland vollkommen zu unterbinden drohte, erregte schließlich hüben und drüben große Unzufriedenheit. In der offiziellen deutschen Denkschrift heißt es: „Angesichts dieser Sachlage haben der Handel und die Industrie Deutschlands auf das nachdrücklichste bekundet, dass sie das allergrößte Gewicht darauf legen, von den Fesseln, die der von Russland hervorgerufene Zollkrieg ihnen angelegt, so schnell wie irgend möglich wieder befreit zu werden" (104). Und der russische Finanzminister Graf Witte bemerkte in einer im August 1893 zu Nishni-Nowgorod gehaltenen Rede: „In jedem Fall ist es uns zweifelhaft, dass die bestehende Lage der Dinge nur allein für die Konkurrenten Deutschlands und Russlands vorteilhaft ist. Aber kein Unglück ohne Glück! Die gegenwärtigen Ereignisse haben mit voller Kraft gezeigt, wie sehr das öffentliche Bewusstsein in Deutschland und Russland nach Frieden und Ruhe dürstet. Dies ist unzweifelhaft eine sehr tröstliche Tatsache, und bei dem Vorhandensein einer solchen Tatsache kann man hoffen, dass die gesunde Vernunft triumphieren und ein auf dem Boden der Achtung der gegenseitigen Interessen beruhendes Übereinkommen schaffen wird" (105).

Die gesunde Vernunft siegte auch schließlich, trotz der wütenden Opposition der sich zum Bunde der Landwirte zusammenschließenden deutschen Agrarier und der langen Protestresolutionen der russischen Wollindustriellen. Am 1. Oktober 1893 wurden in Berlin erneut die Verhandlungen zwischen den Vertretern der deutschen und russischen Regierungen aufgenommen und diesmal auch glücklich zum Abschluss gebracht. Der neue Handelsvertrag wurde am 10. Februar 1894 unterschrieben und trat am 20. März desselben Jahres in Kraft.
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